"Ich bin von der Arbeit freigestellt. Wie lange geht das ohne Lohn? " "Wir benutzen das gleiche Telefon. Ist das zulässig? " "Darf ich zu meinem Bruder nach Rheinland-Pfalz? " "Zählt mein Baby als zweite Person? " "Wie viele Personen dürfen zur Beerdigung? " "Darf meine Tochter zur Freundin? " "Wie sieht es auf Baustellen aus? " "Darf ich einfach so noch Motorrad fahren? " "Ist es erlaubt eine Bestellung im Baumarkt abzuholen? " "Darf ich meine Kinder im Nachbarort besuchen? " "Kann die Leihfirma einfach jemanden ohne Verdienst in den Sonderzurlaub schicken? " "Darf die Putzhilfe zu meiner alleinlebenden Mutter? " "Das Einzelhandelsgeschäft musste schließen, die Angestellten nach Hause geschickt. Golem.de: IT-News für Profis. Sie sollen Zwangsurlaub nehmen, dann Kurzarbeitgeld erhalten. Ist das rechtens? " "Kann ich noch auf der Baustelle arbeiten? " "Darf ich als Techniker im Kundendienst in Deutschland und im Ausland die Kunden noch anfahren? " "Am 1. April beginne bei einem neuen Arbeitsgeber. Habe ich das Recht auf Arbeitslosengeld, wenn ich wegen Corona nicht anfangen kann? "
"Welche Regelung für Kontakte mit Personen, z. zum Spaziergang, gilt nun? " "Darf ich meinen Kunden ihre Bestellungen an die Haustür ausliefern? " "Wie sieht es mit Fernbeziehungen aus? "
Der Grund für diese besondere Spezialisierung liegt in meiner vorhergehenden zehnjährigen medizin- und versicherungsrechtlichen Tätigkeit in der Prozessgruppe Schwerpunkt Arzthaftung der Allianz-Versicherung. In dieser Zeit wurden von mir Arzthaftungsfälle aller Bereiche bis zum Ende der Deckungssumme beschieden. In Zahlen bedeutet dies z. B. Assistenzärzte: 500. 000 € bis 1. 000. 000 €, Fachärzte 3. 000 € bis 5. 000 €, Ärztliche Geburtshelfer: 5. Rene huy rechtsanwalt en. 000 bis 10. 000 €. Durch diese lange versicherungsinterne Berufspraxis kenne ich fast alle Reglementarien und Strategien der Versicherungen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz. Umgekehrt ergibt sich daraus mein ganz spezifisches Know-How in Bezug auf den "erfolgversprechenden" Umgang mit einem Schadensfall, der die Versicherung ggf. dazu bringt einen Schadensersatzanspruch als begründet anzuerkennen und die Schadensumme auszuzahlen. Dieses Spezialwissen kann weder in einem Theorie-Lehrgang zum Fachanwalt noch durch klassische anwaltliche Praxis erworben werden.