Verhandlungsvergabe Ohne Teilnahmewettbewerb

July 1, 2024, 4:28 am

Ab einem Auftragswert von 25. 000 Euro sind im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb vergebene Aufträge im Internet zu veröffentlichen.

Verhandlungsvergabe Ohne Teilnahmewettbewerb - Vergabe Ausschreibungen

Hat sich die Vergabestelle in der Bekanntmachung, den Vergabeunterlagen oder bei Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten, den Zuschlag eventuell ohne Verhandlungen zu erteilen, kann sie dies auch tun, solange die Bindefrist für den erfolgreichen Bieter noch läuft. Einzuhalten hat sie dabei die Vergabegrundsätze von Wettbewerb und Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Gleichbehandlung (UVgO § 2 (1)+(2)). Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb - Vergabe Ausschreibungen. Regelungen für spezielle Dienstleistungen Übrigens: Nach UVgO § 49 kann eine Vergabestelle von sozialen und anderen "besonderen" Dienstleistungen gemäß GWB § 130 (1) analog zur Oberschwellenausschreibung frei zwischen öffentlicher oder beschränkter Ausschreibung oder aber Verhandlungsvergabe wählen. Letztere grundsätzlich mit Teilnahmewettbewerb, wobei in vielen Fällen ein Verzicht auf einen Teilnahmewettbewerb möglich ist (§ 8 (3)+(4)). Eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb ist bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen gemäß UVgO § 51 eine gleichberechtigte und frei wählbare Verfahrensart zur öffentlichen oder beschränkten Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb.

Zu § 8 - Wahl der Verfahrensart § 8 regelt insbesondere die Zulassungsvoraussetzungen für die Wahl der einzelnen Verfahrensarten: – Öffentliche Ausschreibung, – Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, – Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, – Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Die freie Wahl des Auftraggebers im Oberschwellenbereich zwischen dem offenen und nicht offenen Verfahren wird dabei übertragen, sodass nach der UVgO dem Auftraggeber die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen stets zu Verfügung stehen. Bei der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb entsprechen die Zulassungsvoraussetzungen wortgleich dem bisherigen § 3 Absatz 4 VOL/A. Die "Freihändige Vergabe" in der VOL/A wurde in die "Verhandlungsvergabe" umbenannt, um deutlicher zu signalisieren, dass es sich hierbei um ein reguläres, in der Regel wettbewerbliches Verfahren handelt, bei dem über die Angebotsinhalte im Regelfall verhandelt wird.

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