Bauliche Veränderung Muss Immer Durch Beschluss Genehmigt Werden - Gevestor: Stockmar Wachsmalblöcke 16Er Set 7

July 4, 2024, 2:31 pm

Bestimmt wissen Sie, dass ein Beschluss über eine bauliche Veränderung nur mit der Zustimmung aller durch sie benachteiligten Eigentümer zustande kommen kann. Sind alle Eigentümer durch die bauliche Veränderung benachteiligt, müssen ihr auch alle Eigentümer zustimmen. Oft genug werden Beschlüsse über bauliche Veränderung dennoch mit einfacher Stimmenmehrheit verkündet. Hierzu hat der BGH entschieden: E ine solche Verkündung ist auch zulässig, we nn die Zustimmung einzelner beeinträchtigter Wohnungseigentümer fehlt. Der Verwalter muss aber auf Anfechtungsrisiken hinweisen (BGH, Urteil v. 29. 05. Bauliche Veränderung muss immer durch Beschluss genehmigt werden - GeVestor. 2020, Az. V ZR 141/19) Nicht alle benachteiligten Eigentümer stimmten zu Im entschiedenen Fall hatten die Wohnungseigentümer in ihrer Eigentümerversammlung mehrheitlich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch eine Eigentümerin genehmigt. Der Geschäftsführer der Verwalterin hatte den Beschluss verkündet. Ein Wohnungseigentümer, war gegen den Beschluss mit der Anfechtungsklage vorgegangen.

Bauliche Veränderung Muss Immer Durch Beschluss Genehmigt Werden - Gevestor

Dass eine bauliche Veränderung durch beeinträchtigte Wohnungseigentümer nur in Form eines Beschlusses genehmigt werden kann, entschied das Landgericht Hamburg im Januar 2013. Das Landgericht Hamburg hatte zu entscheiden, ob ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft verpflichtet war, eine von ihm installierte Terrassenüberdachung wieder zu beseitigen. Gemäß der Teilungserklärung der Gemeinschaft war jedes Mitglied verpflichtet, die ihm zugehörigen Gebäudeteile ordnungsgemäß instand zu halten. Anfang des Jahres 2008 installierte ein Wohnungseigentümer unmittelbar angrenzend an die Einheit eines anderen Wohnungseigentümers eine Terrassenüberdachung. Unmittelbar vor der Installation der Überdachung hatte eine Eigentümerversammlung stattgefunden. Beschluss über bauliche Veränderung kann auch ohne Zustimmung aller verkündet werden. Im Protokoll der Versammlung war nachzulesen, dass alle anwesenden Eigentümer sich einig waren, dass Änderungen am äußeren Erscheinungsbild der Wohneigentumsanlage zustimmungspflichtig sind. Unter dieser Voraussetzung hatten die meisten Eigentümer dem Umbau zugestimmt.

Beschluss Über Bauliche Veränderung Kann Auch Ohne Zustimmung Aller Verkündet Werden

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Alle übrigen Wohnungseigentümer enthalten sich. Nach § 16 Abs. 6 WEG sind mit den Kosten, die eine bauliche Veränderung verur­sacht, alleine diejenigen Wohnungseigentümer zu belasten, die der baulichen Ver­änderung zugestimmt haben. Bei der hier dargestellten Lösung also alleine der um­bauwillige Eigentümer. Beschluss bauliche veränderung weg. Auch bei dieser Lösung besteht jedoch keine abschließende Rechtssicherheit. Ins­besondere dürfte durch diese Lösung eine dauerhafte Überbürdung der Instandhal­tungskosten bezüglich der baulichen Veränderung auf den umbauwilligen Eigentü­mer nicht zu erreichen sein. Grundsätzlich tritt die Kostenfolge (alleinige Tragung durch den Zustimmenden) nach § 16 Abs. 6 WEG zwar auch für alle durch die bauliche Maßnahme verursachten Folgekosten und nicht nur für die Herstellungskosten ein. Die Übernahme der Folge­kosten ist aber wohl zeitlich beschränkt, wenn durch den Umbau Gemeinschaftsei­gentum entsteht. Beispiel: Dem Sondereigentümer der Dachgeschosseinheit wird genehmigt, das Dachge­schoss auszubauen und hierbei die Dacheindeckung komplett zu ersetzen.

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