Datenabgleich Bafög Wie Weit Zurück

June 30, 2024, 7:53 pm
Das Vermögen der BAföG-Empfänger wird mittels Datenabgleich nachträglich mit den in Anspruch genommenen Freistellungsbeträgen verglichen und im Zweifel weitere Kontrollen gestartet. Vorab: Ruhe bewahren! Allen, die erstmalig mit diesem Thema konfrontiert sind und bei denen sich Panik breit zu machen droht, sei zunächst gesagt: Ruhig bleiben! Ihr seid nicht die ersten (und wohl auch nicht die letzten) BAföG-EmpfängerInnen, die damit zu tun haben. Das Leben geht trotzdem weiter. Durch besonnenes Verhalten lässt sich eher noch etwas retten, als wenn in Panik falsch gehandelt wird. Auf Grund der Komplexität des Themas sind die Texte und sonstigen Materialien hierzu inzwischen auf mehrere Seiten verteilt worden. Bitte beachtet auch, dass alle Informationen hier zwar mit Mühe zusammengestellt wurden, eine Gewähr für ihre Richtigkeit aber nicht übernommen werden kann. Berichtigungen, Ergänzungen und Fragen dazu werden immer gerne entgegengenommen, am besten in unserem Forum. Euer Vermögen ist nicht geheim... – wie es zum Datenabgleich kommt und was geprüft wird In Formblatt 1 des BAföG-Antrags findet ihr in Zeile 90 den fett gedruckten (! Amt Rückverfolgung der Finazen - BAföG Datenabgleich und Vermögenskontrolle - bafoeg-aktuell.de Forum. )

Bafög-Fahndern Über Die Schulter Geschaut | Deutschlandfunk.De

Kommentar Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Bei Ermittlung des Bedarfs sind Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen ( § 11 Abs. 2 BAföG). Als Einkommen gelten die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 EStG sowie nur ausländischem Steuerrecht unterliegende Einkünfte eines Einkommensbeziehers, der seinen ständigen Wohnsitz im Ausland hat ( § 21 BAföG). Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend ( § 22 BAföG), für die Anrechnung des Einkommens der Eltern sowie des Ehegatten des Auszubildenden kommt es auf die Einkommensverhältnisse im vorletzten Jahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums an ( § 24 BAföG). Die Ämter für Ausbildungsförderung haben daher ein gesteigertes Interesse an den Finanzämtern vorliegenden Erkenntnissen. Obwohl die dem Finanzamt vorliegenden Daten und Informationen durch das Steuergeheimnis geschützt sind ( § 30 AO), ist das Finanzamt nach § 30 Abs. BAföG-Fahndern über die Schulter geschaut | deutschlandfunk.de. 4 Nr. 2 AO i.

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Studierende wie Sybille Konze werden meistens über ihre Freistellungsaufträge für Sparguthaben ertappt. Die Banken sind verpflichtet, die Anträge zur Befreiung von der Zinsabschlagsteuer an das BfF weiterzugeben. Das BfF und das Bafög-Amt vergleichen dann ihre Daten. Dort, wo die im Bafög-Antrag angegebenen Vermögen und die erzielten Zinseinkünfte nicht zusammenpassen, werden die Sachbearbeiter misstrauisch und verlangen von den Studenten Auskunft. Datenschützer sehen den Vorgang skeptisch. Es fehle an einer Rechtsgrundlage. Sybille Konze hat inzwischen die erste Rate in Höhe von 3 000 Euro zurückgezahlt. Ein Bußgeld musste sie bisher nicht zahlen. Falschangaben im Bafög-Antrag können jedoch mit einem Bußgeld bis zu 2 500 Euro geahndet werden. In ganz dreisten Fällen droht ein Strafverfahren wegen Betrugs. Tipp: Nicht alle angeschriebenen Bafög-Studenten müssen auch wirklich zahlen. Hatte der Bafög-Empfänger zum Beispiel zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden, die er nicht angegeben hat, wird beides verrechnet.

000 Euro, und das finde ich dann schon ganz schön heftig. Und die dürfen ja dann auch keinen neuen Antrag stellen oder kriegen dann halt nichts mehr. Ich mein, wir haben es schließlich schwer genug. Das ist ja Vergangenheit, und Vergangenheit ist halt Vergangenheit, das müsste man eigentlich ruhen lassen. Die prüfen doch fast alles nach beim BAföG-Amt, wenn man den Antrag schon stellt, und irgendwie das jetzt nachträglich zu machen und den Leuten dann, die auf das Geld angewiesen sind, dass die dann irgendwie eine Sperre bekommen, das ist total idiotisch. Ich meine, wo sollen sie denn die Kohle herbekommen? Das geht doch gar nicht. Irgendwie kann Friedhelm Hartmann an seinem Schreibtisch mit Blick auf den Göttinger Campus die Studenten sogar verstehen. Ich bedaure schon, dass wir diese Überprüfung machen müssen. Die Notwendigkeit selbst, die sehe ich natürlich sachlich schon. Aber ich finde eben gerade die rückwirkende Überprüfung deshalb schlimm, weil Datenschutzbelange betroffen sind.

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