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Diese Regeln sollten Sie kennen Wann darf man das Auto wo abstellen? Nur wer alle Regeln kennt, kommt strafzettelfrei durch den Alltag. 01. 11. 2016 Mario Hommen/SP-X Um die Parkregeln zu beherrschen, muss man zunächst wissen, was parken eigentlich ist. Wer nämlich einfach nur stehen bleibt, der parkt noch nicht. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Halten und Parken nämlich eine zeitliche Grenze. Wer sein Fahrzeug bis maximal 3 Minuten abstellt und in Fahrzeugnähe bleibt, hält. Wer diese Zeit überschreitet, der parkt. Dieser Unterschied ist insofern entscheidend, als vielerorts ein eingeschränktes Halteverbot gilt, welches auch als Parkverbot bekannt ist. Tatsächlich darf man in Halteverbotszonen höchstens halten, jedoch nicht parken. Worauf sollten sie mitfahrer vor dem aussteigen hinweisen zur mutterschutzrechtlichen bewertung. Nicht mal kurz halten darf man in Bereichen mit absolutem Halteverbot. Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten abstellen will, muss also Bereiche ohne Halteverbot ansteuern. Grundsätzlich darf man überall im Straßenverkehr parken, wo dies nicht verboten beziehungsweise explizit erlaubt ist.
Dazu gehören: Fahrradschutzstreifen: Diese durch Leitlinien markierten Bereiche sind Fahrradwege, die als Parkflächen ausfallen. Andreaskreuz: Dieses Schild warnt vor Schienenbereichen und Bahnübergänge. Innerorts herrscht bis 5 Meter und außerhalb bis 50 Meter vor Andreaskreuzen ein ParkHaltestelle: Hier haben parkende Autos nichts verloren. Das Parkverbot gilt 15 Meter jeweils vor und hinter Haltestellenschildern. Worauf sollten sie mitfahrer vor dem aussteigen hinweisen zum datenschutz. Fußgängerzone: Hierbei handelt es sich per Durchfahrtverbotsschilder gesperrte Bereiche, die man nicht mit einem Kfz befahren darf. Dieses Durchfahrtverbot inkludiert ein Parkverbot. Vorfahrtsstraße: Innerhalb geschlossener Ortschaften darf man hier parken, außerorts sind Vorfahrtsstraßen hingegen mit einem Parkverbot belegt. Einseitige Fahrstreifenbegrenzung: Auf einer Fahrbahnseite mit durchgezogener Linie darf man nur parken, wenn zwischen Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung 3 Meter Platz bleiben. Andernfalls hindert man andere an der Durchfahrt. Wer die oben aufgeführten Regeln kennt, ist gegen versehentliches Falschparken gewappnet.
Am Rande des gestrigen Tags der Arbeitgeber sprach Valentin Vogt, Präsident des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, mit unserer Zeitung über Inländerpotenzial, Zuwanderung und Arbeitslose. Glaubt an die Chance, mit dem Weg der Wirtschaft die Bilateralen zu retten: Valentin Vogt. (Bild: ky) Herr Vogt, bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative stellen die Arbeitgeber auf stur: Es soll weder für Grenzgänger noch für einjährige Kurzaufenthalte Kontingente geben. Nehmen Sie das Volk nicht ernst? Valentin Vogt: Doch, wir nehmen das Volk sehr ernst. Jede Initiative lässt aber Spielraum bei der Auslegung, und diesen sollten wir ausnützen. Denn je weiter wir uns vom Freizügigkeitsabkommen wegbewegen, desto schwieriger wird es, dieses Abkommen und damit auch die bilateralen Verträge mit der EU aufrechtzuerhalten. Die Wirtschaft wurde sogar von den Bürgerlichen für ihre rigide Haltung kritisiert. Hat sich die traditionelle Freundschaft abgekühlt? Worauf sollten Sie Mitfahrer vor dem Aussteigen hinweisen? (2.2.14-106). Vogt: Nein. Wir haben bei diesem Thema Meinungsverschiedenheiten, diese sind nicht unüberbrückbar.