Mittelbare Riesterförderung

July 4, 2024, 4:20 am
Eigentlich hat man nur Anspruch auf die Riester-Rente wenn man zum Personenkreis der unmittelbar Förderberechtigten gehört. Eigentlich. Denn es gibt auch die Möglichkeit über die sogenannte mittelbare (also indirekte) Förderberechtigung von den Vorteilen der Riester-Rente zu profitieren. Möglich ist das dann, wenn ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist und selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Wenn dem so ist, haben auch nicht unmittelbar Förderberechtigte die Chance eine Riester-Rente als private Altersvorsorge zu nutzen. Mittelbare riesterförderung. Zu beachten ist jedoch, dass die mittelbare Förderberechtigung ausschließlich für Ehepaare gilt. LebensgefährtInnen und auch eingetragene Lebenspartner können davon nicht profitieren. Kein Eigenbeitrag Ein großer Vorteil (der auch nur mittelbar Förderberechtigten zugutekommt): Der Mindesteigenbeitrag von 4% des Vorjahreseinkommens muss nur vom unmittelbar förderberechtigten Ehepartner entrichtet werden. Dann bekommt dieser die volle sowie die des Partners gewährt.
  1. Riester-Rente: Auch ohne direkten Anspruch von Vorteilen profitieren

Riester-Rente: Auch Ohne Direkten Anspruch Von Vorteilen Profitieren

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Riester-Rente Staatliche Riester-Förderung: Zulagen und Steuervorteil Die staatliche Riester-Förderung erfolgt über Riester-Zulagen und weitere Steuervorteile. Folgende Zulagen können beansprucht werden: jährliche Grundzulage, Riester-Kinderzulage in zwei verschiedenen Höhen sowie eine einmalige Berufseinsteiger-Zulage. Neben der Riester-Zulage, die die Sparleistung erhöhen, werden Steuervorteile eingeräumt. Riester-Zulagen Grundzulage: Jedes Jahr wird eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro gezahlt. Riester-Rente: Auch ohne direkten Anspruch von Vorteilen profitieren. Riester-Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder: Für ein vor 2008 geborenes Kind wird eine jährliche Riester-Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird. Riester-Kinderzulage für 2008 und später geborene Kinder: Für jedes Kind, dass ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine jährliche Riester-Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Berufseinsteigerbonus: Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, kann für das Alter eine beachtliche Summe ansparen.

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