Durch Klick auf "Zustimmen" willigen Sie der Verwendung aller auf dieser Website einsetzbaren Cookies ein. Ihre Einwilligung ist freiwillig. Sie können diese jederzeit in " Erklärung zum Datenschutz " widerrufen oder dort Ihre Cookie-Einstellungen ändern.
Automatischer Steuer-Informationsaustausch Gut zu wissen Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt). Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Sparkasse Südwestpfalz. Automatic Exchange of Information (AEOI) Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen Ab 01. 01. 2016 sind deutsche Sparkassen, Banken und andere Finanzdienstleiter verpflichtet, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehungen im Ausland steueransässige Konto- und Depotinhaber zu melden. Der automatische Informationsaustausch steuerlicher Daten wurde von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) als globaler Standard entwickelt und von zahlreichen Staaten in nationales Recht übernommen. Dieser wird auch als "gemeinsamer Meldestandard" (Common Reporting Standard, CRS) bezeichnet.
Überblick Automatischer Steuer-Informationsaustausch Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet. Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Kontoeröffnung oder im Laufe der Geschäftsbeziehung angegeben haben. Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbstauskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig feststellen kann. Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz | Kreissparkasse Heilbronn. Grundlage hierfür sind das "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz" und die "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung". Für natürliche Personen Der Steuer-Informationsaustausch gilt für alle natürlichen Personen. Auch für Rechtsträger Das Gesetz gilt auch für Rechtsträger, also Kapitalgesellschaften, andere juristische Personen und Personengesellschaften.
Aufgrund des "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes" und der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" meldet Ihre Sparkasse jährlich Daten von im Ausland steuerlich ansässigen Kontoinhabern an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das diese an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Gemeldet werden erforderliche Kundendaten, Steueridentifikationsnummern, Konto- und Depotnummern, Kontosalden sowie gutgeschriebene Kapitalerträge – einschließlich Einlösungsbeträge und Veräußerungserlöse. Selbstauskunft. Bei US-amerikanischen Steuerpflichtigen (einschließlich US-Staatsangehörigen) erfolgen diese Meldungen bereits seit 2015. Für die Steuerpflichtigen zahlreicher anderer Länder beginnen die Meldepflichten 2017. Bitte antworten Sie unbedingt auf Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit. Wenn Sie Ihrer Sparkasse keine oder unvollständige Auskünfte geben, sich aber Anhaltspunkte für eine etwaige ausländische Steuerpflicht ergeben, ist die Sparkasse gezwungen, Sie als "meldepflichtig" zu behandeln und Ihre Daten dennoch an das BZSt zu melden.
Eine Meldung erfolgt bei vorliegenden Merkmalen auch dann, wenn der Kunde keine Angaben macht.
Durch Klick auf "Einstellungen anpassen", können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf "Zustimmen" klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link " Cookie-Einstellungen anpassen " unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. i
Automatischer Steuer-Informationsaustausch Gut zu wissen Aufgrund unterschiedlicher Daten für das Inkrafttreten der "FATCA-USA-Umsetzungsverordnung" (1. Juli 2014) und des "Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes" (1. Januar 2016) kann es vorkommen, dass Sie wiederholt um eine Selbstauskunft gebeten werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts der Finanzen (BMF). Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikationsnummer angeben. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).