Die gesetzliche Unverfallbarkeit und der Schutz über den PSV gelten ab sofort. Bei entsprechender Gestaltung über einen versicherungsfreien Durchführungsweg, wie der pauschaldotierten Unterstützungskasse, generiert der Arbeitgeber auch erhebliche Liquidität. 5. Arbeitgeberfinanzierte bAV und Rente zum Nulltarif im direkten Vergleich 5. 1 System Rente zum Nulltarif ist, im Vergleich zur arbeitgeberfinanzierten bAV, arbeitnehmerfinanziert. Kosten für den Arbeitnehmer Fur den Arbeitnehmer sind beide Varianten grundsätzlich kostenlos. Bei einem entsprechenden Nettoausgleich führt die Rente zum Nulltarif zu keiner Kaufkrafteinbuße. Es ergebenen sich durch den Entgeltverzicht lediglich kleinere Nachteile bei der Rente, beim Arbeitslosengeld und beim Krankengeld. Direktversicherung/AG-Zuschlag bei Minijob | Ihre Vorsorge. Kosten für den Arbeitgeber Bei einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge trägt der Arbeitgeber alle Kosten. Bei einer Gestaltung Rente zum Nulltarif trägt er lediglich den Nettolohnausgleich, den er - soweit er das möchte - durch Sozialversicherungsersparnisse teilweise gegenfinanziert.
Wichtig | Innerhalb dieser beiden "Gruppen" kann der sozialversicherungsfreie Entgeltbetrag aber nur einmal genutzt werden. Zusammentreffen von arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter bAV Kommen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte bAV zusammen, können die steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbeträge insgesamt nur einmal je "Gruppe" genutzt werden, also nicht bis zu vier Prozent der BBG für die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung und vier Prozent für die arbeitnehmerfinanzierte Pensionskasse, sondern eben insgesamt nur einmal vier Prozent der BBG je "Gruppe". Möglich wäre es dagegen, Entgelt in Höhe von vier Prozent der BBG in eine nach § 3 Nr. 63 EStG geförderte bAV umzuwandeln und dies mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV in einer Unterstützungskasse (oder als Direktzusage) zu kombinieren. Modell Minijob-Rente Ein unter dem Begriff Minijob-Rente bekanntes Modell der bAV für Minijobber sieht vor, dass durch Mehrarbeit des einzelnen Arbeitnehmers eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung erworben werden kann.