Sie wollen informiert bleiben? Früher war dies eine genehmigungspflichtige Leistung, heute dürfen alle Vertragsärzte einen Reha-Antrag nach Muster 61 ausstellen, sofern sie spezielle Kenntnisse in der Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) nachweisen können. Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt, dem Beratungsbrief für die sichere und vollständige Abrechnung nach EBM und GOÄ. Wir beraten Sie gerne Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten. Telefon: 089 45 22 80 90 E-Mail: Newsletter Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News. Weitere Einblicke Bleiben Sie informiert und lassen Sie sich inspirieren! Folgen Sie uns auf Facebook und Youtube!
Kontaktieren Sie dafür einfach das nächstgelegene IKK Service-Center oder schreiben Sie uns über die IKK Onlinefiliale. Stationäre Vorsorgekur Der Weg zur stationären Vorsorgekur Sollten ambulante medizinische Leistungen zur Vorbeugung beziehungsweise Vorsorge nicht ausreichen, erhalten Sie von uns unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Vorsorgeleistung. Möchte Ihr Arzt eine solche Leistung für Sie anregen, stellt er Ihnen ein Muster 61 Teil A (Beratung zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation beziehungsweise zu weiteren Leistungen der Krankenkasse) oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei der IKK classic aus. Sie erhalten dann umgehend die notwendigen Antragsunterlagen von uns. Sobald Ihr Antrag bei uns vorliegt, klären wir gegebenenfalls mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, ob und in welcher Einrichtung Sie die Leistung durchführen können. Voraussetzung: Eine ambulante Vorsorgekur ist nicht ausreichend. Ihr Arzt stellt Ihnen ein Muster 61 Teil A oder eine formlose Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer IKK classic aus.
22. 03. 2018 ·Nachricht ·Kassenabrechnung | Die Ausstellung einer Verordnung von medizinischer Rehabilitation auf Vordruck-Muster 61 ‒ abzurechnen mit der EBM-Nr. 01611 ‒ wird ab dem 01. 04. 2018 extrabudgetär vergütet. Darauf haben sich KBV und Krankenkassen im Bewertungsausschuss verständigt. Bisher erfolgte die Vergütung dieser Leistung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, in einigen KVen als qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV). | Anlass dieser Änderung ist die im vergangenen Jahr durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Rehabilitations-Richtlinie. Danach können jetzt auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten unter bestimmten Voraussetzungen Rehabilitation verordnen. Bereits zum 01. 2016 ist das zweistufige Verordnungsverfahren von Reha-Maßnahmen und damit auch das Formular 60 (Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten) entfallen. Details hierzu in AAA 03/2016, Seite 12.
2. Kostenträger Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation, so weit es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen erbringen. Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Medizinischen und Beruflichen Reha (Teilhabe am Arbeitsleben), wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Rehamaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Unfallversicherungsträger sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation verantwortlich. 3. Antragstellung Erkennt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer Reha, so muss er das Formular 61 "Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers" der Krankenkasse ausfüllen und den dafür vorgesehenen Durchschlag an die Krankenkasse schicken. Das Formular 60 ist seit dem 01. 04. 2016 nicht mehr notwendig. Die Verordnungsvordrucke 61 und 56 sowie Ausfüllhinweise finden Sie hier.
Warum wird diese Angabe benötigt? Die AOK-Gemeinschaft gliedert sich in elf eigenständig agierende AOKs, welche regionale Angebote und Inhalte für Sie bereithalten. Damit Sie zutreffende regionale Informationen erhalten, müssen Sie eine AOK/Region auswählen. Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig! Ihre Regionalisierungsdaten werden ausschließlich lokal innerhalb Ihres Browsers als Cookie gespeichert, eine Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten durch die AOK erfolgt zu keinem Zeitpunkt.
Falls der Antrag bei einem anderen Kostenträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträger) gestellt werden muss, wird dies von der Krankenkasse in die Wege geleitet. Seit dem 01. 2016 können alle Vertragsärzte der Krankenkassen eine Rehabilitation beantragen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, dann hat der Patient die Möglichkeit innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch bei dem Kostenträger einzureichen. 4. Allgemeine Informationen zur Deutschen Rentenversicherung Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und der Erwerbsminderungsrente. So erhalten Sie schnell und übersichtlich Antworten auf Ihre Fragen. Hier erhalten Sie zehn wichtige Tipps zu dem Thema Rehabilitation durch die Rentenversicherung. 5. Antragspaket Medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung Hier finden Sie alle notwendigen Formulare für eine medizinische Rehabilitation.
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