Für Empfänger von ALG II gehören Versichertenrenten der gesetzlichen Unfallversicherung also voll zum zu berücksichtigenden und damit leistungsmindernden Einkommen. Etwas anderes gilt in Fallgestaltungen, in denen die Verletztenrente einen gleichzeitig bestehenden Anspruch auf eine Grundrente nach dem BVG gemäß § 65 Abs. 1 BVG zum Ruhen bringt. Mit Urteil vom 17. 10. Bu und hartz 4 antrag. 2013, Az. B 14 AS 58/12 R, hat das BSG entschieden, dass in diesen Fällen der Teil der Verletztenrente nicht als Einkommen nach dem SGB II zu berücksichtigen ist, der der Grundrente nach dem BVG entspricht. Der Erhöhungsbetrag ( Unterschiedsbetrag zwischen dem Gesamtbetrag aus Rente sowie Arbeitslosengeld und dem Übergangsgeld der gesetzlichen Unfallversicherung), den ALG II Empfänger nach § 58 SGB VII für maximal zwei Jahre erhalten, wenn sie durch den Unfall / die Berufskrankheit arbeitslos geworden sind, ist nicht als Einkommen im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen. Ähnlichkeiten zur früheren Sozialhilfe Der Gesetzgeber hat sich mit Einführung von Arbeitslosengeld 2 ganz bewusst von den Regelungen der früheren Arbeitslosenhilfe abgewendet und sich an denen der einstigen Sozialhilfe orientiert.
Zuschuss für die hohen Heizkosten? Die Ampel-Koalition will Hartz-IV-Empfänger von den Energiekosten entlasten. © Patrick Pleul/dpa Zumindest bei den Grünen scheint man dem Vorhaben zuzustimmen. So stellte sich der grüne Bundestagsabgeordnete Christian Kühn im Bundestag ausdrücklich hinter den Vorschlag der SPD, die unteren Einkommensgruppen durch eine Sonderzahlung zu entlasten. Umstritten ist derweil offenbar noch die Höhe. So war bereits in der vergangenen Woche Ex-Umweltminister Jürgen Trittin vorgeprescht und hatte eine Sonderzahlung von mindestens 100 Euro gefordert. Parteichef Robert Habeck hatte den Vorschlag jedoch brüsk zurückgewiesen und gesagt, dass dies viele Hartz-IV-Empfänger zur Energieverschwendung ermuntere * – was wiederum einen Sturm der Entrüstung entfachte. Bürgergeld statt Hartz IV: Wie hoch ist die Sonderzahlung zum Regelsatz? Jedoch sind in anderen Ländern vergleichbare Zahlungen bereits geplant. BU und Harz IV - Hartz IV 4 - ALG II 2 - Hartz IV Forum. So wollen Italien, Frankreich oder Spanien den einkommensschwachen Haushalten die 100 Euro extra zugestehen.
#1 Hallo, ich habe eine wichtige Frage: Ich bin selbststäntig und erhalte eine Aufstockung zum Leben HarzIV. Nun habe ich eine Private BU Zusatzversicherung. Nun soll ich aus der eine Nachzahlung wegen Bu bekommen. Was mit der Gesetzlichen Rente wird weis ich noch nicht. Nun meine Frage muss ich eine Achzahlung sowie monatliche BU Rentenzahlung aus einer ZUSATZVERSICHERUNG beim Amt melden? Da die Beiträge nicht angerechnet wurden? Müsste ich dann alles zurückzahlen? Vielen Dank wenn mir jemand helfen Könnte. Besuchen Sie auch unsere Ratgeber zu Hartz 4: Hartz 4 Rechner Berechen Sie Ihren Anspruch. Ist Ihr Hartz 4 Bescheid korrekt. Bu und hartz 4.0. Hartz 4 Antrag Wir helfen Ihnen bei Ausfüllen Ihres Hartz 4 Antrages. Hartz 4 Regelsatz Wie viel Hartz 4 steht Ihnen zu? Ist Ihr Bescheid richtig. Informieren Sie sich. #2 Ja, das musst du melden. Turtle
600 Euro mehr pro Monat. Dazu käme dann noch, dass meine Regelaltersrente deutlich niedriger ausfallen würde, weil nach dem Wegfall meiner BU -Rente die bis dahin enthaltenen Zurechnungszeiten entfallen würden. Jeder normaldenkende Kaufmann würde dieses Verlustgeschäft für das Jobcenter sofort erkennen. Allerdings bezweifle ich, dass in Jobcentern immer wirtschaftlich sinnvoll gehandelt wird. Die denken womöglich nur so weit, dass es ja zumindest theoretisch möglich sein könnte, dass mir eine eventuelle DRV -finanzierte LTA -Maßnahme zu einem dauerhaften unterhaltssichernden Arbeitsplatz verhelfen könnte, was natürlich völlig unrealistisch ist. BU-Rente und ergänzendes Hartz4 | Ihre Vorsorge. Wie denken die Experten darüber? Freundliche Grüße 10. 2018, 11:06 Zitiert von: Johannes Hallo Johannes, leider kann ich zu dem Paragraphen und zum SGB VI und zu Hartz4 nichts sagen. Vom Alter her und bis zur AR für Schwerbehinderte, liegen wir gleich auf. Ich habe immer geglaubt, daß es einen Bestandsschutz für EWR gibt. Wieso soll dann die Zurechnungszeit wegfallen?