Statistischer Erhebungsbogen Bw

July 1, 2024, 7:26 am

Folgende Angaben sind unbedingt erforderlich: Länderauswahl Gemeindekennziffer (bitte geben Sie die 6-stellige Gemeindekennziffer ein) Identifikationsnummer (bitte geben Sie die Identifikationsnummer des Bauvorhabens ein, führende Nullen werden automatisch ergänzt) baurechtliches Verfahren (bitte wählen Sie das baurechtliche Verfahren aus) Genehmigungsdatum (bitte wählen Sie Monat und Jahr der Genehmigung aus) Folgende Angaben sind zusätzlich möglich: Bauscheinnummer/Az (bitte geben Sie ggf. Bauscheinnummer/Az ein) Gemeindeteil (bitte geben Sie ggf. IDEV - Anmelden. den 3-stelligen Gemeindeteil ein) Straßenschlüssel (bitte geben Sie ggf. den Straßenschlüssel ein) Zusatzschlüssel (bitte geben Sie ggf. den 3-stelligen Zusatzschlüssel ein) Bemerkungen (bitte geben Sie ggf. nicht mehr als 33 Zeichen ein)

Statistischer Erhebungsbogen Bw Bauantrag

Dies ist abhängig von der jeweiligen Erhebung. IDEV steht für »Internet Datenerhebung im Verbund«. Mit dieser Technik können Sie Ihre Daten verschlüsselt und somit sicher und vor unbefugten Zugriffen geschützt über das Internet melden. Für die Nutzung ist eine Eingabe von Kennung und Passwort notwendig. Testen können Sie mittels eines frei zugänglichen Gastzugangs. Technische Voraussetzungen, Online-Hilfe Login IDEV steht für »Common Online Rawdata Entry«. Das System unterstützt die Gewinnung der statistischen Daten aus den betrieblichen Daten von Unternehmen und Behörden. Statistischer erhebungsbogen bw.sdv.fr. Es kann grundsätzlich genutzt werden, wenn die Daten bereits in elektronischer Form vorliegen. Das Erhebungsportal ist die gemeinsame Plattform der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder für die Abgabe einer Meldung über das Internet. Die beiden Online-Meldesysteme IDEV und sowie alle relevanten Informationen rund um dieses Thema sind im Portal zusammengeführt. Das Portal richtet sich sowohl an Meldende als auch an Softwareanbieter, die diese Meldewege unterstützen.

Mit modernen Online-Erhebungsverfahren bieten wir Ihnen eine kostengünstige und sichere Möglichkeit zur Meldung der Daten. Sie tragen damit auch zu einer beschleunigten und kostengünstigeren Aufbereitung der Daten bei. Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, sind überdies nach § 11a Absatz 1 BStatG verpflichtet, ihre Daten zur Bundesstatistik auf elektronischem Weg zu melden. Darüber hinaus verpflichtet § 11a Absatz 2 BStatG Betriebe und Unternehmen, statistische Daten mittels elektronischer Meldeverfahren zu übermitteln, soweit diese von der öffentlichen Verwaltung für die Übermittlung der für eine Bundesstatistik zu erhebenden Daten zur Verfügung gestellt werden. Die Pflicht zur elektronischen Datenmeldung wurde mit dem »Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften« vom 1. Statistischer erhebungsbogen bw bauantrag. August 2013 eingeführt Das Bundesstatistikgesetz ( BStatG) wurde dadurch geändert. Hinweise zum Datenschutz Statistikgeheimnis Hinweise zur IT-Sicherheit Für die elektronische Datenmeldung können unterschiedliche Verfahren und Zugänge Verwendung finden.

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