Brandschutznachweis

July 3, 2024, 12:52 pm

Der Brandschutznachweis ist eine objektbezogene Bauvorlage mit der nachgewiesen wird, dass die baurechtlichen Belange in Bezug auf den Brandschutz eingehalten werden. Der notwendige Inhalt eines Brandschutznachweises wird in Bayern in §11 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) definiert. Der Brandschutznachweis kann in den Eingabeplänen oder der Baubeschreibung integriert werden oder (je nach Umfang des Bauvorhabens) auch gesondert in Form eines objektbezogenen Brandschutzkonzepts dargestellt werden. Entsprechend § 3 BauVorlV ist der Nachweis des Brandschutzes immer dann vorzulegen, soweit er bauaufsichtlich geprüft wird und nicht bereits in den übrigen Bauvorlagen enthalten ist. Die grundsätzliche Erfordernis für Bauvorhaben Bauvorlagen anzufertigen ergibt sich aus Art. Brandschutznachweis bayern gebäude klasse 3 muster . 62 (1) BayBO (Bayerische Bauordnung): Ein Brandschutznachweis ist für alle Bauvorhaben erforderlich, es sei denn, das Vorhaben ist entsprechend Art. 57 BayBO verfahrensfrei! Wenn also ein Bauvorhaben nicht Verfahrensfrei ist, dann muss grundsätzlich ein Nachweis des Brandschutzes erfolgen.

Brandschutznachweis Bayern Gebäudeklasse 3 Muster Kostenlos

Staatsministeriums für Wohne, Bau und Verkehr umfasst die sich in erster Linie an Bauherrn richtende Seite "Baurecht und Technik", die allgemeine Informationen rund um das Thema "Bauen" enthält. Bauantragsformulare sind unter dieser Rubrik bei dem Thema "Bauordnungsrecht, Bauantragsformulare" unter folgendem Link abrufbar: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Die Bedeutung des Brandschutznachweises Der Brandschutznachweis muss wie alle bautechnischen Nachweise von Baubeginn an der Baustelle vorliegen (Art. 68 Abs. 6 Satz 3 BayBO 2008). Der Brandschutznachweis wird im Regelfall für Bauvorhaben der Gebäudeklasse 1 - 4 nicht geprüft und ist deshalb nicht Bestandteil der Bauvorlagen. Die Übereinstimmung des Brandschutznachweises mit den Anforderungen des Baurechts liegt daher in der Eigenverantwortung des Erstellers. Bei Gebäudeklasse 5 und bei Sonderbauten wird dieser Nachweis geprüft und daher Bestandteil der Baueingabe bei der Genehmigungsbehörde oder der Vorlage beim Prüfsachverständigem für Brandschutz. Brandschutznachweis. Fälschlicherweise wird im Zusammenhang mit dem Brandschutznachweis oft von einem Brandschutzgutachten gesprochen. Der Brandschutznachweis soll jedoch, zumindest bei Bauvorhaben der Gebäudeklassen 1 - 3 und unkomplizierteren Vorhaben keine brandschutztechnisch-wissenschaftliche Abhandlung sein, sondern eine Bestätigung des Bauvorlagenerstellers, dass die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung, einschließlich der einschlägigen Sondervorschriften eingehalten werden.

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