Haben Sie Ihren Lebenslauf nicht gespeichert? Erstellen Sie doch mit der Datei einen Indeed-Lebenslauf für, um sich in Zukunft schneller bewerben zu können. Indem Sie einen Indeed-Lebenslauf erstellen, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen, die Richtlinien zur Verwendung von Cookies und die Datenschutzerklärung von Indeed. Außerdem erlauben Sie Arbeitgebern, Sie über Indeed zu kontaktieren, und bestätigen, dass Indeed Ihnen Marketingnachrichten senden darf. Sie können dem Erhalt solcher Nachrichten widersprechen, indem Sie in einer Nachricht auf den Link zum Abbestellen klicken oder die in unseren Nutzungsbedingungen beschriebenen Schritte ausführen. Sortieren nach: Relevanz - Datum Seite 1 von 350 Jobs Hier sehen Sie Stellenanzeigen zu Ihrer Suchanfrage. Wir erhalten ggf. Edeka-Gruppe plant Neueröffnungen - WESER-KURIER. Zahlungen von diesen Arbeitgebern, damit Indeed weiterhin für Jobsuchende kostenlos bleiben kann. Indeed sortiert die Stellenanzeigen basierend auf der von Arbeitgebern an Indeed gezahlten Vergütung und nach Relevanz, zum Beispiel anhand Ihrer Suchbegriffe und anderen Aktivitäten auf Indeed.
Auf einer Webseite stellt Karl Stefan Preuß die Services im neuen Edeka vor. Auch bei der Edeka stehen in diesem und im kommenden Jahr noch eine Reihe von Terminen an. Zwei Neueröffnungstermine konnten wir zudem bei Famila ermitteln. Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu diesem Artikel? Schicken Sie eine E-Mail an die Redaktion.
Guido Empen Geschäftsführer
Ballspiele für Kinder gibt es wohl wie Sand am Meer. Besonders interessant sind jedoch Ballspiele, welche die Kinder auch alleine oder zu Zweit spielen können. Ein schönes Ballspiel, welches ohne großen Aufwand draußen gespielt werden kann, ist "Ball an die Wand". Hierbei wird die Motorik von Kindern gefördert und das Spiel ist vor allem bei älteren Kindern beliebt. Benötigt werden hierzu lediglich ein Ball sowie eine Hauswand. Bei zehn geht´s los, bei eins ist Schluss Bei dem Spiel "Ball an die Wand" startet das erste Kind mit einem Ball in der Hand. Nun stellt sich das Kind ca. fünf Meter von der Wand entfernt auf. Anschließend schmeißt das Kind den Ball zehn Mal an die Wand und fängt ihn anschließend wieder auf. Schafft das Kind dies, so darf es sofort mit der nächsten Stufe beginnen. Hierbei wirft es den Ball erneut an die Wand, jedoch klatscht es jedes Mal in die Hände und fängt den Ball wieder auf. Dies wird neunmal wiederholt. Achtmal muss das Kind nun vorne und hinten klatschen, anschließend sieben mal eine Kreisbewegung mit den Händen machen.
Wichtig bei jeder Stufe ist, dass der Ball nach dem Abprallen von der Wand wieder gefangen wird. Unterläuft ein Fehler wie beispielsweise das Nichtfangen des Balls, so ist der andere Spieler dran und muss seine Reihenfolge von zehn abwärts beginnen. Beim Wechsel steigt das Kind immer dort ein, wo es vorher aufgehört hat. Ab sechs wird es so richtig schwer Bei der Stufe sechs mal den Ball an die Wand werfen und fangen muss das Kind den Ball unter dem linken Fuß durchwerfen, bei fünfmal werfen das selben mit dem rechten Fuß. Ist die Stufe vier erreicht muss nach dem Abwerfen des Balls ein Kreuz mit beiden Händen auf der Brust gebildet werden. Dreimal werfen bedeutet mit nur einer Hand an die Wand prellen. Hierbei darf der Abstand zur Wand verkleinert werden. Bei zweimal werfen muss der Ball blind gefangen werden und ist das Kind bei einmal angekommen, so muss sich nach dem Abwerfen einmal im Kreis gedreht werden und anschließend wieder aufgefangen werden. Sieger des Spiels ist das Kind, das als erstes alle Stufen geschafft hat.
Klage gegen Pfefferspray gescheitert Bei einem Fußballspiel im April 2012 in Nürnberg wurde nach Angaben der " Rot-Schwarzen Hilfe" – eine Gemeinschaft, die Club-Fans bei juristischen Themen unterstützt – ein Mitglied von einem Polizisten geschlagen und mit Pfefferspray angesprüht. Strafanzeige wurde erstattet, der Polizist verurteilt und dem Opfer Schadensersatz gezahlt. Zwei Jahre später erhob der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage gegen den Freistaat Bayern. Das Ziel: Künftig solle es in Bayern untersagt sein, Pfefferspray anzuwenden. Der Kläger argumentierte, Pfefferspray falle unter das internationale Biowaffenübereinkommen. Dieses verbiete den Einsatz von bakteriologischen Waffen – und damit Pfefferspray – für militärische Zwecke. Deshalb dürfe es schon gar nicht gegen die eigene Bevölkerung angewendet werden. Das Verwaltungsgericht Ansbach wies die Klage im März 2016 ab. Die Berufung wies der Bayrische Verwaltungsgerichtshof im August 2016 zurück.