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Ungeachtet dieser Zahl besteht bei vielen Modellfliegern doch relative Unkenntnis über das Zulassungsverfahren und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für Halter und Piloten solcher Modelle. Dieser Artikel soll dazu dienen, Kenntnisse zu vermitteln und Unsicherheiten auszuräumen. Drüber oder drunter? Am Anfang steht wohl die Überlegung, ob es sinnvoll ist, das Modell mit allen möglichen und unmöglichen Tricks unter die 25-kg-Grenze zu bringen, nur um die Zulassung zu vermeiden. So ein Bestreben darf aber nie zu Lasten der strukturellen Festigkeit und damit der Betriebssicherheit gehen, das ist sicher jedem klar. Ein anderer Aspekt ist das Flugverhalten im weitesten Sinne. Um auch hier dem Original-Flugzeug nahe zu kommen, ist nicht nur ein Scale-Cockpit, sondern auch eine gewisse Masse erforderlich. Das aber nur nebenbei. Und noch eine ganz profane Überlegung: Was ist schon mal vom Ansatz her sicherer, ein Modell mit 24, 9 kg, also ungeprüft, oder dasselbe Modell mit 25, 5 kg, welches ein "fremder Dritter" im Rahmen einer Zulassung testet und jährlich nachprüft und bei welchem der Halter und Pilot gewisse Pflichten hat und dokumentieren muss?
Nur in wenigen Ausnahmefällen sind laut OGH ArbeitnehmerInnen, bei "konkret erforderlichen Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde", auch im Krankenstand dazu verpflichtet, für den Dienstgeber erreichbar zu sein. Die Kontaktaufnahme darf den Genesungsprozess allerdings auch dann nicht beeinträchtigen.
Allerdings ist es schon ein bischen komisch ausgerechnet genau um 0:00Uhr loszuzuziehen und dann auch noch fotografiert zu werden. Was mich wundert woher weiß dein AG das du wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben bist? Gruß FS In einem guten Wort ist Wärme für drei Winter! Naja er weiß es ja nicht direkt, aber meine Arbeitskolleginnen wussten es halt... ja ich kann ja auch nicht genau sagen, wann ich rausgegangen bin, aber es war definitiv nach 0:00 Uhr... Ich kann das halt nicht nachvollziehen, das ich dewesen eine Abmahnung bekommen sollte, weil es ja nun mal auch schon Sonntag war und ich da halt auch nicht mehr krankgeschrieben war. Lg da sollte man erst mal abwarten, was genau in der Abmahnung steht. Fehlverhalten des Arbeitnehmers im Krankenstand - WKO.at. Dabei seit: 20. 2008 Beiträge: 16620 IMHO wäre die Abmahnung unzulässig, dazu hast du ja Kündigungsschutz als Azubi. Es gibt aber immer 2 Sachen einer Medaille, es gibt die rechtliche und die menschliche und es gibt Dinge die man nicht macht und dazu gehört direkt nach der Krankmeldung abfeiern gehen.
mit "grippe" im beisl sitzend und dann auch noch vom arbeitskollegen gesehen werden... naja berndy2001 Komasäufer 20. 2015 - 19:01 Kontrollen sind was ich weiß sehr selten und eher bei langen Krankenständen der Fall. Außer man wohnt(e) vis á vis einer Bezirksstelle, da wusste ich schon im vorhinein, dass die mich um 7 Uhr aus dem Bett läuten. InfiX she/her 20. 2015 - 19:18 richtig, im burnout auf ein paar runden im wald und ein tratsch bei freunden... naja jo das gabs bei uns genau so, krankgeschrieben wegen burnout, und dann erstmal eine party mit den anderen mitarbeitern - haben also alle gewusst... Corona-Quarantäne: In welchen Fällen kann ich mich krankmelden?. ganze geschichte ist noch länger, wird dadurch aber auch ned schöner. Hokum Techmarine 20. 2015 - 19:57 Bei rückenschmerzen ist bettruhe schädlich, das weiß ansich jeder Arzt. Wegen einer Kontrolle würd ich mich persönlich nicht sorgen, aber das muss wirklich jeder für sich entscheiden. Bearbeitet von Hokum am 20. 2015, 21:14 Burschi1620 24/7 Santa Claus 20. 2015 - 21:12 Bei ruckenschmerzen ist bettruhe schädlich, das weiß ansich jeder Arzt.
Recht hin oder her. rein rechtlich MUSST du dich an die Ausgehzeiten halten... Krankenstand ist Krankenstand und wenn ich wegen Kreislaufproblemen nicht arbeiten kann geh ich auf kein Klassentreffen! Ob jetzt jemand kontrollieren kommt oder nicht, für mich persönlich ist das Charaktersache und dass man im Krankenstand alles darf ausser arbeiten so wie oben geschrieben Kein Kommentar dazu bei meinem arzt hängt ein zettel auf dem steht sinngemäß: seit 01. 01. 09, oder wars 01. 09. Ab wann muss ich eine Krankmeldung abgeben? (Gesundheit und Medizin). 09, erlaubt die tgkk nur noch 4h ausgangszeit pro trag. ich glaub es steht auch noch von 10-12 und von 14-16 uhr wir schreiben meist von 9h-17h.. eigentlich darf dass der Arzt entscheiden.
Kann nur berichten wie das damals gelaufen ist, Details kann ich mich jetzt auch nicht mehr erinnern. Kann dazu nur sagen, dass ich mal am ankenstandstag kontrolliert wurde, und ich hatte Feuchtblattern und war in der schwanger. Hatte damals Fieber (x-Arzttermine wegen Schädigung des Kindes, ja oder nein, Abtreibung - ja oder nein) und bekam einen Kontrolltermin bei der Krankenkasse.
Nur in diesem Fall kann man die oben angeführten arbeitsrechtlichen Schritte setzen. Stand: 01. 01. 2022
(er schreibt dich dann sicher nicht ab oder so! ) - aber das hätte ja ohne ausgehzeit genau sein können! @alwi: ja aber wie weiss der kontrolleur ob man zu Hause ist oder nicht, schliesslich könnte man ja auch gerade schlafen und deshalb die Türe nicht öffnen?!