Enev 2016 Nichtwohngebäude

July 1, 2024, 10:56 pm

Nicht beheizte/gekühlte Räume (Technikräume, Dachräume etc. ) werden wie folgt berücksichtigt: Die Zonen können als unbeheizte/ungekühlte Zonen berücksichtigt werden (z. bei an gekühlte Zonen angrenzende unbeh. Zonen) Die Temperatur dieser Zonen wird nach DIN V 18599-2 Nr. 1. 4. 5 berechnet Diesen Zonen wird ein Nutzungsprofil nach DIN V 18599-10 zugeordnet Nach GEG/EnEV wird der Energiebedarf von nicht thermisch konditionierten Zonen nicht berücksichtigt (z. Beleuchtung von unbeheizten Zonen - siehe auch Auslegung zu § 2 GEG (§ 1 EnEV). Der Wärmeverlust zu unbeheizten Zonen kann (nur bei ungekühlten Zonen) auch über Temperatur-Korrekturfaktoren (F X -Faktoren nach DIN V 18599-2[2007-02], Nr. 2 bzw. DIN V 18599-2[2011-12]+[2018-09], Nr. 2) ermittelt werden. DIN V 18599-1 Nr. § 4 EnEV Anforderungen an Nichtwohngebäude Energieeinsparverordnung. 3 [2011-12]+[2018-09], GEG § 2 Abs. 1 und EnEV § 1 Abs. 1 DIN V 18599-2 Nr. 4 [2011-12]+[2018-09] und DIN V 18599-2 [2011-12]+[2018-09] Nr. 2 Bei hohem Luftwechsel zwischen Räumen, sind diese Räume (unabhängig von ihrer Nutzung) in einer Gebäudezone zusammenzufassen.

  1. § 4 EnEV Anforderungen an Nichtwohngebäude Energieeinsparverordnung

&Sect; 4 Enev Anforderungen An NichtwohngebÄUde Energieeinsparverordnung

Der Luftwechsel zwischen Gebäudezonen ist unter DIN V 18599-2 unter Nr. 5 beschrieben (auch Abluftanlagen mit Zuluft aus anderen Räumen) DIN V 18599-1 [2007-02] Nr. 1 DIN V 18599-2 [2007-02] Nr. 5. 3 Bei einem hohen Luftaustausch zwischen Räumen ist eines der folgenden Verfahren zu verwenden: die Räume sind zu einer Gebäudezone zusammenzufassen der Luftvolumenstrom zwischen den Räumen wird mit seiner Temperatur als Wärmequelle/Wärmesenke bei der Bilanz der Zonen berücksichtigt (Bilanzierung nach DIN V 18599-2 Nr. 5) DIN V 18599-1 [2011-12]+[2018-09] Nr. 2 DIN V 18599-2 [2011-12]+[2018-09] Nr. 5 Die Nutzung Nr. 1 (Einzelbüro) und Nutzung Nr. 2 (Gruppenbüro mit zwei bis sechs Arbeitsplätzen) dürfen zur Nutzung Nr. 1 zusammengefasst werden EnEV 2007, Anl. 2, Nr. 3 und Nr. 1 EnEV 2009/2013, Anl. 2 und Nr. 1 Nutzungen, die nicht in DIN V 18599-10 aufgeführt sind, werden mit dem Nutzungsprofil 17 (Sonstige Aufenthaltsräume) berechnet. Alternativ können eigene Nutzungsprofile nach gesichertem allgemeinen Wissensstand individuell bestimmt werden.

Überdies nahm auch die Verlegung des Referenzklimas von Würzburg nach Potsdam sowie eine Aktualisierung der Testreferenzjahre (Klima) Einfluss auf einen geringeren Jahresprimärenergiebedarf. Die energetische Qualität der Gebäudehülle wurde als der "spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust" H'T berechnet. Dieser Transmissionswärmeverlust entsprach einem mittleren Wärmedurchgangskoeffizient über die gesamte Gebäudehülle und durfte dann den Wert des Referenzgebäudes nicht überschreiten. Die EnEV 2016 verschärfte diesen Wert im Mittel über alle Gebäudetypen (freistehend, Reihenmittelhaus, einseitig angebaut etc. ) um 20%. Um den nach der EnEV 2016 erlaubten Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent zu verringern, konnte der Bauherr bzw. Planer diese Einsparung baulich auf unterschiedliche Weisen realisieren, beispielsweise durch den Einbau von hoch wärmedämmenden Fenstern oder durch dickeres Mauerwerk. Aber auch mit kleinen Verbesserungen wie dem Auftragen eines zusätzlich wärmedämmenden Leichtputzes waren die zusätzlichen Energiesparmaßnahmen durch eine Verbesserung der Wärmedämmung zu erreichen.

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