Physiotherapie Praxis Das Vital-Zentrum und die Krankengymnastik-Praxis Alexander Reichl in Neumarkt helfen Menschen gesünder, vitaler u. Leistungsfähiger zu werden bzw. zu bleiben durch eine Synthese von schulmedizinischen, ganzheitlich, orientierten Behandlungsverfahren... Praxis für Physiotherapie Marco Pabian Untere Hauptstr. Ganzheitliche-physiotherapie in Neustadt an der Waldnaab. 22, 92637 Weiden 09614802696 Jetzt geschlossen Im Einzelnen kann ich Ihnen nachfolgend aufgeführte Leistungen anbieten: •Physiotherapie / Krankengymnastik •manuelle Lymphdrainage (siehe hierzu auch den gesonderten Menüpunkt), Kompressionsbandagierung •Fango (extra groß 70 x 50 cm), hilft bei Beschwerden... Marion Jehl Physiotherapie - Krankengymnastik Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an. Frischholz Physiotherapie Amberger Str. 63 D, 92245 Kümmersbruck 096217886960 Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an! Eva Wiemann | Physiotherapie Weiden Schlörplatz 6, 096140180566 Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung Herzlich Willkommen bei Eva Wiemann – Physiotherapie Weiden!
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Nicht immer ist es sinnvoll, den Arbeitgeber über ein Fernstudium zu informieren. Wenn Sie Ihr Fernstudium zum Beispiel in einem Fachbereich absolvieren, der nichts oder nur wenig mit Ihrer Stelle zu tun hat, kann sich Ihr Arbeitgeber daran stören. Denn es besteht die Gefahr, dass Sie nach Ihrem Fernstudium das Unternehmen verlassen möchten. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das Fernstudium wirklich durchziehen werden, sollten Sie besser nichts von Ihrem Fernstudium erzählen. So wecken Sie keine Erwartungen, die Sie vielleicht gar nicht erfüllen können oder wollen. Doch dürfen Sie Ihr Fernstudium vor Ihrem Arbeitgeber überhaupt verheimlichen oder benötigen Sie sogar eine Erlaubnis? Muss ich meinem Arbeitgeber über mein Studium informieren und habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?. Besteht eine Anzeigepflicht für das Fernstudium? Wenn Sie einen festen Job mit Arbeitsvertrag haben, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber Nebentätigkeiten anzuzeigen. Die Frage ist jedoch, ob ein Fernstudium eine solche Nebentätigkeit darstellt. Eine Nebentätigkeit ist beispielsweise, wenn Sie einen zusätzlichen Minijob haben.
Es handelt sich allerdings um eine Soll-Vorschrift. Wichtig: In Berufen, in denen die Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot wegen etwaiger Gesundheitsrisiken nach sich ziehen kann (z. B. Krankenschwester), ist die Mitteilung verpflichtend. Sie ergibt sich dann aus den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten, da der Arbeitgeber zum Schutz der werdenden Mutter tätig werden muss. Elternzeit § 16 Abs. 1 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt, dass Arbeitnehmer Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen müssen. Wichtig: Ein Antrag per Telefax oder E-Mail erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht! Weiterbildung: Das sind Ihre Rechte und Pflichten - Deutsche Anwaltauskunft. Mehr zum Thema finden Sie hier. Pflegebedürftigkeit Die Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen muss dem Arbeitgeber durch die Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder durch eine entsprechende Bescheinigung eines privaten Pflegeversicherungsunternehmens nachgewiesen werden. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Auskunft über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Freistellung gibt.
Lernen ein Leben lang: In kaum einem Job kommt man heute noch ohne regelmäßige berufliche Weiterbildung aus. Fortbildungen nutzen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber – wenn ein paar Spielregeln eingehalten werden. Ein guter Abschluss ist längst nicht mehr genug. Von Arbeitnehmern wird heute oft erwartet, dass sie ständig weiter lernen. Darüber müssen Sie den Arbeitgeber informieren. In vielen Berufen geht es auch gar nicht anders: Das Fachwissen verändert sich so schnell, dass in Studium und Ausbildung Gelerntes bald veraltet ist – man denke nur an die IT-Branche. Auch Arbeitgeber haben ein Interesse an Mitarbeitern, die auf dem neuesten Stand sind. Laut Statistischem Bundesamt führten zuletzt 73 Prozent der deutschen Unternehmen Fortbildungen durch. Arbeitgeber darf Fortbildung anordnen Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter zu Fortbildungen verpflichten – zumindest wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfinden. Dazu können sie die Arbeitnehmer auch an einen anderen Ort schicken. Anders sieht es bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit aus – zum Beispiel abends oder am Wochenende.
Es ist jedoch ratsam, den Arbeitgeber deutlich früher (wenn möglich spätestens 3 Monate vor Schulungsbeginn) von der Seminarteilnahme zu unterrichten. Dann bleibt genug Zeit, um eventuelle Meinungsverschiedenheiten zum Seminarbesuch auszuräumen bzw. im Bedarfsfall sogar das Arbeitsgericht wegen der Schulungsteilnahme anzurufen. Doch auch bei unterlassener oder verspäteter Unterrichtung des Arbeitgebers hat der Betriebsrat Anspruch auf die Erstattung der Schulungskosten und auf Lohnfortzahlung. Dieser hängt nur davon ab, ob die Voraussetzungen des § 37 Abs. 6 BetrVG tatsächlich vorliegen (LAG Baden Württemberg Entscheidungen vom 17. 12. 1987 – 11 TaBV 3/87 und 11 Sa 94/87).
17. 10. 2010 09:04 | Preis: ***, 00 € | Arbeitsrecht Beantwortet von in unter 1 Stunde Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Diplom-Ingenieur im Bereich Medizintechnik und mache derzeit berufsbegleitend einen Masterstudiengang, der ausschließlich in meiner privaten Zeit stattfindet, für etwaige Präsenzveranstaltungen nehme ich Urlaub. Diese Weiterbildung wird vollständig von mir privat finanziert. Meinen Arbeitgeber habe ich über meine Teilnahme an diesem Masterstudiengang nicht informiert und möchte dieses auch erst so spät als möglich machen. Meine Fragen: 1) Soweit ich informiert bin, stehen jedem Angestellten pro Jahr 5 Tage Bildungsurlaub zu. Stimmt das? 2) In 2010 habe ich bisher keinen Bildungsurlaub in Anspruch genommen. Kann ich die 5 Tage aus 2010 mit nach 2011 ziehen und dann Ende 2011 sozusagen 5 Tage (aus 2010) + 5 Tage (aus 2011) = 10 Tage zusammenhängend nehmen? 3) Darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub verweigern? 4) Besteht meinerseits eine Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber, dass ich ein berufsbegleitendes Studium mache?
Form der Informationserteilung Das BetrVG sieht in einzelnen Fällen die ausdrückliche Übergabe von Schriftstücken vor (z. in §§ 89 Abs. 5 und 6; 92 Abs. 1 Satz 1; 94 Abs. 1; 99 Abs. 1). Wo dies nicht der Fall ist, reicht die mündliche Weitergabe von Informationen aus. Unterlagen muss der Arbeitgeber - von den genannten Ausnahmen abgesehen - dann nicht bereits von sich aus zur Verfügung stellen, sondern erst "auf Verlangen" (§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG). Das jedoch "jederzeit", d. auch ohne konkreten Anlass, sofern die Unterlagen für eine ordnungsgemäße Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Eine Selbstbeschaffung von Informationen durch den Betriebsrat kommt nur ausnahmsweise in Betracht, etwa durch die Besichtigung eines konkreten Arbeitsplatzes oder Befragung des jeweiligen Arbeitnehmers. Falls die eigenen Kenntnisse und Erfahrungen des Betriebsrats für das Verstehen der Informationen und Unterlagen nicht ausreichen, muss ihm der Arbeitgeber übrigens sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung stellen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG).