Beratung zur Statusfeststellung durch gesetzlich zugelassene Rentenberater Im § 7a SGB IV ist festgelegt, dass Personen, deren Sozialversicherungsstatus unklar oder zweifelhaft ist, für eine Statusfeststellung Sozialversicherung Antrag bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen können. Das sollten insbesondere folgende Personen im eigenen Interesse tun: Gesellschafter-Geschäftsführer, deren Arbeitsverhältnis bereits vor 2005 begonnen hat Gesellschafter (Fremd-)Geschäftsführer Vorstände von Aktiengesellschaften Mitarbeitende Abkömmlinge, Familienangehörige, Ehe- oder Lebenspartner eines Arbeitgebers, deren Arbeitsverhältnis vor 2003 begonnen hat Voraussetzung ist, dass ihr Status nicht bereits geprüft oder eine Prüfung beantragt wurde. Sozialversicherungsfreiheit bei Antrag auf Statusfeststellung der Sozialversicherung Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann eine Statusfeststellung der Sozialversicherung auf Antrag in Form eines Formulars bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgenommen werden.
Bei Zweifeln am Sozialversicherungsstatus müssen die Betroffenen für das Statusfeststellungsverfahren Fragebogen und andere Formulare selbst besorgen und eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung beantragen. Außer bei den genannten Personengruppen treten solche Zweifel und Unklarheiten beim eigenen Sozialversicherungsstatus vor allem auf bei: Geschäftsführern Mitarbeitenden Gesellschaftern Gesellschaftern Vorständen von Aktiengesellschaften Einigen Selbstständigen Diese Personengruppen müssen grundsätzlich das fakultative Verfahren, also das Verfahren auf Antrag wählen, um den Sozialversicherungsstatus ermitteln zu lassen.
Statusfeststellungsverfahren sollen den sozialversicherungsrechtlichen Status von Personen als abhängig Beschäftigte oder Erwerbstätige klären. Nicht selten kommt es vor, dass Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge in extremer Höhe nachzahlen und für Jahre nachzahlen müssen. Anders herum kann es sein, dass über Jahre Sozialversicherungsbeträge abgeführt worden sind, aber dennoch gar kein Versicherungsschutz besteht. Statusfeststellung - Informationsportal der DAK-Gesundheit für Arbeitgeber. Hintergrund sind in der Regel falsche Vorstellungen der Beteiligten über den Charakter des begründeten Tätigkeitsverhältnisses. Bei Selbständigen besteht grundsätzlich keine Sozialversicherungspflicht, bei einer Beschäftigung dagegen schon. Die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeträgen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses kann daher für Arbeitgeber existenzbedrohend sein, anders herum kann für die Erwerbsperson die irrige Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses ruinierend sein. Helfen kann insoweit ein Statusfeststellungsverfahren, in dem das Vorliegen einer Beschäftigung von Anfang an geklärt wird.
Ob ein ausländischer Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt wird, entscheidet die Handwerkskammer vor Ort. Gegen diese Entscheidung können Rechtsmittel eingelegt werden. Ein Hinweis: Staatsangehörige anderer Staaten können sich einen im Ausland erworbenen Abschluss ebenfalls anerkennen lassen, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle. Diese Möglichkeit beruht auf dem Anerkennungsgesetz. Eintragung in die Handwerksrolle abgelehnt? - Nehmen Sie mit uns Kontakt auf Ganz egal, ob Sie einen Antrag auf Ausnahmebewilligung, auf eine Ausübungsberechtigung oder auf die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses gestellt haben, um in die Handwerksrolle aufgenommen zu werden: Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie rechtlich vorgehen. Natürlich sollte man die rechtliche Situation genau prüfen, bevor man klagt. Außerdem sind juristisch stichhaltige Begründungen und Argumente für eine erfolgreiche Gegenwehr entscheidend. Rechtsanwalt Dr. DAWR > Selbständigkeit auch ohne Meisterbrief: Ihre Möglichkeiten < Deutsches Anwaltsregister. Meides kann Sie beraten: 069 9592979-0 oder
Darunter fällt der Beruf des Autoglasers als Teiltätigkeit der Berufe "Kfz-Mechatroniker", "Karosseriebauer" und "Glaser". Zur Ausübung des Berufes Autoglaser wird somit der große Befähigungsnachweis (Meistertitel) in einem der genannten Hauptberufe benötigt. Wer ist Ansprechpartner für die Antragstellung der Ausnahmebewilligung? Liegt kein Meistertitel vor, so kann eine Ausnahmebewilligung über die jeweilig zuständige Handwerkskammer beantragt werden. Die im Autoglaserhandwerk am häufigsten beantragte Ausnahmebewilligung ist die nach § 8 HwO. Ein Ausnahmefall ist dann anzunehmen, wenn sich der Antragsteller auf eine begrenzte Spezialtätigkeit aus dem Kernbereich eines Handwerks beschränken will, insbesondere wenn er mehrere Jahre lang in dem Bereich beschäftigt war. Es muss sich dabei um einen engen begrenzbaren Tätigkeitsbereich aus dem Kernbereich eines Handwerks handeln, der nicht alle Kenntnisse und Fertigkeiten des jeweiligen Handwerks erfordert. Ausnahmebewilligung 8 hwo erfahrungen. Eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ist zu erteilen, wenn die Ablegung der Meisterprüfung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach eine unzumutbare Belastung bedeuten würde und die zur selbständigen Ausübung des zu betreibenden Handwerks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind.