Fahrlässige Körperverletzung Durch Angeleinten Hund

June 29, 2024, 4:53 am

Die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Sachrüge hin lässt ebenfalls keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen. Angriff durch nicht angeleinten Hund kann Körperverletzung sein - Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M │Rechtsanwalt & Fachanwalt │Kündigungsschutz & Arbeitsrecht. Der Senat kann ausschließen, dass die Kammer ohne die Berücksichtigung des problematischen Wesens des Boxerhundes A bei der Gewichtung der Sorgfaltspflichtverletzung der Angeklagten eine noch geringere – vorbehaltene- Geldstrafe festgesetzt hätte. Die Kostenentscheidung folgt aus § 473 Abs. 1 StPO.

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Er bestritt, dass die Hunde überhaupt auf die Straße gelaufen seien. Sie hätten stattdessen nur in seinem Wohnzimmer gebellt. Dabei müsse sich wohl die verletzte Frau erschrocken haben und gestürzt sein. Doch auch vor dem Landgericht Osnabrück, das über die Berufung zu entscheiden hatte, hatte der Angeklagte keinen Erfolg. Die Kammer glaubte der Schilderung der Nebenklägerin, wonach die Hunde auf sie zugelaufen waren und der eine Hund jedenfalls in ihre Richtung gesprungen war. Ebenso wie das Amtsgericht war das Landgericht der Auffassung, dass der Angeklagte sich dabei der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Aus Sicht der Kammer hatte der Angeklagte in der Situation seine Sorgfaltspflichten als Hundehalter verletzt. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hand in hand. Er hätte, so die Kammer, nicht mit einem größeren Hund, konkret einem Schäferhund, in einem Wohngebiet spazieren gehen dürfen, obwohl dieser nicht aufs Wort hörte. Zumindest hätte der Angeklagte aus Sicht der Kammer den ungehorsamen Hund vorsorglich anleinen müssen, was er nicht getan hatte.

Das Alter der den Hund ausführenden Person ist für sich allein ohne Bedeutung, entscheidend sind vielmehr – wie dargelegt – körperliche Verfassung sowie Geschicklichkeit und Erfahrung im Umgang mit Hunden, insbesondere mit dem betreffenden Tier. Hierüber schweigt sich das angefochtene Urteil indes aus. Die Erwähnung des früheren Vorfalls vermag diese fehlenden Feststellungen nicht zu ersetzen. Abgesehen davon, dass sich dem Urteil nur mittelbar entnehmen lässt, dass auch damals der frühere Mitangeklagte … den Hund ausgeführt hat, werden nähere Einzelheiten des Vorfalls – bis auf die Erwähnung, dass sich der Hund auch damals beim Erblicken eines Hasen oder Kaninchens losgerissen haben soll – nicht festgestellt, so dass der von der Strafkammer gezogene Schluss, der frühere Mitangeklagte … sei für den Angeklagten erkennbar nicht in der Lage, den Hund unter Kontrolle zu halten, letztlich einer Vermutung gleichkommt. Fahrlässige körperverletzung durch angeleinten hund pro thermo faserpelz. Im übrigen lässt das Urteil auch Ausführungen zu der Frage vermissen, wie der Hund vor dem Losreißen angeleint war und ob es seit dem erwähnten Vorfall vom 14. August 1992 bis zur Tatzeit noch zu weiteren Vorfällen gekommen ist, so dass der Angeklagte möglicherweise mit der nun eingetretenen Folge hätte rechnen müssen.

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