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bzw wo findet man das? #19 Da hat der Prof Recht! Das ergibt sich aus dem Einigungsvertrag... Zwar ist der § 18 StVZO weggefallen, allerdings ging es da meines Erachtens nur um Kleinkrafträder mit einer bbH von max. 45 km/h bei 50 ccm - von daher unproblematisch, da weiterhin der Bestandsschutz für unsere Fahrzeuge gilt. Zitat Hier der Auszug - Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) (21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 II Nr. 4 StVZO (weggefallen), wenn sie bis 28. 80ccm aber 60km/h gedrosselt fahren mit B Führerschein? (Auto und Motorrad, Moped, Simson). Februrar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind. Alles anzeigen Ergänzend dazu die Definiton von Kleinkrafträdern gem. DDR-StVZO (Stand 1977) - § 84 Abs. 1 StVZO (der DDR! ) Kleinkrafträder sind a) Motorräder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h und b) Fahrräder mit Hilfsmotoren. "
Prof: Bei den Preisen heute für A1 u. A? Kostet fast mehr als der Autoführerschein und allgemein ist Motoradfahren für unter 25 Jährige kaum erschwinglich. Ne 125ccm ist ja noch billig zu fahren aber was größeres wird ja bald unverschämt teuer. Das waren noch Zeiten wo Opa seinen Schein für 10 Mark gemacht hat und für nen Appel und nen Ei dem Bauern seine NSU-Max aus der Scheune geholt hat. #9 Prof: Bei den Preisen heute für A1 u. Das waren noch Zeiten wo Opa seinen Schein für 10 Mark gemacht hat und für nen Appel und nen Ei dem Bauern seine NSU-Max aus der Scheune geholt hat. Ich hab da kein Votum abgegeben, welchen Lappen die Leute nun machen sollen. Ich persönlich hab anno '99 in der Tat den A1 gemacht. M hätte für die Schwalbe gereicht, aber man wollte sich ja gewisse Möglichkeiten (diverse S 83 u. ä. im Umfeld) offen halten. MfG Ralf #10 Siehe FEV §76 unter 8. Dazu auch Anhang zur StVZO unter (21) #11 Danke an alle. Das scheint die Rechtslage ja ziemlich eindeutig. Simson s51 mit klasse b.o. Den §76 Punkt 8 hatte ich selbst noch nicht gefunden.