Wie Soll Ich Mich Verhalten In English

July 1, 2024, 8:12 pm

Thread ignore #1 Hallo, habe meine Diana 430 verkauft, der Empfänger sagt mir heute das der Abzug mal auslöst und mal nicht, bei mir hat der abzug aber funktioniert. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muss ich ihm das Geld wieder zurück zahlen, oder wie? #2 wenn du Garantie und Rücknahme nicht ausgeschlossen hast, haftest Du in vollem aurig aber wahr! #3 Wie Du dich verhalten sollst weiß ich nicht. Ich würde ihm anbieten das LG zurück zu nehmen. #4 Ich hätte gesagt er soll das Teil zurückschicken und du prüfst das. Wenn wirklich was kaputt ist müsst ihr euch einig werden und falls nicht auch #5 Garantie muss man nicht ausschließen, die ist nämlich freiwilig, auch bei gewerblichen. Du meinst die Gewährleistung. Die kann man allerdings auch nicht einfach so ausschließen. So bald man schreibt "wie neu" "funktioniert tadellos" ist man dran wenn's nicht funktioniert. #6 Wenn Du es verkauft als gebraucght und ausdrücklich ohne Garantie und Rückgabe recht, hätte der Käufer pech. Er kauft dann auf eigene Gefahr.

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wie soll ich mich verhalten? | Planet-Liebe Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden. Benutzer39982 Verbringt hier viel Zeit #1 Hallo erstmal, mein Problem ist folgendes: Ich bin morgen genau 3 monate mit meiner Freundin zusammen, aber seit ca 2 wochen ist sie irgendwie anders. Ich weis auch nicht genau warum, aber sie beachtet mich eigentlich nur wenn ich von mir aus auf sie zu gehe. Ich habe ihr das auch gesagt, allerdings ging die gleiche geschichte zwei tage später schon wieder los. Dann hab ich mich mal ein paar tage ruhig verhalten, bzw. war relativ sauer... sie hat mich dann angerufen und war total fertig. Ich verlange ja nicht viel... aber so ab und zu brauch ich eben auch meine streicheleinheiten mfg Nemesis. 18 Benutzer24749 #2 Sag ihr einfach genau das was du hier geschrieben hast. Ergründe dazu einfach mal, warum es im Moment bei ihr so komisch läuft.

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RE: Wie soll ich mich verhalten? Eine rückwirkende Kündigung ist nichtig. Wenn du die AUs immer rechtzetig abgegebent hast und dein AG immer wusste, dass du weiter krank bist kann er dich deswegen nicht kündigen. Solltest du mal "vergessen" haben dich zu melden obwohl noch keine AU dort war, dann müsste er zumindest mal abmahnen. Du kannst dagegen klagen das geht auch ohne Anwalt. Einfach zum ArbG gehen und beim Rechtspfleger die Klage aufgeben. MfG Matthias danke matthias soll ich nich nun heute beim arbeitsamt arbeitslos melden oder mich gleich zum arbeitsgericht begeben? und was ist mit dem krankengeld bei weiterer AU? Kmisch, gestern war noch Ingo dein Name. Zum Arbeitsamt gehen und Arbeitslos melden schadet nicht, wenn Du die Kündigungselbst verursacht hast, bekommt Du aber eine Sperrfrist, aber trotzdem melden und außerdem Klage einreichen.

Ich stimme dir zu, dass es dringlichere Sachen gibt, die wir tun könnten, aber kann mich irgendwie auch nicht dazu durchringen, einfach weg zu schauen... #15 Hm, wenn der Alte gut fängt, scheint er ja doch etwas auf Zack zu sein. Man könnte ihm ja mal behutsam vorzeigen, wie man einen Fisch waidgerecht tötet... #16 Zitat Das halte ich auch für eine vernünftige Lösung. Wenn Du da bist, einfach mal die Fische waidgerecht versorgen, vielleicht hat er das auf Grund seiner Krankheit einfach vergessen. #17 Ein ruhiges Gespräch hat noch nie geschadet! #18 Puh, schwierige Sache und ich verstehe deinen Zwiespalt da durchaus. Ich denke auch nicht, daß man ein Auge zudrücken sollte, weil es ein alter bedauernswerter Mann ist. Was natürlich nicht gleichbedeutend mit einer Anzeige ist. Die Idee, mal einen Tag zu "opfern" und mit ihm am Wasser zu verbringen um ihm zu zeigen, wie man die Fische dann waidgerecht versorgt fänd ich eine gute - eigentlich die beste - Lösung - wenn du diese Zeit erübrigen kannst.

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