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June 29, 2024, 7:39 am

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Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Sparkasse Südwestpfalz

Automatischer Steuer-Informations­austausch Gut zu wissen Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab­geben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikations­nummer angeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Sparkasse Südwestpfalz. Automatic Exchange of Information (AEOI) Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen Ab 01. 01. 2016 sind deutsche Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleiter verpflichtet, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber zu melden. Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard" (Common Reporting Standard, CRS) bezeichnet.

Überblick Automatischer Steuer-Informations­austausch Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet. Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Konto­eröffnung oder im Laufe der Geschäfts­beziehung angegeben haben. Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbst­auskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig fest­stellen kann. Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Kreissparkasse Heilbronn. Grundlage hierfür sind das "Finanz­konten-Informations­austausch­gesetz" und die "FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung". Für natürliche Personen Der Steuer-Informations­austausch gilt für alle natürlichen Personen. Auch für Rechtsträger Das Gesetz gilt auch für Rechts­träger, also Kapital­gesellschaften, andere juristische Personen und Personen­gesellschaften.

Selbstauskunft

Aufgrund des "Finanz­konten-Informations­austausch­gesetzes" und der "FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung" meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerlich ansässigen Konto­­inhabern an das deutsche Bundes­­zentral­­amt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuer­­behörde weiterleitet. Gemeldet werden erforderliche Kunden­­daten, Steuer­­­identifikations­­­nummern, Konto- und Depot­nummern, Konto­salden sowie gut­­ge­schriebene Kapital­­erträge – einschließlich Einlösungs­­­beträge und Veräußerungs­erlöse. Selbstauskunft. Bei US-amerikanischen Steuer­pflichtigen (einschließlich US-Staats­­angehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015. Für die Steuer­pflichtigen zahlreicher anderer Länder beginnen die Melde­pflichten 2017. Bitte antworten Sie unbedingt auf Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Wenn Sie Ihrer Sparkasse keine oder unvollständige Auskünfte geben, sich aber Anhalts­punkte für eine etwaige ausländische Steuer­pflicht ergeben, ist die Sparkasse gezwungen, Sie als "meldepflichtig" zu behandeln und Ihre Daten dennoch an das BZSt zu melden.

Eine Meldung erfolgt bei vorliegenden Merkmalen auch dann, wenn der Kunde keine Angaben macht.

Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Kreissparkasse Heilbronn

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Automatischer Steuer-Informations­austausch Gut zu wissen Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkraft­treten der "FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung" (1. Juli 2014) und des "Finanz­konten-Informations­austausch­gesetzes" (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie wiederholt um eine Selbst­auskunft gebeten werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundes­zentral­amts der Finanzen (BMF). Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab­geben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikations­nummer angeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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