000 geprüfte Fälle Offene Fragen? – Einfach anrufen: Fahrlässige Körperverletzung aus der Sicht des Strafrechts In vielen Punkten sind Verkehrsrecht und Strafrecht miteinander verknüpft. So kommt es im Straßenverkehr häufig zu (meist unerwünschten) Ereignissen oder Vorfällen, die strafrechtlich relevant sind. Hierzu gehört unter anderem die fahrlässige Körperverletzung. Körperverletzung: Wann eine vorliegt und was Sie tun können. Im Strafrecht ist eine fahrlässige Körperverletzung im Strafgesetzbuch (StGB) definiert. Gemäß § 229 StGB liegt eine fahrlässige Körperverletzung vor, wenn " durch Fahrlässigkeit […] die Körperverletzung einer anderen Person verursacht [wird] "; die Tat wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Man bezeichnet ein (Fehl-)Verhalten dann als fahrlässig, wenn die grundsätzlich für jedermann verpflichtende Sorgfalt aus Leichtsinn oder grober Unachtsamkeit außer Acht gelassen wurde und so ein Unfall oder sonstiger Schaden entstand. Die fahrlässig handelnde Person hat hierbei die mögliche oder sogar wahrscheinliche und prinzipiell voraussehbare Schädigung anderer Personen oder Sachen ohne allzu große Bedenken geschehen lassen oder – wie es juristisch heißt – "billigend in Kauf genommen".
Sollte im Gerichtsverfahren eine Verurteilung wegen vorsätzlicher statt fahrlässiger Körperverletzung erfolgen, dann wird sich jedoch die Rechtsschutzversicherung die bereits geleisteten Zahlungen erstatten lassen. Warum sollte ich bei fahrlässiger Körperverletzung einen Anwalt einschalten? Ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, hängt nicht zuletzt von der Schwere des Unfalls ab. Das ist aber unmittelbar nach dem Ereignis oft noch nicht genau zu überblicken. Fahrlässige koerperverletzung anwalt . Deshalb sollten Sie sich im Zweifelsfall frühzeitig zu einer Kontaktaufnahme mit einem Anwalt entschließen. Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht kann im optimalen Fall für die Abwehr eines Verfahrens gegen Sie sorgen. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung nicht nur die eigentliche Strafe, die bei Ersttätern in der Regel gering ausfällt, sondern behalten Sie auch die Nebenfolgen im Blick, wie mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld für das Unfallopfer. Schließlich kann auch Ihr Führerschein in Gefahr sein.