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Das Strafregister ist ein von der Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zentral geführtes Register aller strafgerichtlichen Verurteilungen. Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Strafregisterbescheinigungen werden auf Antrag ausgestellt und sind kostenpflichtig. Sie können bei jeder zuständigen Behörde ( im Inland: Bundespolizeidirektion bzw. Bürgermeister, im Ausland: konsularische Vertretungen Österreichs) beantragt werden. Die/Der AntragstellerIn hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei Antragstellung oder bei Abholung, persönlich bei der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht. Bürgerservice. Falls die persönliche Anwesenheit für die/den AntragstellerIn eine unzumutbare Härte darstellt (Krankheit, Entfernung des Wohnortes, Gebrechlichkeit), kann in Ausnahmefällen die Unterschrift auf dem Antragsformular von einer/einem NotarIn, einem Gericht oder einer anderen offiziellen Behörde beglaubigt und mit einer beglaubigten Kopie des Reisepasses oder Personalausweises an die Vertretung übermittelt werden.