Das Recht auf individuelle Förderung ist in § 54 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für alle Schülerinnen und Schüler festgeschrieben. Konkretisiert wird der sich daraus ergebende Auftrag in den Grundsatzerlassen der einzelnen Schulformen. Es zeigt sich, dass individuelle Förderung unverzichtbar mit der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) verzahnt ist. Damit muss auch der zusätzliche Sprachförderbedarf in den individuellen Lernentwicklungsdokumentationen sichtbar gemacht werden.
Innerhalb einer Schule ist eine einheitliche Form zu wählen. Absprachen innerhalb eines Schulbezirks sind wünschenswert. Anhand einer Checkliste (s. Downloadbereich) können die Schulen überprüfen, ob alle relevanten Aspekte erfasst werden. Zum Verfahren hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt. In einem ersten Schritt tragen die Lehrkräfte einer Lerngruppe ihre Beobachtungen der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers einmal pro Schulhalbjahr in eine Gesamtübersicht ein. Dies kann in Kurzform, z. B. in Tabellenform, geschehen. Bei Anzeichen für besondere Bedarfslagen werden in einem zweiten Schritt Fördermaßnahmen im Rahmen einer pädagogischen Dienstbesprechung beschlossen. Auch Entscheidungen über die Gewährung von Nachteilsausgleichen bzw. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung werden in der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung vermerkt. Weiterhin bildet die Dokumentation eine Grundlage für die Überprüfung auf das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.
Bei Schul- und Lehrerwechseln hat sich die Dokumentation als ebenso hilfreich erwiesen wie in Gesprächen mit Erziehungsberechtigten.
Dort kann man sich über die Einrichtungen informieren, die die jeweilige Zeitschrift lizensiert haben. Der Link auf das Bestellformular von Subito überträgt die Daten direkt in das Bestellformular. Die Bestellung einer Artikelkopie setzt ein Konto dort voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben Sie die Möglichkeit die Verfügbarkeit in einer Vielzahl von Katalogen zu prüfen.
Suchen Sie einfach nach einer Bankleitzahl, einem Banknamen oder einem Ort. Informationen zur Bank 'Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden' in Würzburg Kurzbezeichnung Deutsche Bank PGK Würzburg Bankleitzahl BLZ 790 700 24 Ort der Niederlassung 97004 Würzburg BIC / SWIFT DEUTDEDB790 Ortsnummer 790 Institutsnummer für PAN 21228 Institutsgruppe Deutsche Bank Bundesland / Gebiet Bayern Es gibt noch 2 weitere Banken mit der Bankleitzahl ' BLZ 79070024 '. Name der Bank BIC / SWIFT Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden in 97962 Bad Mergentheim DEUTDEDB792 Deutsche Bank Privat und Geschäftskunden in 97408 Schweinfurt DEUTDEDB791 Wir konnten 138 Banken in der Nähe von ' Würzburg ' finden.
Deutschland Österreich Schweiz Deutsche Bank 97004 Würzburg Bankleitzahl: 79070016 BIC/SWIFT: DEUTDEMM790 Banken in Würzburg Orte mit W Weitere Banken mit der Bankleitzahl 79070016 Deutsche Bank in Bad Mergentheim Deutsche Bank in Schweinfurt report this ad A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z © 2022 blz | Alle Angaben ohne Gewähr Impressum | Cookie-Einstellungen
IBAN Rechner & BIC - Deutsche Bank in Würzburg | Bankleitzahlen WIKI BIC IBAN IBAN Rechner SEPA PLZ: 97004 Ort: Würzburg Bankleitzahl: 79070016 Kurzbezeichnung: Deutsche Bank Würzburg BIC: DEUTDEMM790 IBAN Rechner Kontonummer Banken BIC Liste Datenschutz Impressum
BIC, Bankleitzahl & Co.