Entlassungsmanagement In Der Pflege

July 2, 2024, 8:32 am
Denkt man das pflegerische Entlassungsmanagement im Sinne des Expertenstandards aus einer professionellen Bezugspflegeperspektive heraus, läge nahe, dass Pflegefachkräfte das Entlassungsmanagement "ihrer" Patient*innen mit poststationären Versorgungsrisiken von Beginn an nicht nur steuern, sondern inhaltlich nach deren individuellen Bedürfnissen ausrichten, Maßnahmen planen und die Patient*innen und ihr persönliches Umfeld auf dem Weg zur Entlassung begleiten, bis sich alle Beteiligten sicher sind, dass die Zeit danach gelingen kann. Dass es sich hierbei um eine theoretische und zudem stark verkürzte Darstellung handelt, wird klar, wenn man sich mit den tatsächlichen Bedingungen befasst, unter denen das Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern stattfindet. Diese Bedingungen waren im nun abgeschlossenen DNQP-Praxisprojekt zur 2. Entlassungsmanagement in der pflege mit. Aktualisierung des Expertenstandards Entlassungsmanagement nicht der zentrale Gegenstand, vielmehr ging es um die Frage, wie sich die Qualität des pflegerischen Entlassungsmanagements in Krankenhäusern steuern lässt.

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S 3 Die Pflegekraft informiert den Patienten/Angehörige über Risiken und Versorgungsbedarf. Sie schult, berät und koordiniert. Die Einrichtung überträgt die Verantwortung an die Fachkraft oder die Casemanerin durch eine Verfahrensregelung. Sie regelt auch Räumlichkeiten und Zeitkorridore. Im angloamerikanischen Raum besitzt die Casemanagerin meist einen Masterabschluss. P 3 Die Pflegekraft übernimmt die Beratung zum Versorgungsbedarf selbst oder verweist an Experten. Pflegerisches Entlassungsmanagement im Krankenhaus - Pflege Professionell. Patienten/ Angehörige benötigen individuelle Infos zur Entlassungsplanung. Patient/ Angehörige sollen Selbstpflegekompetenzen im Alltag erhalten. E 3 Patienten/ Angehörige besitzen Infos darüber wie und wo sie Unterstützung bekommen. Sie kennen ihre Risiken und den Unterstützungsbedarf. 34 S 4 Die Pflegekraft kann und darf den Entlassungsprozess durchführen. In kleinen Krankenhäuser führt meistens die Bezugspflegekraft den kompletten Entlassungsprozess durch (dezentral). In großen Krankenhäusern ist oftmals das Entlassungsmanagement zentral durch die Casemanagerin geregelt.

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Zudem waren die Akzeptanz und der Stellenwert des pflegerischen Entlassungsmanagements unter den Pflegenden der Modellpflegeeinheiten im Praxisprojekt eher durchwachsen. Die Bedeutung des Entlassungsmanagements wurde zwar als hoch eingeschätzt und es bestand ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer strukturierten Entlassung von Patient*innen mit einem erhöhten poststationären Versorgungsrisiko. Allerdings spielte das Entlassungsmanagement im Pflegealltag dennoch keine vordergründige Rolle. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Entlassungsmanagement, und das war es in den meisten Einrichtungen, zentral organisiert ist. Expertenstandard "Entlassungsmanagement in der Pflege" - Aktualisierte Fassung liegt vor. Die Pflegenden der Pflegeeinheiten stellen in diesen Fällen den Bedarf für ein Entlassungsmanagement fest und leiten den weiteren Prozess durch Informationsweitergabe an Pflegeexpert*innen, Casemanager*innen oder zum Teil auch Sozialarbeiter*innen ein und legen ihn teilweise auch vollständig in deren Hände. Dabei entstand der Eindruck, dass die Expertenstandardinhalte zwar die Basis für das Entlassungsmanagement bilden, letztendlich die Verantwortlichkeit für den Prozess aber nicht immer bei Pflegefachkräften der Pflegeeinheiten lag.

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Dies ist in der Regel sehr zeitraubend, da die nötigen Informationen wie beispielsweise Kapazität, Kosten, Ansprechpartner und spezielle Leistungen der Einrichtung gar nicht angezeigt werden. Entlassungsmanagement in der pflege. Die Unwissenheit der Beteiligten aufgrund fehlender transparenten Informationssysteme führt oft dazu, dass Fragen der Kostenübernahme der (Kurzzeit-)pflege, oder die Gewährleistung der verordneten Leistungen selbst am Tag der Entlassung noch offen sind. Zu den bereits genannten Problemen kommt außerdem die schon immer bestehende, mangelnde Kommunikation zwischen Krankenhäusern und externen Einrichtungen hinzu. Fehlende Ansprechpartner und unzureichende Informationen über den Patienten und seine Versorgung behindern einen reibungslosen Übergang und sorgen für großen Unmut bei den Einrichtungen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, die Situation aus den Augen der betroffenen zu sehen und vor allem Handlungsempfehlungen und Unterstützungsleistungen einfach und verständlich zugänglich zu machen.

Immer mehr alte Menschen haben Bedarf an Pflege und Versorgung, wollen jedoch auch so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld bleiben. Hierauf reagiert der Gesetzgeber neben dem dritten Pflegestärkungsgesetzt (PSG3), mit dem Versuch einer verbindlichen Regelung eines Rahmenvertrags basierend auf §39 Absatz 1a Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung – Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) zur Verbesserung des Entlassmanagements. Das Entlassmanagement dient dazu Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt weitere medizinische und pflegerische Betreuung oder Unterstützung benötigen, eine bedarfsgerechte, individuelle und nahtlose Anschlussversorgung zu gewährleisten. Entlassmanagement | Pflege- und Funktionsdienst | Immanuel Klinikum Bernau. Durch den seit Oktober 2017 bestehenden Rahmenvertrag, der die Anforderungen des Entlassmanagements konkretisiert, haben Krankenhäuser nun mehr Spielraum was die Verordnung der Nachsorge betrifft. Was sich in der Theorie schön anhört, stößt in der Praxis jedoch auf Probleme: Koordinations- und Kommunikationsschwierigkeiten, Datenschutz, Unsicherheiten und fehlende Routine im Ablauf sowie eine erschwerte Unterbringung der Patienten in Einrichtungen stellen die Krankenhäuser vor neue Herausforderung, wenn es darum geht, ein gutes Entlassmanagement zu gestalten.

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