Änderungen Der Verordnung (Eu) Nr. 142/2011 – Rückverfolgbarkeit, Mikrobiologische Vorgaben Für Rohes Heimtierfutter Und Andere Änderungen - Cibus Rechtsanwälte -Cibus Rechtsanwälte

July 3, 2024, 11:08 pm
Der Schwellenwert wurde mithin um das 50-fache angehoben. Darüber hinaus wurde das mikrobiologische Kriterium Enterobacteriaceae zum Prozesshygienekriterium erhoben und eine neue Definition hierfür eingeführt. Die neue Definition des Prozesshygienekriteriums findet sich künftig in Anhang I Nr. 60 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011. Danach handelt es sich bei einem Prozesshygienekriterium um ein Kriterium, das die akzeptable Funktionsweise des Herstellungsprozesses angibt. Ein solches Kriterium gilt nicht für im Handel befindliche Erzeugnisse. Eu verordnung 142 2011 kcse candidate job. Mit ihm wird ein Richtwert für die Kontamination festgelegt, bei dessen Überschreitung Korrekturmaßnahmen erforderlich sind, damit die Prozesshygiene in Übereinstimmung mit den allgemeinen Anforderungen an die Sicherheit der Futtermittel erhalten wird. Von erheblicher praktischer Relevanz wird künftig auch die neu eingeführte Meldepflicht für Unternehmer bei der Nichteinhaltung der Sicherheits- und Prozesshygienekriterien sein. Künftig müssen Hersteller von rohem Heimtierfutter die Nichteinhaltung und, sofern bereits ermittelt, deren Ursache, die durchgeführten Abhilfemaßnahmen und die Ergebnisse der Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörde melden.
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Sofern diese nicht davon überzeugt ist, dass alle erforderlichen Korrekturmaßnahmen getroffen wurden, kann diese dem Hersteller zusätzliche Maßnahmen auferlegen, beispielsweise die Anbringung weiterer Kennzeichnungselemente oder die mikrobiologische Untersuchung weiterer Proben. Weitere Änderungen betreffen insbesondere die Definition neuer chemischer Methoden in zugelassenen Schlachthöfen gem. der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die nicht als normale oder alternative Verarbeitungsmethoden i. S. Fehler - beck-online. d. der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 gelistet sind, aber der Konservierung und besseren Handhabung von tierischen Nebenprodukten dienen, Anpassungen der Anforderungen an Jagdtrophäen und andere Tierpräparate, diverse redaktionelle Änderungen, Ausfuhrbestimmungen für Blut, Blutprodukte und Zwischenerzeugnisse sowie erweiterte Kennzeichnungsanforderungen für rohes Heimtierfutter. Anstelle der bisherigen Angabe "nur als Heimtierfutter" muss während der Beförderung und Lagerung von rohem Heimtierfutter auf einem an der Verpackung, dem Behälter oder dem Fahrzeug befestigten Etikett künftig die Angabe "Nur als Heimtierfutter.

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Ist dies der Fall, erhält der Unternehmer den der Behörde im Bestimmungsmitgliedstaat ausgefüllten Antrag zurück und es kann eine Versendung erfolgen. Parallel hierzu muss die zuständige Behörde des Ursprungsmitgliedstaates die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaates über das Traces System über jede Sendung informieren. Von dem Versand zwecks Entgiftung sind jedoch solche aus Material der Kategorie 3 gewonnenen Fischöle und Fischmehle ausgeschlossen, bei denen im Rahmen amtlicher Kontrollen ein zu hoher Gehalt an Dioxin und/oder polychlorierten Biphenylen (PCB) festgestellt wurde. Die Änderungen werden ab dem 29. 2020 wirksam. Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 - Einfuhr von Gelatine, geschmacksverstärkenden Fleischextrakten und ausgeschmolzenen Fetten - cibus Rechtsanwälte -cibus Rechtsanwälte. Mikrobiologische Kriterien für rohes Heimtierfutter, Meldepflichten und weitere Änderungen Mit der Verordnung (EU) 2020/762 erfolgen weitere Anpassungen der Verordnung (EU) Nr. 142/2011. Besonders erwähnenswert ist die Anpassung der mikrobiologischen Parameter für rohes Heimtierfutter, die in Hinsicht auf Enterobacteriaceae gelockert werden. Während für Enterobacteriaceae bisher ein Schwellenwert von 10 KbE/g gegolten hat, gilt künftig ein Schwellenwert von 500 KbE/g.

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