Am 1 Angefangen Und Am 15 Gehalt

July 1, 2024, 10:05 am

#1 Hallo und Nabend zusammen, ich habe ab den 1. 4. 14 einen neuen Job angefangen, als Haushaltshilfe beim ASB. Meine Frage dazu: Ich bekomme mein 1. Gehalt(ca 330€) zum Was zahlt die Arge mir bis dahin, und zahlt sie überhaupt am 1. 5. 14 mir mein ALGII? Ich habe kein festes Einkommen, es ist von Monat zu Monat unterschiedlich, da ich immer eine andere Stundenanzahl habe! Hoffentlich weiß einer Bescheid wie das abläuft! LG Gitte #2 du bekommt zum 30. April das, was du immer bekommst. Das wiederum wird dann später mit dem Gehalt verrechnet. #3 ok, danke! verstehe das jetzt so, das ich meine Abrechnung zur ARGE schicke, und dann zum erst weniger geld bekomme!? Ich werde ca 330€ verdienen... 100 sind von den 230€ nochmal werden sie mir ca 190€ anrechnen, sodaß ich dann noch ca 200€ von der ARGE bekomme!??? lg #4 also wirst du Aufstocker sein. Dann werden die dir für den nächsten Bewilligungszeitraum, normalerweise 6 Monate, einen festen dir zustehenden Betrag bewilligen und nach 6 Monaten wird abgerechnet, ob du nun evt.

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Am 1 Angefangen Und Am 15 Gehalt 10

Ich glaub, du bekommst am 15. 01 Gehalt. Aber natürlich die Hälfte. Am 15. 02 gibt es vollen Gehalt.

Am 1 Angefangen Und Am 15 Gehalt 7

dass mein Lohn am 15. eines Monats gezahlt wird so wurde es bestimmt nicht gesagt Variante 1 am 15. des Monats gezahlt wird (was ungewöhnlich wäre Geld für nicht getätigte Arbeit) Variante 2 am 15. des Folgemonats gezahlt wird was das absolut übliche wäre dann sauber gerechnet mit Urlaub Überstunden Ausfallzeiten Das muß doch aus dem Arbeitsvertrag hervorgehen, ob im voraus gezahlt wird bzw. der 1. Zahltag vermerkt sein. kommt drauf an.... Lohn wird übleicherweise immer erst nach der Arbeitserbrigung gezahlt.... d. h. erst einen Monat vorarbeiten - Lohnabrechnung (Berechnung Mehrarbeit, Zuschläge etc. des Vormonats) - Auszahlung zum festgelegten Tag (bei Dir der 15. - des Folgemonats) falls Du Gehaltsempfänger bist, könnte es bei dieser Formulierung auch der 15. des laufenden Monats sein... das wirst Du bei Deinem Arbeitgeber erfragen müssen...

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#1 Hallo Leute, da bin ich auch mal wieder............... Mein Mann hat nun endlich einen Vollzeitjob gefunden. Jippieh Somit fallen wir aus Hartz IV raus. Nun ist es leider bei dieser Firma so, dass sie die Löhne erst zum 15. eines Monats auszahlen, immer rückwirkend. Das heißt mein Mann arbeitet nun zwar den kompletten März, bekommt aber sein erstes Gehalt am Können wir bei der Arge beantragen, dass wir Ende März nochmal Hartz IV für April beziehen und dann dieses Geld am 15. April an die Arge zurückzahlen? Biz zum 15. April ist es noch sehr weit hin und das Geld vom März wird bis dahin nicht reichen. Wir brauchen ja auch keine Kosten für die Unterkunft, sondern nur die Regelleistung für diese 15 Tage. Wir haben unseren Vermietern schon Bescheid gegeben, das die kommenden Mieten immer erst zum 15. eines Monats kommen Wie beantrage ich dies am Besten??? Danke schon mal für eure Info's und eure Hilfe. #2 Hallo Melffi, die Arbeitsagentur hilft da leider nicht weiter. Es ist so, dass Sozialleistungen immer im voraus, Gehälter aber erst im Nachinein bezahlt werden.

Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag kommen dafür jedoch auch andere Termine, etwa der 10. eines Folgemonats oder der 15. In Frage. Gehalt erst zum 15. - was tun bei Engpässen? Wer aus der Arbeitslosigkeit wieder durchstartet oder von einem Job zum anderen wechselt, gerät häufig in Bedrängnis, wenn sich im neuen Arbeitsverhältnis der Auszahlungstermin der Bezüge verschiebt. Häufig sind dann sechs Wochen finanziell zu überstehen. Wer gerade kein Polster hat, um dies aufzufangen, kann um einen Gehaltsvorschuss bitten. Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung auf noch nicht geleistete Arbeit. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Lösung besteht nicht. Und nur im Notfall und bei einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sollte dieser Weg beschritten werden. Ein Vorschuss muss bei Auszahlung zudem immer als solcher gekennzeichnet werden, damit klar ist, dass der Betrag anschließend mit der eigentlichen Gehaltsauszahlung in voller Höhe verrechnet wird. Im Gegensatz zum Vorschuss wird mit der Abschlagszahlung bereits verdientes Geld anteilig vor der regulären Monatsabrechnung ausgezahlt wird.

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