Hospiz Und Palliativverband Niedersachsen Online

July 1, 2024, 8:53 am

Datum: steht noch aus Zeitraum: seht noch aus Format: ____________________ _ Regelmäßige Videokonferenzen! Allgemeiner Austausch 1 x monatlich (dienstags, wenn der 1 Montag im selben Monat liegt) 18:30 - 19:30 Uhr Pall Wiss Ärztlicher Austausch (Ärztestammtisch) alle 3 Monate weiere Informationen unter dem Reiter PallWiss ___________________ Fortbildungen Koordinator*innen (professionsübergreifend) Näheres siehe Reiter Pall Wiss Themenvorschläge können gerne über das Kontaktformular unter dem Reiter Kontakt abgegeben werden! Datenerfassung - 07/2017 Arbeitsanweisungen Daten- und Zeiterfassung für PalliDoc und ISPC sind im geschützten Mitgliederbereich hinterlegt Geschützte Bereiche: Mitgliederbereich - siehe Informationen auf der Unterseite Neu! Hospizverein Rinteln e.V. – Leben bis zuletzt. Bereich: Themenvorschläge für Netzwerktreffen und Mitgliederversammlungen Vorstand Kassenprüfer/in

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Diese einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt auch für stationäre Hospize, SAPV-Teams, ambulante Hospizdienste und Palliativstationen. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. (DHPV) hat hierzu eine Handreichung mit vielen wertvollen Informationen zum Umgang mit der neuen Lesen Sie mehr Förderverfahren für Ambulante Hospizdienste – Beratung durch HPVN und LSHPN Die Förderanträge für ambulante Hospizdienste müssen bis zum 31. März des Jahres bei den Krankenkassen eingegangen sein. Rechtliche Grundlage für die Förderung ist der §39a (2) SGB V, die Bundesrahmenvereinbarung und die Vereinbarung für Niedersachsen. In diesem Jahr kommt Corona bedingt noch eine Ergänzungsvereinbarung hinzu. Dies wirft oft Fragen auf. Fachverband SAPV Niedersachsen - Strukturen in Nds.. Der HPVN () und der Lesen Sie mehr 22. Januar 2022 Mitgliederversammlung am 31. März 2022 – SAVE THE DATE Die nächste Mitgliederversammlung findet am 31. März 2022 im Stephansstift in Hannover statt. Entsprechende Räumlichkeiten sind vorgebucht – die dann aktuelle Coronalage wird berücksichtigt.

Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen e. V. gestaltet die Sendung Plattenkiste von NDR 1 Niedersachsen Viel zu erzählen gab es in der Sendung "Plattenkiste" bei NDR 1 Niedersachsen. Zum Auftakt der Benefizaktion "Hand in Hand für Norddeutschland – eine Aktion des NDR für die Hospiz- und Palliativ-Arbeit im Norden" am 5. Dezember unterhielten sich zwischen 12 und 13 Uhr Ulrich Domdey, Marlies Wegner und Gerd Klaus mit Moderatorin Martina Gilica über die Arbeit des Hospiz- und PalliativVerbandes Niedersachsen e. V. Als Vorsitzender des Landesstützpunktes ist Ulrich Domdey zu Gast in der Sendung. "Hospiz ist eine Haltung", sagt er und beschreibt diese Haltung: Als Mensch kranken und sterbenden Menschen gegenüber treten. Hospiz und palliativverband niedersachsen und. Begonnen hat alles als eine Art Nachbarschaftshilfe als Idee aus England in den 70er Jahren. Nach wie vor wollen die meisten Menschen zu Hause sterben. Das ist inzwischen auch in der Öffentlichkeit angekommen, betont er, denn vor 20 Jahren wäre eine Benefizaktion, wie sie jetzt beginnt, wohl nicht möglich gewesen.

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Kann ich selbst entscheiden, ob ich in ein Hospiz gehen möchte? Der Patient muss mit der Aufnahme in ein Hospiz einverstanden sein. Grundsätzlich ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die dann ausgestellt werden kann, wenn der besondere Versorgungsbedarf besteht. Ist ein Wechsel von einem Altenpflegeheim in ein Hospiz möglich? Der Wechsel von einem Altenpflegeheim in ein Hospiz ist nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, wenn die Versorgung im Heim wegen des zu großen palliativpflegerischen Aufwandes nicht mehr möglich ist. Hospiz und palliativverband niedersachsen 2. Wer trägt die Kosten für einen Hospizaufenthalt? Die Kosten der stationären Hospizversorgung in Hospizen werden zu 95% von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5% der Kosten werden durch das stationäre Hospiz bzw. den Träger über Spenden erbracht. Patientinnen und Patienten sind seit der Gesetzesänderung im Jahr 2009 (§39a Abs. 1 SGB V) von einem Eigenanteil befreit. Wie ist die ärztliche Versorgung geregelt? Der Hospizgast kann von seinem Hausarzt weiter betreut werden.

Nur wenn alle Versorgenden die Behandlungswünsche verlässlich aus der Patientenverfügung und anderen Vorsorgedokumenten kennen, kann eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet werden. Daher ist das Projektziel die Verbesserung der regionalen GVP-Vernetzung durch die Unterstützung der lokalen Strukturen in Niedersachsen. Im Projekt ist folgender Ablauf geplant: 1. Systematische Abfrage aller niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte zum Stand der Umsetzung und ggf. Unterstützungsbedarf bei der Implementierung von GVP 2. Fachliche und organisatorische Beratung der Landkreise und der Anbieter*innen beim Aufbau einer regionalen Koordination 3. Informations- und Beratungsangebote zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der GVP-Umsetzung 4. Organisation einer niedersächsischen GVP-Erfahrungskonferenz 5. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | Hospiz- und Palliativ-Verein Gütersloh e.V.. Verstetigung und Dokumentation des niedersächsischen GVP-Prozesses Zeitplan Die Projektlaufzeit beträgt insgesamt 2 Jahre von August 2021 bis Juli 2023. Folgende zeitliche Vorhaben werden in dem Projekt angestrebt: Kontakt Projektleitung: Dr. Rieke Schnakenberg Projektmailadresse: Telefon: 05141/2198557 Projektteam Dr. Rieke Schnakenberg (HPVN) Rosemarie Fischer (LSHPN) Dr. Sven Schwabe (LSHPN) Projektträger in Kooperation mit Projektförderung Das Projekt wird finanziell gefördert durch: und

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Diese muss eine Diagnose sowie die Notwendigkeit für die Versorgung im Hospiz enthalten. Formulare für das Antragsverfahren erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die Krankenkassen zahlen bei Bewilligung einen Zuschuss zum stationären Hospizaufenthalt in Höhe von 95 Prozent des mit dem jeweiligen Hospiz vereinbarten tagesbezogenen Bedarfssatzes. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an. Bevor die Aufnahme im Hospiz stattfinden kann, sollte die Erklärung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse bereits schriftlich vorliegen. Hospiz und palliativverband niedersachsen deutsch. Da hier in der Regel die Zeit drängt, sind die gesetzlichen Krankenkassen darum bestrebt, die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich zu halten, so dass eine schnelle Aufnahme in einem stationären Hospiz erfolgen kann. Der Wechsel von einem Pflegeheim in ein Hospiz kann nur dann stattfinden, wenn die pflegebedürftige Person nicht mehr ausreichend versorgt werden kann. Ambulante Hospizdienste Ambulante Hospizdienste unterstützen und begleiten Menschen in der letzten Lebensphase in ihrem Haushalt, in stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren Video laden YouTube immer entsperren Am Mittwoch, den 8. September haben der Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen (LSHPN), der Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen (HPVN) sowie die Hospiz-Stiftung Niedersachsen (HSN) eine Diskussionsveranstaltung zum Themenjahr "Was ist gutes Sterben? " in der Marktkirche Hannover mit ca. 100 Gästen durchgeführt. Landesbischof Ralf Meister, die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt a. D. und viele andere diskutierten über ethische Fragen am Lebensende und notwendige Verbesserungen in der Hospizarbeit und Palliativversorgung in Niedersachsen. "Gutes Sterben ist ein individuelles und ein politisches Thema", erklärte Marlies Wegner, Vorsitzende des LSHPN in ihrer Begrüßungsrede, "es betrifft jeden von uns – früher oder später. " Deshalb sollten wir die Auseinandersetzung mit Sterben, Tod und Trauer nicht scheuen, denn wenn wir über das Sterben sprechen, werden uns Probleme, Sorgen und Ängste bewusst und wir können Vorsorge für diese Lebenszeit treffen und ggf.

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