Bei der Lohnabrechnung gibt es viel zu beachten. Eine Muster Lohnabrechnung kann dabei helfen. Wir zeigen ihnen, wie die Abrechnung gelingt. Muster Lohnabrechnung – das müssen Kleinunternehmer wissen Eine Lohnabrechnung ist auf den ersten Blick eine komplizierte Angelegenheit. Lohnsteuer, Kirchensteuer, Sozialversicherung – es gibt viele verschiedene Dinge, die berücksichtigt werden müssen. Doch mit dem Wissen über das richtige Vorgehen und einer Muster Lohnabrechnung bekommen Arbeitgeber den Durchblick. Alles Wissenswerte lesen Sie hier. Was ist eine Lohnabrechnung? Entgeltabrechnung azubi beispiel. Die Lohnabrechnung ist eine Nebenpflicht für Arbeitgeber. Der Arbeitgeber berechnet bei der Lohnabrechnung zum einen den Lohn für einen bestimmten Zeitraum, zum anderen ermittelt er die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer des Arbeitnehmers. Dem Arbeitnehmer dient die Lohnabrechnung demnach als Information über seine Bezüge und seine Abgaben für Steuern und Sozialversicherung. Für die Lohnabrechnung gibt es verschiedene Bezeichnungen: Insbesondere, wenn sie der Information für Arbeitnehmer dient, wird sie auch als Verdienstnachweis bezeichnet.
Die Lohnabrechnung für Auszubildende ist in Ausbildungsbetrieben Pflicht. Sie müssen bei der Ermittlung des Nettolohns weitestgehend dieselben Regeln beachten wie bei Festangestellten. Es gelten jedoch diverse Ausnahmeregelungen, beispielsweise die Geringverdienergrenze und die Sonderregelungen für jugendliche Auszubildende. Dieser Überblick hilft Ihnen dabei, die Lohnabrechnungen für Ihre Auszubildenden korrekt zu erstellen. Rechtliche Grundlagen zur Ausbildungsvergütung Alles, was die Bezahlung von Auszubildenden betrifft, ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Entgeltabrechnung azubi beispiel stt. Für bestimmte Branchen gelten eigene Gesetze: So gilt für Auszubildende in Pflegeberufen das Pflegeberufegesetz, während für Auszubildende im handwerklichen Bereich teilweise die Handwerksordnung (HandwO) gilt. Allgemeines zur Vergütung Die Vergütung bei Auszubildenden richtet sich nicht nur nach deren Alter, sondern auch nach der Ausbildungsdauer. Sie wird einmal im Jahr erhöht. Dies ist in § 17 BBiG festgelegt. Werden Sachleistungen wie Verpflegung oder Unterkunft auf die Vergütung angerechnet, müssen mindestens 25 Prozent der festgelegten Gesamtvergütung anrechnungsfrei bleiben.
Mit freundlichen Grüßen Cliff Weidner
Jahrgang.
Schule Diderotstraße – Oberschule der Stadt Leipzig Diderotstraße 35 04159 Leipzig Tel. : 0341- 91073560 E-Mail: Funktion Name E-Mail Sprechzeiten Schulleitung ab dem 01. 08. 2019 Herr Weidner stv. Schulleitung Frau Krzyzaniak Sekretariat Frau Goj-Kux Mo-Fr 7. 00-13. 00 Uhr