Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Brandenburg vom 15. 11. Satzung versorgungswerk rechtsanwälte berlin film. 2019 | [ Herunterladen] § 1 Rechtsform, Sitz und Aufgaben (1) Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Brandenburg ist nach § 1 des Brandenburgischen Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes vom 4. Dezember 1995 - BbgRAVG – (GVBl. I S. 266) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz am Sitz der Rechtsanwaltskammer. (2) Das Versorgungswerk hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe des BbgRAVG und dieser Satzung zu gewähren.
Das Versorgungswerk ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin. Es gewährleistet seinen Mitgliedern und sonstigen Leistungsberechtigten Versorgung. Bei den Leistungen, ausschließlich aus eigenen Mitteln, handelt es sich um Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente sowie Sterbegeld. Zu Rehabilitationsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit können Zuschüsse gewährt werden. Mitglieder-Login – Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin. Beiträge sind einkommensbezogen zu entrichten. Berufsspezifisch abhängig beschäftigte Mitglieder haben Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Regelaltersvorsorge im Versorgungswerk bietet auch Spielraum für individuelle Gestaltung. Das Finanzierungsverfahren ist kapitalgedeckt mit Solidaranteilen. Die Aufsichtsbehörden sind die Senatsverwaltungen für Justiz und Wirtschaft. Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin ist Mitglied der "Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.
04. 2016 rückwirkend auf den 01. 2013 die Berufsfähigkeit unserer Mandantin an, so dass die Klage für erledigt erklärt werden konnte. Anmerkung Rechtsanwalt Dr. Büchner: § 15 der Satzung des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin regelt u. a. folgendes: Berufsunfähigkeitsrente (1) Ein Mitglied, das mindestens für einen Monat vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das vor Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze nach § 14 Absatz 2 Satz 1 wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung der zahnärztlichen Tätigkeit unfähig ist, erhält Berufsunfähigkeitsrente. Die Satzung beschreibt insofern nicht konkret, wie die zahnärztliche Tätigkeit im Zweifel aussieht. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer hatte die konkreten zahnärztlichen Tätigkeiten ihrem Auftragsgutachter Dr. Satzung versorgungswerk rechtsanwalt berlin . Detmar Trostdorf auch nicht vorgegeben, sondern darauf vertraut, dass dieser – als langjähriger Gutachter im Auftrag des Zahnärzteversorgungswerkes – die Tätigkeiten eines Zahnarztes ohnehin kennt, was so nicht hinnehmbar ist.