Verwertbares Wohnrecht Durch Sozialamt Bei Pflegekosten / Übergabevertrag

July 2, 2024, 1:21 pm

Wer das selbst genutzte Eigenheim bereits zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Kinder weitergeben will, sichert sich häufig über ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht ein oftmals lebenslanges Wohnen im Haus. Müssen die ursprünglichen Eigentümer später - etwa bei dauerhafter stationärer Pflegebedürftigkeit - die Wohnräume verlassen und ins teure Pflegeheim umziehen, müssen sie häufig Sozialhilfe in Anspruch nehmen. In bestimmten Fällen kann das Sozialamt seinerseits Zahlungsansprüche geltend machen. Mutter im Pflegeheim: Welche Auswirkungen hat das auf ihr Nießbrauchrecht? | DAHAG. Hans-Michael Schiller, Rechtsanwalt und Notar erklärt die Grundregeln. Bei einem lebenslang vereinbarten Nießbrauch erlischt dieser nicht bei Heimaufnahme. Der pflegebedürftige Berechtigte hat die tatsächlichen Einkünfte aus dem Nießbrauch vielmehr zur Deckung seiner Pflegekosten voll einzusetzen. © PantherMedia/pasiphae Einkünfte aus Nießbrauch Bei einem lebenslang vereinbarten Nießbrauch erlischt dieser nicht bei Heimaufnahme. Das Sozialamt kann die Zahlungsansprüche aus dem Nießbrauch auf sich überleiten.

Mutter Im Pflegeheim: Welche Auswirkungen Hat Das Auf Ihr Nießbrauchrecht? | Dahag

Damit ist dann auch keine intensive Pflege gemeint sondern eben nur einfache Hilfen, z. beim Anziehen usw... Zeitlich liegt die Grenze dann bei 1, 5 Stunden je Tag, darüber hinaus wäre schon Pflegegrad I gegeben und die Pflegekasse würde einspringen müssen. RA Fabian Fricke

Sehr geehrter Fragesteller, ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können. Zunächst ein Vorwort um Missverständnissen vorzubeugen: Auch wenn Ihr Vater Alleineigentümer des Hauses ist, muss das Haus nicht verkauft werden um seine Sozialleistungen zu sichern. Voraussetzung ist, dass es sich um ein angemessenes Hausgrundstück handelt, dass von dem Ehepartner oder einer anderen nahestehenden Person weiter bewohnt wird. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Zahl der Bewohner, dem Wohnbedarf, der Grundstücks- beziehungsweise der Hausgröße, dem Zuschnitt und der Ausstattung des Wohngebäudes sowie dem Wert des Grundstücks einschließlich des Wohngebäudes. Nach dem Tod des Hilfeempfängers werden allerdings die während der vorangegangen zehn Jahre angefallenen Kosten vom Erben verlangt. Als Kinder sind Sie außerdem auch gegenüber Ihren Eltern unterhaltspflichtig.

[email protected]