Der Service ist kostenfrei. Kontakt: RICHTERRECHTSANWÄLTE Mönckebergstraße 17 20095 Hamburg Fax: 0800/2997 444 Zeitschriftenabo Häusliche Pflege Häusliche Pflege ist die Fachzeitschrift für Leitungs- und Führungskräfte von ambulanten Pflegediensten. HKP-Widerspruch: Ohne Risiko gegen Ablehnungen vorgehen | Häusliche Pflege. Sie liefert eine Fülle fundierter Management-Tipps, die Sie in Ihren Entscheidungen stärken. Mit Erfahrungen und Expertenmeinungen aus der Praxis berät Sie Häusliche Pflege in Ihrem Berufsalltag und liefert exklusive Fachinformationen, mit denen Sie beim Verkauf Ihrer Pflegeleistungen ganz vorn dabei sind. Das Abonnement beinhaltet neben Ihrer Zeitschrift Häusliche Pflege einen Zugang für bis zu 24 Webseminare im Jahr zu aktuellen Managementthemen in der ambulanten Pflege. Unter erhalten Sie so zweimal im Monat die Gelegenheit, sich mit Experten aus der Branche auszutauschen. Erscheinungsweise: Monatlich | 12 Ausgaben im Jahr Sie haben die Wahl zwischen folgenden Abo-Modellen: Jahresabonnement Print Sie erhalten Ihr Fachmagazin Häusliche Pflege als gedruckte Ausgabe per Post zugeschickt.
Da beim Sozialgericht der sogenannte "Amtsermittlungsgrundsatz" gilt (der Richter des Sozialgerichts klärt den Sachverhalt von sich aus auf), benötigt man in der ersten Instanz keine anwaltliche Vertretung, so dass auch keine Kosten entstehen.
Daher bleiben nur zwei Möglichkeiten: entweder zum Ablaufdatum eine neue Verordnung ausstellen lassen oder der Widerspruch, veranlasst durch den Versicherten. Neben der Befristung ist der häufigste Ablehnungsgrund, dass eine Pflegeperson bereit steht, also im Einstufungsgutachten des MDK für die Zuerkennung eines Pflegegrades steht. Dann gilt: Ärztlich verordnete Häusliche Krankenpflege darf grundsätzlich nur auf Pflegepersonen übertragen werden, die im Haushalt leben und die Pflege im erforderlichen Umfang auch tatsächlich erbringen können. Ansonsten hilft die Prüfung eines Widerspruches gegen die Ablehnung. Widerspruch ablehnung hausliche krankenpflege . Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter RICHTERRECHTSANWÄLTE Mönckebergstraße 17, 20095 Hamburg Fax: +49 40 309694-89 Bildquelle: PeopleImages – Vincentz Network GmbH & Co. KG
Wurde der Antrag auf ein bestimmtes Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel von der gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegekasse oder einem anderen Kostenträger abgelehnt, kann man schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Hier ist es hilfreich, wenn man ausführlich schildert, warum das Hilfsmittel unbedingt notwendig und ein eventuell angebotenes Alternativprodukt ungeeignet ist. Häusliche Krankenpflege - Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.. Kann man die ausführliche Begründung nicht innerhalb eines Monats erstellen, sollte man einen Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, Begründung wird zeitnah nachgereicht. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, hat man innerhalb eines Monats die Möglichkeit, vor dem zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Dort kann man die Klage auch "zu Protokoll" geben, wenn man sich selbst nicht zutraut, eine Klageschrift zu formulieren. Nach Möglichkeit sollte man sich vorher entsprechend rechtlich beraten lassen. Wer keine Rechtschutzversicherung mit Schwerpunkt Sozialrecht hat, kann sich auch an die Öffentliche Rechtsauskunft oder ein Beratungszentrum wenden.
Abgelehnte Leistungen? Die Kanzlei RICHTERRECHTSANWÄLTE und Vincentz Network präsentieren Widerspruchsverfahren für die Häusliche Krankenpflege Die Kanzlei RICHTERRECHTSANWÄLTE (Hamburg) und das Verlagshaus Vincentz Network (Hannover) kooperieren in der Etablierung des digitalen Tools "HP Widerspruch". Ziel ist es, das von der Anwaltskanzlei entwickelte Verfahren möglichst vielen gesetzlich Versicherten zugänglich zu machen und so ihren Anspruch auf eine angemessene medizinische Behandlung, Versorgung und Therapie einfach und effizient durchzusetzen. IT-basiertes Verfahren sichert Rechte gesetzlich Versicherter: "HP-Widerspruch" ermöglicht kostenlose Prüfung und einfaches Widerspruchsverfahren bei abgelehnten Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP). Kooperation der Kanzlei RICHTERECHTSANWÄLTE und Vincentz Network. Weder Krankenkassen noch der Medizinische Dienst sind berechtigt in die ärztliche Therapiefreiheit einzugreifen. Der Service prüft kostenlos die Ablehnungen von Verordnungen Häuslicher Krankenpflege durch die gesetzlichen Krankenkassen.