Stadtverwaltung Bad Kreuznach Führerscheinstelle

July 2, 2024, 11:14 pm

Ab dem kommenden Montag (8. 2. 2021) können Termine für die Kraftfahrzeugzulassung und das Einwohnermeldeamt beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Bad Kreuznach online vereinbart werden. Darüber informierte gestern der Leiter des Ordnungsamts Markus Schlosser. Möglich ist dies über den Link, der auf der Startseite derStadthomepage platziert ist. Die Online-Terminbuchung ist zunächst für die Bereiche Kfz-Zulassung, Einwohnermeldeamt (unter anderem An- und Abmeldungen, Passanträge, Antrag auf Führungszeugnis) und das Fundbüro möglich. Beigeordneter und Ordnungsamtsleiter Markus Schlosser. Der baldige Ausbau auf weitere Stellen, wie die Führerscheinstelle und die Gewerbeabteilung, ist in Planung. Das Verfahren geht so: Nach Aufruf der Seite wählt man zunächst die gewünschte Abteilung (Funktionseinheit) Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung oder Fundbüro aus; dann die gewünschte Dienstleistung, zum Beispiel "Personalausweis" oder "Neuzulassung". Im weiteren Verlauf werden dem Nutzer freie Termine angezeigt.

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Ab sofort bietet die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung auch die Möglichkeit, Vorsprachetermine schnell und bequem online zu vereinbaren. Die Onlineterminvereinbarung ist auf der Homepage des Landkreises (, Suchbegriff Fahrerlaubnisbehörde) unabhängig der Öffnungszeiten möglich. Zugleich bittet die Führerscheinstelle um Beachtung, dass Menschen, die in der Stadt Bad Kreuznach inklusive aller Stadtteile gemeldet sind, sich weiterhin an die Führerscheinstelle der Stadtverwaltung Bad Kreuznach wenden müssen. Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Mitzubringen sind der bisherige Führerschein, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 25, 30 Euro. Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss Vor 1953 19. 2033 1953 - 1958 19. 2022 1959 - 1964 19. 2023 1965 - 1970 19. 2024 1971 oder später 19. 2025 II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss 1999 - 2001 19. 2026 2002 - 2004 19. 2027 2005 - 2007 19. 2028 2008 19. 2029 2009 19. 2030 2010 19. 2031 2011 19. 2032 2012 - 18. 2013 19. 2033 Umtausch und Verlängerung Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen. Hinweis für alle Umtauschfälle Ein Umtausch ohne Verlängerung kostet in der Regel 25, 30 €.

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