Höhenunterschied Grundstück Ausgleichen

July 1, 2024, 11:49 pm

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ᐅ Höhenunterschied Zu Nachbarn Ausgleichen.

Wenn wir diesen als natürliches Bezugsgelände annehmen ist die Stützmauer 0, 97 m hoch oder von welchem Grundstück wird gemessen. Die Grundstücke liegen leicht abschüssig so dass sich zwischen den Grundstücken ein Höhenunterschied von 0 - 1, 20m ergibt.... Die Böschung auf unserem Grundstück ist ebenfalls zu entfernen und der Höhenunterschied ist durch unseren Nachbarn auf seinem Grundstück geeignet abzufangen.... Ist unsere Auffassung zum Höhenunterschied richtig? 15. 2. 2022 | 66, 00 € von Rechtsanwalt C. Norbert Neumann Eine Stützmauer, die das Grundstück A (tieferliegend) vom darüberliegenden Nachbarn ( Grundstück B) abgrenzt droht durch den vom Erdreich auf Grundstück B verursachten Druck auf Grundstück A zu kippen.... Die Mauer wurde (vor ~100 Jahren) offenbar nicht auf der Grundstücksgrenze errichtet, sondern steht komplett auf Grundstück A (tieferliegendes Grundstück).... ᐅ Höhenunterschied zu Nachbarn ausgleichen.. Verursacher ist doch eigentlich das höherliegende Grundstück B? Hallo, ich habe ein Frage bzgl. unseres Grundstücks und zum Nachbar....

Höhenunterschied Ausgleichen - Hausgarten.Net

Abklären würde ich das auf jedem Fall. Sonst kam mir spontan der Einfall, über sie Senke einen Träger zu legen und darauf ein Mäuerchen zu bauen. Schöne Blumen wachsen langsam, nur das Unkraut hat es eilig Shakespeare von Jungfer im Grünen » 03 Nov 2008, 08:03 *seufz* Aufgraben und Ausbuddeln kommt derzeit mangels Masse überhaupt nicht in Frage... Das Grundstück ist mit schwerem Gerät gar nicht zugänglich - wir müssten dafür die Garage abreissen. Die Vermutung beruht auf Auskunft eines Nachbarn, der meinte, dass der Voreigentümer damals den Tank hat spülen lassen und darin gleich noch sonstigen Schrott aus seinem Installationsbetrieb entsorgt hat. Jedenfalls klang es so (andauerndes *klong* und *schepper*)- gesehen hat er es nicht. Höhenunterschied ausgleichen - Hausgarten.net. Das muss mindestens 14 Jahre her sein, so alt ist die Gasheizung. Ich will es im Moment lieber nicht wissen. Ok, also die Mauer verlängern. Nachdem ich darüber geschlafen habe, sehe ich das auch so. Jetzt muss ich mal gucken, ob ich noch ein paar Betonplatten zum Kaputtmachen finde - auch so ein Erbe vom Voreigentümer.

Woher rührt denn die Böschung? So was ist ja nicht naturgegeben. Gab es eine Aufschüttung auf Seiten des Nachbarn oder wurde auf eurer Seite abgegraben? Wir hatten den Fall, dass unser Nachbar, um sein Grundstück eben zu erhalten, auf unserer Seite der Grenze unser Grundstück (was damals noch Gemeindeland war) abgraben ließ. Ich habe recherchiert und herausgefunden, dass solch ein Eingriff im Gegensatz zu anderen Maßnahmen nicht verjährt. Wir konnten mit dem steil abfallenden Streifen nichts anfangen, wollten aber auch keinen Ärger mit dem Nachbarn, darum haben wir auf unserer Seite der Grenze eine Mauer gesetzt, den Streifen aufgeschüttet und auf die Mauer dann mit Sichtschutzgewebe bespannte Rankelemente gesetzt. Diese Elemente wären eigentlich nach Landesrecht hier nicht zulässig, wir haben aber darauf spekuliert, dass der Nachbar nicht mucken wird, und wenn er gemeckert hätte, hätte er uns die Kosten für die Mauer und die Aufschüttung erstatten müssen, dafür hätten wir dann den Sichtschutz entfernt.

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