Führerschein Kopieren Für Arbeitgeber Muster

July 3, 2024, 2:45 pm

Oder ist der Arbeitgeber berechtigt, den Führerschein des Mitarbeiters zu kopieren und diese Kopie aufzubewahren? Klare Position aus Bayern Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht als Spezialbehörde für den Datenschutz in der Privatwirtschaft hat dazu klar Stellung bezogen: Der Arbeitgeber darf in solchen Fällen den Führerschein kopieren! Eine solche Kopie sei – so das Hauptargument des Landesamts für Datenschutz – für den Arbeitgeber hilfreich, wenn er nachweisen müsse, dass die notwendige Fahrerlaubnis vorhanden gewesen sei. Führerschein kopieren für arbeitgeber in der. Kopie durch den Arbeitgeber ist zulässig! Datenschutzrechtliche Bedenken sieht das Landesamt nicht. Die Anfertigung einer Kopie ist nach seiner Auffassung für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Die Voraussetzungen des insoweit einschlägigen § 32 Abs. 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, der den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis regelt, seien daher gegeben. Der Arbeitgeber dürfe eine Kopie des Führerscheins anfertigen und aufbewahren.

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Es geht um banale Daten Kritikern dieser Auffassung entgegnet das Landesamt, dass ein Führerschein lediglich Daten enthalte, die dem Arbeitgeber ohnehin schon bekannt seien (etwa Name und Vorname) oder die als eher banal einzustufen seien (etwa die Führerscheinklasse).

Auf den Punkt gebracht: Kopien von Personalausweis und Führerschein Sie dürfen Kopien von Ausweisen und Führerschein anfertigen, wenn es einen DSGVO-konformen Zweck dafür gibt (siehe Beispiele) In vielen Fällen ist allerdings nur eine Sichtkontrolle zulässig Die Hinterlegung von Ausweisen als Pfand (z. B. beim Fahrradverleih), ist nicht zulässig Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen veröffentlichte im Juni 2019 eine Hilfestellung für den Umgang mit Personalausweisdaten. Der Datenschutzbeauftragte äußerte sich dazu, wann eine Kopie des Personalausweises erlaubt ist. Führerscheinkontrolle als Arbeitgeber datenschutzkonform gestalten. Kopieren des Ausweises / Führerscheins ist in folgenden Fällen erlaubt Identitätsprüfung nach dem neuen Geldwäschegesetz Zweck: Identifizierung des Vertragspartners Wer darf identifizieren? Steuerberater, Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitutionen, Versicherungsunternehmen, Steuerberater, Immobilienmakler und Güterhändler Welche Daten dürfen aufgezeichnet und aufbewahrt werden?

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