Dadurch ist nur noch eine Absicherung von 30 Prozent über die PKV nötig. Die Lehramtsanwärterin aus unserem obigen Beispiel kann somit bereits eine PKV für Anwärter ab ca. 50 Euro abschließen und spart gegenüber der GKV rund 130-190 Euro. In den Bundesländern Thüringen, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Bremen wird die pauschale Beihilfe angeboten. Dadurch verringert sich der Betrag zur GKV in diesen Ländern um 50 Prozent. Anstatt durchschnittlich 180-240 Euro zahlen Beamte auf Widerruf durch die pauschale Beihilfe nur 90-120 Euro. Die Beiträge bei Abschluss einer privaten Versicherung in unserem obigen Beispiel ändern sich allerdings nicht. Damit bietet sich für unsere Lehramtsanwärterin selbst bei der pauschalen Beihilfe der Wechsel in eine private Krankenversicherung an. Ein 70-prozentiger Anspruch ist über die pauschale Beihilfe generell nicht möglich. Dieser wird nur durch die Beihilfe bei der Entscheidung für eine private Krankenversicherung gewährt. Grundsätzlich lohnt sich somit in den meisten Fällen der Wechsel in eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter und Referendare.
Allerdings ist das nicht immer ganz problemlos möglich. Grundsätzlich gilt: Die PKV ist denjenigen vorbehalten, die nicht versicherungspflichtig sind. Dazu zählen Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer, die mehr als 64. 350 € im Jahr verdienen. Diese Personen können in der Regel ohne Probleme von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Andersherum sieht es jedoch schwierig aus: Wann ein Wechsel von der eigenen PKV in eine gesetzliche Versicherung möglich ist, sollte im individuellen Fall geklärt werden. Eine Rückkehr ist jedoch meist dann erst möglich, wenn Selbstständige in ein Angestelltenverhältnis wechseln oder Angestellte weniger als die Einkommensgrenze verdienen.
Dann erhöhen sich die Beiträge. Zu diesem Zeitpunkt entsteht ein Sonderkündigungsrecht und die Referendare haben die Möglichkeit, ihre private Krankenversicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Welche Möglichkeiten Beamte bei einer Beitragserhöhung haben, habe ich ausführlich in meinem Beitrag: Was können Beamte tun, wenn der PKV-Beitrag steigt erklärt. Wie funktioniert die Kündigung der PKV als Beamter oder Referendar? Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung muss immer schriftlich erfolgen. In dem Schreiben müssen die Vertragsnummer, das Datum, der Kündigungstermin und die Unterschrift des Versicherten enthalten sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung sollte zudem die Angabe von Gründen erfolgen. Sofern bereits eine Nachversicherung besteht, ist diese dem Schreiben beizulegen. Wenn nicht, muss sie dem Versicherer zeitnah nachgereicht werden. Andernfalls wird die Kündigung als unwirksam erklärt und der Vertrag bleibt bestehen. Die Kündigung sollte immer als Einschreiben versendet werden.
Daneben gibt es noch das sogenannte Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall ist eine außerordentliche Kündigung der privaten Krankenversicherung aus bestimmten Gründen möglich. In den folgenden Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht: Es tritt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Es besteht Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung über den Partner Der Anbieter führt eine Beitragserhöhung durch In den ersten beiden Fällen ist vorgesehen, dass die Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Bei einer Beitragserhöhung hingegen besteht die Möglichkeit, die PKV zu kündigen und zu einem anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln. Hierfür gilt eine Frist von zwei Monaten, nachdem die Mitteilung zur Beitragserhöhung beim Versicherten eingegangen ist. Beamtenanwärter und Referendare erhalten als Einsteiger in die PKV vergünstigte Tarife. Die Sonderkonditionen gelten meist für eine Dauer von 18 Monaten oder bis zur Verbeamtung auf Widerruf.