Erneutes Schreiben Von Waldorf Frommer Nach 7 Jahren?!? Urheberrecht

June 30, 2024, 4:28 pm

Auch die Vereinbarung einer Ratenzahlung ist nach Ablauf dieser Zahlungsfrist ausgeschlossen. " Das Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer schließt sodann mit den Worten: "Wir weisen abschließend darauf hin, dass in diesem Stadium der Auseinandersetzung jede weitere rechtliche Bewertung des vorliegenden Falles den Gerichten vorbehalten bleibt. Unsere Mandantschaft lehnt daher weitere inhaltliche Diskussionen ab. Eine telefonische Rückfrage zur Beendigung der Auseinandersetzung ohne Einschaltung der Gerichte ist hiervon ausgenommen. " Kurz nach Ablauf der Frist des vorgenannten Schreibens ging erneut eine Zahlungsaufforderung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bei uns ein, in der uns mitgeteilt wurde "[…] in vorstehender Angelegenheit ist die Vorbereitung des Klageverfahrens abgeschlossen. Ihre Mandantschaft wird nunmehr gerichtlich auf Zahlung in Höhe von EUR 966, 00 in Anspruch genommen. " Weiter wurde unsere Mandantschaft gebeten, ihr potentielles Prozesskostenrisiko zur Kenntnis zu nehmen.

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Ein fristgerechter Zahlungseingang konnte jedoch nicht festgestellt werden. Der Anschlussinhaber wird erneut aufgefordert, die geforderte pauschale Zahlung von 956, 00 € unter Fristsetzung bis 11. 08. 2010 zu bezahlen. Nachdem der Anschlussinhaber auch auf diese erneute Zahlungsaufforderung nicht reagiert hat, wurde er abermals von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer mit Schreiben vom 22. 09. 2011 unter Hinweis auf die BGH Entscheidung vom 12. 05. 2011, wonach eine tatsächliche Vermutung dafür bestehe, dass der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich sei, aufgefordert nunmehr eine verminderte Zahlung von noch 800, 00 € zu leisten. Gleichzeitig wurde eine Ratenzahlung angeboten. Anmerkung: Auf die erneute Zahlungsaufforderung sollte unbedingt reagiert werden, da regelmäßig das gerichtliche Mahnverfahren mit einem Mahnbescheid droht. Der Hinweis der Rechtsanwälte Waldorf Frommer auf die BGH Entscheidung vom 12. 2011 betrifft allerdings lediglich die Frage der Haftung als Täter oder Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung.

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Gegenüber unseren Mandanten machen die Münchener Anwälte Unterlassung-, Beseitigungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Die Mandanten werden aufgefordert, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 600. - Euro zu akzeptieren und dazu noch als Anwaltshonorar einen Aufwendungsersatzanspruch in Höhe von 215. - Euro, also insgesamt 815. - Euro zu zahlen. Außerdem ist dem Anwaltsschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, die die Mandanten in kurzer Frist unterschrieben an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurücksenden sollen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit auf Massenabmahnungen spezialisierte Kanzleien wie "Waldorf Frommer Rechtsanwälte", "Nümann + Lang", "Urmann + Collegen" oder "Rasch Rechtsanwälte", können wir unseren Mandanten an dieser Stelle nur empfehlen, sich nicht durch die Anwaltsschreiben verunsichern und einschüchtern zu lassen, sondern erst einmal Ruhe zu bewahren und sich Rat bei einem Experten zu suchen. Zwar sollte man die Forderungen der Kollegen nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei keiner Reaktion Wiederholungsgefahr bejaht werden dürfte, und die gegnerischen Anwälte vor Gericht eine kostspielige einstweilige Verfügung gegen den Mandanten beantragen könnten, auf keinen Fall sollte man aber in Panik ohne Weiteres die im Abmahnschreiben enthaltene vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben.

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In den letzten Tagen haben sich erneut Mandanten an uns gewendet, die unangenehme Post der Rechtsanwälte "Waldorf Frommer" aus München erhalten haben. Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main mahnen die Kollegen aus München zurzeit u. a. den Film "Die Schadenfreundinnen" ab. In dieser US-amerikanischen Filmkomödie (Originaltitel: The Other Woman") des Regisseurs Nick Cassavetes wird die Geschichte einer Frau erzählt, die plötzlich herausfindet, dass sie nicht die einzige Beziehung ihres Geliebten ist. In den Hauptrollen sind Cameron Diaz und Leslie Mann zu sehen. In den aktuellen Abmahnschreiben von Waldorf Frommer wird unseren Mandanten vorgeworfen, über die Tauschbörse "bittorent" anderen Internetnutzern diesen Film zum Herunterladen angeboten zu haben. Bis auf Namen und Daten sind die Abmahnungen nahezu wortgleich mit den Abmahnungen, mit denen Waldorf Frommer in den letzten Wochen z. B. im Auftrag von Warner Bros. Entertainment GmbH den Film "Gravity" oder im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH den Film "Fack ju Göhte" abgemahnt hat.

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Sehr geehrte Fragestellerin, hier kann ich Ihnen nur den Rat geben, so schnell als möglich entweder einen anderen Anwalt aufzusuchen oder eben den beauftragten, denn grundsätzlich muss Ihr Vater innerhalb der gesetzten Fristen die Vermögensauskunft abgeben. Leider ist unklar, ob und ggf. an wen hier etwaige Zustellungen erfolgt sind, so dass auch etwaige Rechtsbehelfe, wie beispielsweise Erinnerung oder die Vollstreckungsgegenklage kaum geprüft werden können. Dies kann grundsätzlich nur nach Akteneinsicht herausgefunden werden. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen eines Fehlers des eingeschalteten Anwalts scheidet hier aus, da dessen mögliche Versäumnisse vollumfänglich Ihrem Vater zugerechnet würden. Der komplette Sachverhalt muss hier für weitere Schritte nachvollzogen werden können, was etwaige Zustellungen anbetrifft. Wenn Zustellungen erfolgt sind, wofür hier schon spricht, dass die Ladung zur Vermögensauskunft auch an die Adresse des Vaters ging, dann sehe ich hier wenig Chancen, noch durchzugreifen, da sämtliche Rechtsbehelfsfristen abgelaufen sein werden.

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Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per Fax (0431 / 3053718) oder per email () in Verbindung setzen.

Dennoch ist ein Zustellungsfehler nicht auszuschließen. Es muss also herausgefunden werden, was passiert ist, vorher lässt sich dies kaum beurteilen. Leider kann ich Ihnen vorerst nichts effektiveres mitgeben. Mit freundlichen Grüßen Andreas Wilke Rechtsanwalt

[email protected]