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July 3, 2024, 8:55 am

Rechnungsprüfung und Rechnungsfreigabe durch Architekten Diskutiere Rechnungsprüfung und Rechnungsfreigabe durch Architekten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, bei unserem Neubau wurde das von uns ausgewählte Architekturbüro (gechlossener Architektenvertrag) mit den Leitungsphasen 1 bis... Dabei seit: 14. 02. 2012 Beiträge: 9 Zustimmungen: 0 Beruf: Angestellter Ort: Rhein Main Gebiet Hallo zusammen, bei unserem Neubau wurde das von uns ausgewählte Architekturbüro (gechlossener Architektenvertrag) mit den Leitungsphasen 1 bis 8 beauftragt. Im Rahmen der Baumaßnahmen und der Bauüberwachung wurden dabei Rechnungen aller Art ( Abschlagsrechnungen / Schlussrechnungen... Rechnungsprüfung durch architekten ein. ) durch den Architekten bzw. den mitbeauftragten Bauleiter inhaltlich geprüft (gegen Ausschreibung / VOB/B Vertrag / erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung) - ggf in der Höhe korrigiert und zur Zahlung durch uns mittels Stempel und Unterschrift durch den Architekten / Bauleiter freigegeben.

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Dabei ist zunächst zu beachten, dass die ÖBA – ähnlich dem Verhältnis zwischen Bauherrn und ausführenden Unternehmen – bestimmte vertragliche Leistung schuldet. Rechnungsprüfung: Rechnung - prüfen - Kostenkontrolle - Lieferanten - Rechnungen - Prüfung. Um daher Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber der ÖBA geltend machen zu können, muss folglich, neben der durch das ausführende Unternehmen mangelhaft bzw unrichtig gelegten Rechnung selbst, auch die Leistung der ÖBA – in diesem Fall die von ihr durchgeführte Rechnungsprüfung – mangelhaft, also nicht ordnungsgemäß erbracht worden sein. Die HIA gibt im Hinblick auf den Umfang der von der ÖBA geschuldeten Rechnungsprüfung an, dass die Rechnungsprüfung durch die ÖBA bei allen Rechnungen vollumfänglich zu erfolgen hat. So ist durch die ÖBA eine Überprüfung der Rechnungen und deren mitunter angeschlossenen Aufgliederungen auf formale Richtigkeit, sowie – auf Basis der von der ÖBA bereits geprüften Aufmaßunterlagen – auch auf rechnerische Richtigkeit durchzuführen. Die Durchführung von Rechnungskorrekturen sind von der ÖBA ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen vorzunehmen (zB vereinbarte Einheitspreise, Rechnungslegungszeitpunkte, etc).

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Architektin A wendet sich mit folgender Frage an die Architektenkammer NRW: "Mir liegt die Schlussrechnung eines bauausführenden Unternehmens vor. Normalerweise korrigiere ich eine solche Rechnung mit Rotstift durch, setze das aus meiner Sicht zutreffende Ergebnis ans Ende, gebe dem Bauherrn diese Rechnung zurück und schlage ihm vor, nur die von mir errechnete Summe zu bezahlen. Nun hat mich mein Auftraggeber gebeten, die Originalrechnung nicht zu verändern. Er befürchtet, ansonsten Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu bekommen. Die prüffähige Honorar-Schlussrechnung vom Architekten. Was könnten das für Schwierigkeiten sein, und wie soll ich unter diesen Umständen überhaupt die notwendigen Korrekturen vornehmen? " Die Rechnungsprüfung ist Teil der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Grundleistungen. Hierbei ist zu kontrollieren, ob die abgerechneten Preise mit den vereinbarten Preisen übereinstimmen, ob die abgerechneten Mengen dem Aufmaß entsprechen, ob Leistungen zu Unrecht als zusätzliche Leistungen berechnet werden, ob vereinbarte Skontoabzüge und Rabatte korrekt berücksichtigt wurden und ob die abgerechneten Leistungen vollständig und ordnungsgemäß erbracht wurden (Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15.

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Von Sven Kerkhoff Eine vom Architekten ausgesprochene Zahlungsempfehlung ist von erheblichem Gewicht, da sich der Bauherr auf eine solche regelmäßig verlassen darf. Daher hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer jüngst rechtskräftig gewordenen Entscheidung vom 31. März 2016 (Az. : 6 U 36/15) einen Architekten zum Schadensersatz verurteilt. Rechnungsprüfung durch architekten. Im konkreten Fall hatte das beauftragte Büro Kenntnis davon, dass der Bauherr dem bauausführenden Unternehmen einen Vorschuss in Höhe von 500. 000 Euro gezahlt hatte. Der Architekt gab dann aber eine Abschlagsrechnung nach Prüfung vorbehaltlos frei und empfahl die Zahlung, vergaß aber dabei den bereits gezahlten Vorschuss. Der Bauherr folgte der Zahlungsempfehlung. Die daraus resultierende Überzahlung vermochte er im weiteren Verlauf nicht vollständig zurückzuerlangen. Die Rechnungsprüfung ist Teil der in Leistungsphase 8 zu erbringenden Grundleistungen und eine vertragliche Hauptverpflichtung. Über den genauen Umfang der Prüfpflichten und die Bedeutung des Ergebnisses dieser Prüfung bestehen in der Praxis jedoch häufig Unsicherheiten.

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Bei unseren Prüfungshandlungen stellen wir immer wieder fest, dass gerade Rechnungen nach Werkvertragsrecht oftmals Probleme verursachen. Sei es bei Rechnungen von Bauunternehmen oder Honorarechnungen von Architekten und Fachingenieuren. Hier lohnt es sich, einen Sachverständigen mit der Prüfung zu beauftragen. Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs. 1 BGB) Wenn auch noch relative Klarheit bei Rechnungen von Bauunternehmen herrscht, hierzu ist zu beachten, dass nicht jede in Rechnung gestellte Leistung auch eine geschuldete Leistung sein könnte, so besteht bei Bauhonoraren eine gewisse Unsicherheit. Rechnungsprüfung durch architekten den. Umbauzuschläge oder mitzuverarbeitende Bausubstanz verstärken den Eindruck. Prüfung von Architekten- und Fachingenieurrechnungen Unsere Ausführungen sind verstärkt an öffentliche Auftraggeber, Baugesellschaften und Industrieunternehmen gerichtet. Nicht betrachtet werden Pauschalhonorarverträge (wird nicht empfohlen) und Leistungsbegründungen außerhalb der HOAI.

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Die Absicht des Gesetzgebers war es, den Bauherrn in die Lage zu versetzen, alle Umstände zu prüfen, aus denen sich die Richtigkeit der Schlussrechnung ergibt. So kann es natürlich im jeweiligen Einzelfall noch auf andere Faktoren ankommen, damit eine Schlussrechnung prüffähig ist. Wird beispielsweise ein Architektenvertrag vorzeitig aufgekündigt, hat der Architekt insoweit seinen entgangenen Gewinn mit in die Schlussrechnung aufzunehmen. Hierzu gehört auch das, was er an Aufwendungen durch die vorzeitige Vertragsbeendigung erspart hat. Diese Ersparnis und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden anderweitigen Erwerb hat der Architekt dann auch in der Schlussrechnung konkret darzulegen. Unterlässt er dies, so ist die Schlussrechnung aus diesem Grunde für den Bauherren nicht prüffähig. Rechnungsprüfung | Architektur. Die Schlussrechnung des Architekten muss folglich absolut transparent und nachvollziehbar sein. Rechtsfolgen der mangelnden Prüffähigkeit Im Anschluss muss die Frage gestellt werden, welche Rechtsfolgen die mangelnde Prüffähigkeit der Schlussrechnung nach sich zieht.

Praxistipp: Nach der Auffassung der Rechtsprechung, wird vom Architekten im Rahmen der Rechnungsprüfung erhebliche Kenntnisse des Werkvertragsrechts und der VOB/B abverlangt. Auf der anderen Seite dürfen die Erwartungen an den Architekten auch nicht überdehnt werden. Ein Architekt ist letztlich kein Rechtsfachmann. Dem Architekten ist daher zu raten, dass er im Zweifel den Bauherren an einen Anwalt verweist. An dieser Stelle ist besonders auf die Fälle, bei denen der Bauunternehmer Nachträge geltend macht, hinzuweisen. Die abgeschlossene Architektenhaftpflichtversicherung deckt in der Regel auch die Fehler bei der Rechnungsprüfung ab. In diesen Fällen greift nicht die Ausschlussklausel für Schäden aus fehlerhafter Massen- und Kostenermittlung ein. Kontakt: Stand: Februar 2005 Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten.

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