Erman Bgb Kommentar 14 Auflage Berlin Medizinisch Wissenschaftliche

June 26, 2024, 9:18 am

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Prof. Dr. Hervé Edelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Thümmel, Schütze & Partner, Stuttgart In einem Fall, in dem das Kreditinstitut bei einer Kündigung eines Girokontos aus wichtigem Grund sowohl die Kündigung als auch den ausstehenden Betrag an die Schufa gemeldet hatte, gelangt das Landgericht Lüneburg in seinem Urteil vom 14. 07. 2020, Az. 9 O 145/19 (BKR 2021, 306), zum Ergebnis, dass die Schufa-Meldung wegen Verstoß gegen Art. 6 DSGVO in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BDSG rechtswidrig ist, weswegen dem Kläger sowohl ein Anspruch auf Widerruf der veranlassten Datenübermittlung an die Schufa gemäß §§ 1004 Abs. 1, 823 BGB analog in Verbindung mit Art. 6 Abs. Berufen auf Anscheinsbeweis kein UWG-Verstoß. 1b DSGVO zugesprochen wurde als auch ein Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens in Gestalt eines Schmerzensgeldes, den das Gericht für den konkreten Fall mit 1. 000, 00 € geschätzt hat. Dabei beurteilt das Landgericht Lüneburg die Rechtmäßigkeit der Schufa-Meldung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f. sowie Abs. 4 DSGVO, wonach für die Übermittlung von Daten die Wahrnehmung eines berechtigten Interesses erforderlich ist, sowie die Vornahme einer Abwägung dahingehend, ob die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person die Interessen des Datenverwenders im Einzelfall überwiegen.

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Kompakt und lesefreundlich in zwei gleichzeitig aktualisierten Bänden. Zahlreiche Änderungen des BGB und der Nebengesetze galt es in der Neuauflage zu berücksichtigen. Eingearbeitet wurden u. a.

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Auch die neueste höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet und sorgfältig in die Kommentierungen eingearbeitet.

Auch die neueste höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung wurde umfassend ausgewertet und sorgfältig in die Kommentierungen eingearbeitet. Der Kommentar wird regelmäßig online aktualisiert. Rezensionszitate Erman, 16. Auflage: "Als Fazit bleibt, dass erneut eine hervorragende, überaus reichhaltige Kommentierung vorliegt, die sich permanent weiterentwickelt und der man nur wünschen kann ' Erman, ad multos annos! '" RA Dr. iur. Friedrich L. Erman bgb kommentar 14 auflage et. Cranshaw in DZWIR 5/2021 "Der Praktiker findet zu allen Fragen im Rahmen der Entscheidungsfindung nicht nur prägnante Antworten, sondern darüber hinaus beachtlichen Erkenntnisgewinn, der üblicherweise eher von Großkommentaren zu erwarten ist. Die Aktualität wird durch Online-Aktualisierungen zwischen den Auflagen gewährleistet. Studierende und Berufsanfänger werden mit reichhaltiger Informationsdichte belohnt, aber auch der erfahrene Praktiker und der Wissenschaftler finden eine Meinungsvielfalt, die ihresgleichen sucht. Hier wird nicht nur gründlich zur jeweiligen Norm gearbeitet, sondern auch 'über den Tellerrand hinausgedacht'.

In diesem Zusammenhang geht das Landgericht Lüneburg davon aus, dass die Frage, wann von einem berechtigten Interesse auszugehen ist und welche Kriterien bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen noch zu berücksichtigen sind, allein nach § 31 Ab. 2 BDSG zu beantworten ist. Nachdem die Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BDSG im konkreten Fall nicht erfüllt waren, bejahte das Landgericht ohne weitere Prüfung die Rechtswidrigkeit der Datenübermittlung. Was wiederum den Anspruch auf Schmerzensgeld anbelangt, so vertritt das Landgericht Lüneburg die Rechtsauffassung, dass die in der bisherigen deutschen Rechtsprechung für die Gewährung von Schmerzensgeld geforderte Voraussetzung einer schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzung bei Ansprüchen nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO nicht zum Tragen kommt, weswegen das Gericht dem Kläger auch ein Schmerzensgeld auch bei einer unwesentlichen Beeinträchtigung zuspricht. Erman | BGB | 16. Auflage | 2020 | beck-shop.de. In prozessualer Hinsicht ist noch festzuhalten, dass der Kreditnehmer bestritten hatte, ein Mahnschreiben des die Kündigung aussprechenden Kreditinstituts im Vorfeld erhalten zu haben.

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