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July 3, 2024, 10:00 am

LAG Baden-Württemberg Beschluss v. 24. 05. 2007 - 9 Ta 2/07 Gesetze: ArbGG § 2; ArbGG § 2 Abs. 1; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ArbGG § 48 Abs. 1; ZPO § 17 a Abs. 4 S. 3; ZPO § 32; ZPO § 569; GVG § 17 a Abs. 2 S. 1; BGB § 823; RVG § 23 Abs. 3 S. 2 Leitsatz 1. Wenn ein Gewerkschaftssekretär einen Vertreter eines Arbeitgeberverbandes persönlich diffamiert, ist für die Entscheidung über einen Unterlassungsanspruch der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten eröffnet. 2. Das gilt nicht, wenn die Äußerung einen Bezug zur Tätigkeit der Koalitionen hat. Den hat derjenige zu beweisen, der sich auf die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten beruft. Ist der Beweis nach der von Amts wegen durchzuführenden Beweisaufnahme nicht erbracht, verbleibt es bei der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. 3. "Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand. " stammt nicht von Kurt Tucholsky. Das Zitat stammt von Ludwig Thoma und lautet richtig: "Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand" (aus der Kurzgeschichte "Der Vertrag" über den königlichen Landgerichtsrat Alois Eschenberger).

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#5. 361 "Er war Jurist und auch sonst nur von mäßigem Verstand" "Er war ein guter Jurist und auch sonst von eher mäßigem Verstand. " Zitat von: Ludwig Thoma ( war Jurist und Schriftsteller) um 1900 im Simplicissimus #5. 362 Juristen sind in ihrer "Gesamtheit" schon ein eigenartiges Völkchen. Bei gewissen Berufen habe ich schon so meine Vorurteile. Spontan kommen mir da neben Juristen folgende Berufsgattungen in den Sinn: Lehrer, Pfarrer, Psychologen, Ärzte, Psychiater, Sozialarbeiter, Buchhalter, Friseure, Banker, Bauern, Politiker usw., da ist schon etwas dran. Trotzdem bestehen all diese Gruppen aus Individuen und die sind dann wieder jeder für sich einzigartig. Ich persönlich gehe durchaus vorurteilsbehaftet auf andere Menschen zu. Oft bin ich dann aber schnell bereit, die Schublade zu wechseln oder in gewissen Schubladen eine feinere Einteilung vorzunehmen. Wichtig ist, dass wir uns unserer Vorurteile bewusst sind. Diese aber andauernd überprüfen und im Einzelfall schnell bereit sind, ein individuell angepasstes Urteil zu fällen.

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Unsere Prüfungen sollten im Umfang reduziert werden. Außerdem ist es vollkommen sinnlos und realitätsfern keine Kommentare mit in die Klausuren nehmen zu dürfen. Vor allem sollten Hausarbeiten deutlich mehr Bedeutung eingeräumt werden, da diese Wissenschaft statt Pauken belohnen. Des weiteren sollten die Grundlagen des Rechts und seine Berührungspunkte mit der Gesellschaft deutlich mehr gewichtet werden.

Die meisten spezialisieren sich deshalb und beackern bestimmte Felder, auf denen sie dann hoffentlich erfolgreicher sind als der Wettbewerber. Allerdings: guter Rat ist selten, guter Anwalt i. d. R. auch, und beide sind teuer. Staatsanwälte Die verfolgen Straftaten, an deren Verfolgung die Gesellschaft (und nicht einzelne) ein Interesse haben. Sie stehen gewissermaßen im Zentrum der Kriminalität und wenn man den vielen Krimi-Autoren folgt, ist das spätestens ab dem Titel "Oberstasianwalt" wörtlich zu nehmen. Sie definieren das Strafrecht und die Strafbefehle, wahlweise vor Gericht oder auf bestimmte Konten oder in Naturalien abzuliefern. Da sich so ziemlich alle Krimiautoren darüber einig sind und fallweise auch Berichte aus ökologischen Nischen wie einem bekannten Sumpfgebiet in Sachsen auftauchen, wird wohl was dran sein. Richter Sie definieren, was Recht ist. Oder besser, sie definieren alles, was ihnen Recht ist. Da gibt es Prioritäten. Beispielsweise ist das Recht auf eine Partie Golf oder Tennis oft höher als das Recht eines Beschuldigten auf eine faire Verhandlung.

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