Heizungscheck Nach Din En 15378

June 29, 2024, 4:44 am

Diese sollten einen Prototypen des Pellets-Checks bei bis zu 300 Eigentumshäusern testen. Mit Erfolg: Im Februar 2017 wurden 39 beteiligte Betriebe unter Vertrag genommen. In zwei Schulungen in Kaiserlautern und Dietfurt (Bayern) wurden die Teilnehmer im März 2017 auf den Feldtest vorbereitet. Von April bis November 2017 folgte dann die Praxisphase des Feldtests. 246 Pellets-Checks wurden bis Ende November 2017 durchgeführt. Energiesparen mit Heizungs-Check. Das Vorhaben hat dazu ergänzend die Erfahrungen der Betriebe und Testkunden dokumentiert. Diese Befragungen wurden bis Ende Februar 2018 von weiteren 100 Betrieben aus der Branche geprüft und bewertet. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurde das Verfahren des Pellets-Checks im Frühjahr und Sommer 2018 für Zentralheizungen fertig entwickelt. Im Herbst und Winter 2018/19 folgte eine ergänzende Version für Pellets-Öfen. Heizungsbauer und Schornsteinfeger wurden anschließend für die Durchführung des Checks geschult. Abschließend hat das Projekt ein Muster-Förderprogramm entwickelt.

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Schritt 3: Ventilationsverluste Bei diesem Punkt geht es um Wärmeverluste, die auftreten, nachdem sich der Brenner abgeschaltet hat. Schritt 4: Brennwertnutzen Die Brennwerttechnik entspricht dem heutigen Stand der Technik. Für die veraltete Heizwerttechnik gibt es Minuspunkte. Schritt 5: Kesselüberdimensionierung Nur ein Kessel mit der richtigen Leistung ist effizient. Ein zu großes Gerät erhält Minuspunkte. Schritt 6: Regelung Heizkessel Je nachdem, ob die Regelung gänzlich fehlt oder es sich um eine raumgeführte beziehungsweise außentemperaturgeführte Regelung handelt, vergibt der Profi abgestufte Punktzahlen. Heizungs-Check nach DIN 15378. Schritt 7: Trinkwassererwärmung Hierbei unterscheidet der Fachmann, ob sich das Trinkwasser mithilfe oder unabhängig eines Heizsystems erwärmt. Die Bewertung erfolgt durch eine Sichtkontrolle. Schritt 8: Hydraulischer Abgleich Anhand von Kriterien wie der Pumpenauslegung, der Voreinstellung von Differenzdruckreglern, der Existenz von voreinstellbaren Heizkörperventilen oder Rücklaufverschraubungen beurteilt der Prüfer, ob die Heizungsanlage hydraulisch abgeglichen ist oder nicht.

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