Künstliche Mineralfasern Kmf

July 3, 2024, 10:14 pm

Künstliche Mineralfaser (KMF) ist eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe synthetisch hergestellter Fasern aus mineralischen Rohstoffen. Umgangssprachlich werden sie auch als Glaswolle, Steinwolle, Mineralwolle oder Kamilit/Kamelit (Begriff DDR) bezeichnet. Ca. 95% der KMF-Produktion sind Mineralwollen und textile Glasfasern, 5% sind Keramik- und Glasmikrofasern. Reine Schlackenwollen haben keine Bedeutung mehr. TRGS 521 FAQ - Wichtige Fragen & Antworten - TRGS-521.de. Wie werden "alte" und "neue" Mineralwollen unterschieden und warum ist das wichtig? Die sogenannten "alten Mineralwollen", welche bis 1995 produziert wurden, können die Gesundheit gefährden. Im Sinne der TRGS 521 sind alte Mineralwollen biopersistente künstliche Mineralfasern nach Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung. Nach der TRGS 905 sind die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend zu bewerten. Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle im Sinne der TRGS 521 handelt.

Trgs 521 Faq - Wichtige Fragen &Amp; Antworten - Trgs-521.De

Was aber beide Produkte gemein haben, ist das Hautjucken nach der Berührung, da sich sehr schnell kleine Glasfasern in die Haut schneiden. Welche Gefahren gehen von KMF aus? KMF wird ähnlich wie Asbest mit Krebs in Verbindung gebracht und das auch zu Recht. Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei KMF durch Einatmen auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: Länge > 5 μm, Durchmesser < 3 μm, Länge: Durchmesser > 3: 1. Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend. Auch im Feinstaubbereich, bei Faserlängen >1μm, sind sie besonders schädlich für die Lunge. Bei Hautkontakt können KMF Juckreiz auslösen. Stoffe, die beim Menschen als krebserzeugend angesehen werden, gehören zur Kategorie 2. Glasige Fasern werden meistens in die Kategorie 3 eingestuft. Künstliche mineralfasern kmf. Zur Kategorie 3 gehören Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Über sie liegen jedoch nicht genügend Informationen vor, so dass gegenwärtig keine befriedigende Beurteilung möglich ist.

Künstliche Mineralfasern - Definition

Hauteinwirkung Faserspitzen können oberflächlich in die Haut eindringen können und dabei einen unangenehmen Juckreiz hervorrufen. Außerdem können die in den KMF enthaltenen Zusatzstoffe bei empfindlichen Menschen auch allergische Hautreaktionen hervorrufen. Augen und Atemwege Auch Augen und Atemwege können durch den entstehenden Staub vorübergehend gereizt werden; diese Erscheinungen klingen bei nachlassender Staubbelastung wieder ab. Krebserzeugende Wirkung Bestimmte Mineralfasern stehen im Verdacht, in der Lunge möglicherweise krebserzeugendzu wirken. Bei Dämmstoffen aus Mineralfasern muss daher zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:so genannten "alten" und "neuen" Produkten. Quelle: VIS Bayern > Dämmstoffe Verwertung / Beseitigung von KMF Trennung von KMF – Dämstoffen beim Abbruch Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Verwertung grundsätzlich der Beseitigung vorzuziehen. Abfälle sind danach vorrangig stofflich zu verwerten. Fachgerechte KMF-Sanierung | Werner System-Demontage GmbH. Sortenreine KMF-Abfälle (Verschnitte) werden von den Herstellern zur Verwertung zurückgenommen.

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Um das Gesundheitsrisiko zu senken, bietet die Industrie inzwischen KMF mit verbesserter Biolöslichkeit an. Solche Fasern lösen sich bei Kontakt mit Körperflüssigkeit relativ schnell auf und verlieren so ihr krebserzeugendes Potenzial. Diese Fasern haben den KI-Wert > 40. ( KMF-Produkte sind damit gekennzeichnet) Entsorgung Künstlicher Mineralfasern (KMF) KMF ist wie Asbest als personen- und betriebsgefährdender Stoff eingestuft. Daher müssen beim Umgang mit Dämmmaterial aus KMF besondere Regel eingehalten werden. Hierunter fallen mineralische Wollen in der handelsüblichen Bezeichnung: (Glas-, Stein- und Schlackenwollen sowie keramische Wollen)! Künstliche Mineralfasern - Definition. KMF- Abfälle können unter Beachtung folgender Punkte angeliefert werden: Formalitäten: Im Normalfall wird folgender Abfallschlüssel verwendet: 17 06 03 * anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält. Ab einer Menge von 2 Tonnen muss grundsätzlich vor der Anlieferung ein Entsorgungsnachweis geführt werden!

Gefahrstoffe, KÜNstliche Mineralfasern

Künstliche Mineralfasern (KMF) sind amorphe silikatische Fasern und werden unterteilt in Mineralwollfasern (Glas-, Stein-, Schlackenwolle), textile Glasfasern, Keramikfasern und Fasern für Spezialzwecke (Glas-Mikrofasern). Aufgrund ihrer Eigenschaften können die Faserteilchen unterschiedliche Gefährdungen mit sich bringen, insbesondere dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen: > 5 μm in der Länge, < 3 μm im Durchmesser und einem Verhältnis von Länge: Durchmesser von > 3: 1. Ähnlich wie Asbest wirken sie dann Krebs erzeugend und bei der Verarbeitung, der Entsorgung oder der Sanierung gelten besondere Vorschriften. Die Einstufung von KMF (künstlichen Mineralfasern) erfolgt gem. TRGS 905 auf der Grundlage des Kanzerogenitätsindex (KI), der sich für die jeweils zu bewertenden Fasern aus der Differenz zwischen der Summe der Massengehalte der Oxide von Natrium, Kalium, Bor, Calcium, Magnesium, Barium und dem doppelten Massengehalt von Aluminiumoxid ergibt. KI-Wert-Einstufungen: KI-Wert ≤ 30: K2 – "Stoffe, die als Krebs erzeugend für den Menschen angesehen werden sollten".

Diese Einstufung kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden. Dieser Einzelnachweis kann bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle angefordert werden oder ist durch Probenahme und Analytik zu erbringen. Der Kanzerogenitätsindex (KI) errechnet sich anhand einer Formel aus der chemischen Faserzusammensetzung. Kategorie 2: KI-Index < 30 (krebserzeugend, gefährlicher Abfall) Kategorie 3: KI-Index 30 - 40 (krebsverdächtig) KI-Index >40 (keine krebserzeugende Wirkung) Ein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liegt für eingestufte Faserstäube aus Mineralwolle-Dämmstoffen derzeit nicht vor. Es gibt jedoch Vorschläge für die Einstufung von Faserstäuben der Kategorie 2 und 3 in der Raumluft (Zwiener, 1997): <500 Fasern/m 3: Nicht bis geringfügig erhöht -> kein Handlungsbedarf 500 - 1000 Fasern/m 3: Mäßig erhöht -> weitere Prüfungen notwendig >1000 Fasern/m 3: Erhöht -> weitere Prüfungen mit Beseitigung der Quelle nötig Bewertungsgrundlagen Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Faserstäuben werden in der TRGS 521 beschrieben.

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