Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen

July 2, 2024, 6:24 pm

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 8. Senat – hat mit Beschluss vom 7. Februar 2006 in einem Berufungszulassungsverfahren (8 LA 118/05) entschieden, dass die Zahnärztekammer Niedersachsen für Mitglieder ihres Alterversorgungswerks das Renteneintrittsalter, d. h. das Alter, ab dem ein Mitglied ohne Abschläge Altersrente beziehen kann, von 60 Jahren stufenweise auf 63 Jahre heraufsetzten durfte. Das seit 1963 bestehende Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen ist eine sog. berufsständische Versorgungseinrichtung für in Niedersachsen tätige Zahnärzte. Es gewährt seinen Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrente sowie im Todesfalle den Hinterbliebenen Witwen- und Waisenrenten. Das Altersversorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren und finanziert seine Versorgungsleistungen ausschließlich aus den Erträgen der von den Zahnärzten zu leistenden Beiträge. Anmelden – Mitgliederportal. Die Einzelheiten der Versorgungsleistungen, wie etwa die Regelungen über das Renteneintrittsalter, sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern werden von der Kammerversammlung durch eine Satzung, die sog.

Altersversorgungswerk Der Zahnärztekammer Niedersachsen 1

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 8. Senat – hat mit Beschluss vom 1. Februar 2005 in einem Beschwerdeverfahren (8 ME 324/04) entschieden, dass das Alterversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen nicht verpflichtet gewesen ist, seinen Versorgungsberechtigten auch für das Jahr 2004 ungekürzt Rente zu zahlen. Das seit 1963 bestehende Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen ist eine sog. berufsständische Versorgungseinrichtung für in Niedersachsen tätige Zahnärzte. Es gewährt seinen Mitgliedern Alters- und Berufsunfähigkeitsrente sowie im Todesfalle den Hinterbliebenen Witwen- und Waisenrenten. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen recherche zu neonazizelle. Die Mittel für diese Versorgungsleistungen werden allein von den Zahnärzten als Pflichtmitgliedern des Altersversorgungswerkes aufgebracht, wobei ihr Regelbeitrag dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Das Altersversorgungswerk arbeitet nach dem Kapitaldeckungsverfahren, finanziert seine Versorgungsleistungen also aus den Erträgen der Beiträge.

Schon nach dem Wortlaut sollen mithin nicht bloße Rentenanwartschaften abgefunden werden, sondern nur bestehende Rentenansprüche. Die Abfindung der Altersrente in einem Betrag nach § 20 Abs. 1 ABH setzt hiernach voraus, dass ein Anspruch auf Altersrente entstanden ist, also die Voraussetzungen des § 14 ABH erfüllt sind. 8 Dieses Verständnis entspricht auch dem Sinn und Zweck der Rentenabfindung nach § 20 Abs. 1 ABH. Altersversorgungswerk der zahnärztekammer niedersachsen film. Diese ist erkennbar darauf gerichtet, anstelle laufender monatlicher Zahlungen eine einmalige Zahlung "in einem Betrag" zu gewähren. Das Verwaltungsgericht hat insoweit zutreffend darauf hingewiesen, dass mit der Möglichkeit einer Rentenabfindung nach der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung des Beklagten den Mitgliedern lediglich ein Recht, zwischen verschiedenen Formen der Rentengewährung zu wählen, eingeräumt worden ist, die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Rentengewährung aber nicht modifiziert werden sollten. Denn den Bestimmungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung des Beklagten ist nicht ansatzweise zu entnehmen, dass mit der Wahl der Rentenabfindung weitere Vorteile für das Mitglied als die einmalige Kapitalzahlung verbunden, insbesondere Abfindungszahlungen vor Erreichens des Renteneintrittalters ermöglicht werden sollten.

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