Vereinsregister Bad Salzungen

July 3, 2024, 11:55 am

15 Uhr Schulsporthalle 1. Stadtschule Bad Salzungen Übungsleiterin: Vera Greber Nordic Walking Dienstag: 17. 00 Uhr Wanderparkplatz Polsambach (Ortsausfahrt Langenfeld) Fitness-Gymnastik Donnerstag: 18. 00 Uhr Therapiezentrum Langenfelder Straße 8 Übungsleiterin: Stefanie Zimmermann Monatlicher Zusatzbeitrag: 10, 00 € Pilates Mittwoch: 18. 15 Uhr Therapiezentrum Langenfelder Straße 8 Übungsleiterin: Stefanie Zimmermann Monatlicher Zusatzbeitrag: 10, 00 € Yoga Montag: 18. 30 Uhr Montag: 19. 45 Uhr Dienstag: 18. 45 Uhr Mittwoch: 19. 15 Uhr Mittwoch: 20. 30 Uhr Therapiezentrum Langenfelder Straße 8 Übungsleiterin: Petra Mey, Diana Schmidt Monatlicher Zusatzbeitrag: 10, 00 € Rehasport ist ein Bewegungsprogramm in der Gruppe, Rehasport ist ein Bewegungsprogramm in der Gruppe, welches auf verschiedene Erkrankungen, wie Rückenschmerzen, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen, Gefäßerkrankungen, Übergewicht usw. abgestimmt ist. Impressum/Datenschutz - TTV Stadtlengsfeld e.V.. Mit Hilfe des Rehasports sollen die Kraftfähigkeitenverbessert und die Beweglichkeit der Gelenke erhaltenwerden.

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  2. Vereine in Bad Salzungen ⇒ in Das Örtliche

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In der Bad Salzunger Innenstadt kommt es aufgrund von Asphaltarbeiten vom Montag, den 23. bis Mittwoch, den 25. Vereine in Bad Salzungen ⇒ in Das Örtliche. Mai zu einer Vollsperrung der Ratsstraße. Lieferverkehr durch die Ratsstraße ist, in Abstimmung mit der Baufirma vor Ort, weiterhin möglich. Die Einbahnstraßenregelung in der Pestalozzistraße wird für den Zeitraum der Maßnahme aufgehoben. Hierdurch ist der Entleich zum Parken, sowie der zum Markt führende Teil der Pestalozzistraße für Anlieferungen weiterhin erreichbar. Die Stadtverwaltung Bad Salzungen bittet alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Rücksichtnahme.

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Amtsgericht Bad Salzungen - Vereinsregister - Hausanschrift: Kirchplatz 6 36433 Bad Salzungen Postanschrift: Postfach 11 63 36421 Bad Salzungen Tel: 03695 55660 Fax: 03695 556611 Homepage: Leider fehlt die Landkarte

§ 12 Vorstandssitzungen Der Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden oder Schatzmeister einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des 2. Vorsitzenden. § 13 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zulässig. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig: 1. Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands, 2. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Vereinsführung, 3. Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern, 4. weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung ergeben.

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