Kölner Wochenspiegel Beschwerde

July 4, 2024, 6:28 am

18. September 2019, 01:28 Uhr 20× gelesen Zollstock - Es habe begonnen mit einem Schreiben der Stadt, das die Pfarre St. Pius Mitte Juli erhalten habe, berichtete Robert Kilp vom Kirchenvorstand der Gemeinde. "Darin teilte die Stadt uns mit, dass sich ein Anwohner oder eine Anwohnerin über das Glockengeläut der Kirche beschwert habe", erzählte er. Wer der Beschwerdeführer ist, weiß die Pfarre nicht. Kölner Wochenspiegel | Immobilienblogger.eu. Wenig später fanden Anwohner in der Umgebung von St. Pius am Gottesweg Zettel in ihren Briefkästen von einer "Anwohnerinitiative": Immer mehr Arbeitnehmer seien im Drei-Schicht-Betrieb tätig und fühlten sich von dem morgendlichen Glockengeläut erheblich gestört. Aufgrund des Schreibens der Stadt hatte sich der Kirchvorstand unter Leitung von Pfarrer Brocke mit der Beschwerde beschäftigt. "Die Gesetzeslage ist klar: Das Grundgesetz garantiert die Religionsfreiheit und deckt das Läuten von Kirchglocken im Rahmen der religiösen Ausübung ab. Dazu gehört das tägliche Angelus-Geläute jeweils um 7, 12 und 19 Uhr", erklärte Kilp.

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Nach Meinung des NDR hatte das OLG "wesentliche Aspekte der Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes unberücksichtigt gelassen" (epd 5/18). NDR-Justiziar Michael Kühn sagte dem epd, eine Befassung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Fall hätte zu einer grundsätzlichen Klärung der Rechte der Verleger und der Rundfunkanstalten in der digitalen Welt beitragen können. Daher bedauere er die Entscheidung, aber er respektiere sie. Der Sender teilte mit, das Bundesverfassungsgericht habe mit diesem Beschluss nicht in der Sache entschieden. Nach Meinung des Gerichts hätten sich die Grundlagen für das Klageverfahren mit der Gesetzesänderung 2019 maßgeblich verändert, aus diesem Grund sei die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hatte im September 2016 entschieden, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 sei von Texten und Bildern bestimmt und damit zu "presseähnlich" gewesen (epd 41/16). Damit gaben die Kölner Richter mehreren Verlagen recht, die gegen den NDR geklagt hatten.

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