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Riester-Rente Staatliche Riester-Förderung: Zulagen und Steuervorteil Die staatliche Riester-Förderung erfolgt über Riester-Zulagen und weitere Steuervorteile. Folgende Zulagen können beansprucht werden: jährliche Grundzulage, Riester-Kinderzulage in zwei verschiedenen Höhen sowie eine einmalige Berufseinsteiger-Zulage. Neben der Riester-Zulage, die die Sparleistung erhöhen, werden Steuervorteile eingeräumt. Riester-Zulagen Grundzulage: Jedes Jahr wird eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro gezahlt. Riester-Rente: Auch ohne direkten Anspruch von Vorteilen profitieren. Riester-Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder: Für ein vor 2008 geborenes Kind wird eine jährliche Riester-Kinderzulage in Höhe von 185 Euro gezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass für das Kind Kindergeld bezogen wird. Riester-Kinderzulage für 2008 und später geborene Kinder: Für jedes Kind, dass ab dem 1. Januar 2008 geboren wurde, zahlt der Staat eine jährliche Riester-Kinderzulage in Höhe von 300 Euro. Berufseinsteigerbonus: Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, kann für das Alter eine beachtliche Summe ansparen.