Hausarztvertrag Nicht Eingehalten

July 2, 2024, 9:27 am

Diese Begrenzung des zahnärztlichen Honorarvolumens gilt aber nicht für die Individualprophylaxe beziehungsweise Früherkennung. Die Ärzte-Gebührenordnung Die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass jedem Arzt für eine Leistung ein bestimmter Punktwert zugeordnet wird, welcher einen entsprechenden Euro-Wert besitzt (Euro-Gebührenordnung). Für jeden Patienten erhalten die Ärzte einen Pauschalbetrag zuzüglich Einzelleistungsvergütungen. Dieses System hat im Vorfeld zahlreiche Proteste auf Seiten der Mediziner hervorgerufen. Sie kritisierten, dass das Gesamtbudget gedeckelt und damit das Entgelt letztlich begrenzt bleibe. Hausarztmodell nutzen - das sollten Sie beachten. Die Veränderungen in der GOÄ wurden u. a. in folgender Zielsetzung geschaffen: Vereinfachung des ärztlichen Vergütungssystems sowie dessen Entbürokratisierung verstärkte Transparenz der Honorare sowie eine verstärkt leistungsgerechte Honorierung Kalkulationssicherheit für Ärzte Abbau von Über- und Unterversorgung Gebührenminderungspflicht Erbringt ein niedergelassener Arzt auf Veranlassung eines Krankenhausarztes eine Leistung für einen im Krankenhaus stationär behandelten privaten Patienten, so unterliegt sein Honoraranspruch einer Gebührenminderung.

Hausarztmodell Nutzen - Das Sollten Sie Beachten

Dennoch verteidigte kaum einer die kurzfristige Refinanzierungsklausel. Als schlicht schwachsinnig hatte diese vor kurzem sogar Franz Knieps, ehemals Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, bei einer Veranstaltung zum Thema Selbstverwaltung bezeichnet: Zeigen Sie mir eine einzige Branche, wo Investitionen sich sofort rechnen. Der heutige Vorstand des Dachverbands der Betriebskrankenkassen ergnzte, es sei doch gerade das Prinzip von Investitionen, auf langfristigen Nutzen hin ausgerichtet zu sein. Die Wirtschaftlichkeit der Vertrge vorab nachzuweisen, sei nicht realistisch und eine Hrde, an der die Vertrge scheitern sollten, urteilte im Dezember 2010 der HV-Vorsitzende Weigeldt im Interview mit dem Deutschen rzteblatt. Tatschlich wurden nach Angaben seines Verbands nach den alten Konditionen, also ohne Refinanzierungsklausel, 172 Hausarztvertrge einvernehmlich abgeschlossen und 174 geschiedst. Seit die Refinanzierungsklausel fr das Honorar gilt, waren es 49 einvernehmlich abgeschlossene Vertrge sowie 145 geschiedste (Stand: September 2013).

Die Refinanzierungsklausel erwies sich schon bald als Hemmschuh für das Zustandekommen neuer Hausarztverträge. Beharrlichkeit führt zum Erfolg In den vergangenen drei Jahren hatte der Hausärzteverband daher beharrlich auf allen politischen Ebenen dafür geworben, die ungeliebte Klausel wieder zu streichen. Im letzten Jahr hatte man eine Petition mit mehr als 150 000 Unterschriften von Patientinnen und Patienten in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Lösung des Problems bahnte sich schließlich mit der Bundestagswahl an, vor der vor allem die CSU und die SPD angekündigt hatten, bei einem Wahlerfolg die Refinanzierungsklausel zu kippen. Ein entsprechender Passus wurde schließlich auch in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aufgenommen. Und die Politik hat jetzt Wort gehalten. Hausärzte-Chef Ulrich Weigeldt begrüßte die Entscheidung, sie bringe die notwendige Rechtsklarheit und Planungssicherheit. Der Gesetzgeber habe die Bedeutung der selektiven Hausarztverträge als Eckpfeiler der ambulanten Versorgung weiter hervorgehoben.

[email protected]