Entwurf Bmf Schreiben 8C Kstg

June 29, 2024, 3:41 am

§ 8d KStG wurde mit Gesetz vom 20. Dezember 2016 als weitere Ausnahme zu der Beschränkung des Verlustabzugs nach § 8c KStG in das Körperschaftsteuergesetz eingefügt. Das Ziel der Norm besteht darin, Körperschaften die Möglichkeit zu eröffnen, nicht genutzte Verluste trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs i. S. Entwurf bmf schreiben 8c kstg 2019. d. § 8c KStG weiterhin nutzen zu können. Die Regelung soll insbesondere auch Startups helfen, die in der Anfangsphase sehr häufig Verlust machen und denen durch den Einstieg von Investoren der Untergang der Verlustvorträge droht. Zusätzlich erhofft sich der Gesetzgeber, die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 8c KStG durch die Einführung des § 8d KStG zumindest abgemildert zu haben. Der komplexe Regelungsinhalt und die vielen unbestimmten Rechtsbegriffe in § 8d KStG führten und führen in der Praxis zu einer großen Anzahl von Zweifelsfragen. Aus diesem Grund gab es vermehrt Stimmen, die ein BMF-Schreiben zu dem Thema forderten, damit es eine Orientierungshilfe für die Praxis gibt, in welcher Weise die Finanzverwaltung die Regelung des § 8d KStG anwenden möchte.

Entwurf Bmf Schreiben 8C Kstg 2019

Dr. Mathias Birnbaum, Rechtsanwalt, Steuerberater, KPMG AG, Köln Das BMF hat am 15. 4. 2014 den Entwurf eines Schreibens zur "Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften" veröffentlicht, welches das bisherige Schreiben zu § 8c KStG ersetzen soll. Im Entwurf werden die Ausführungen zum unterjährigen Beteiligungserwerb neu gefasst. Erstmalig nimmt die Finanzverwaltung Stellung zur Konzernklausel und zur Stille-Reserven-Klausel. Unterjähriger Beteiligungserwerb Bei einem unterjährigen Beteiligungserwerb unterliegt auch ein bis zu diesem Zeitpunkt erzielter Verlust der Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG. Nach dem alten Schreiben war es nicht zulässig, einen bis zum Beteiligungserwerb erzielten Gewinn mit noch nicht genutzten Verlusten zu verrechnen. Vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 30. 11. 2011 (BStBl. Lange erwartet: Entwurf eines BMF-Anwendungsschreibens zu § 8d KStG liegt auf dem Tisch – DATEV magazin. II 2012 S. 360 = DB0467588) soll nunmehr eine Verrechnung möglich sein. Voraussetzung ist aber, dass das Ergebnis des Wirtschaftsjahres, in dem der schädliche Beteiligungserwerb erfolgt, insgesamt positiv ist.

Es bleibt abzuwarten, ob sich auch der Europäische Gerichtshof dieser Auffassung anschließen wird. Ansprechpartner: Thorsten Hintze

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