Der Familien-Rechtsberater - Nachrichten

July 3, 2024, 7:50 am

Zurück Das Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Setzen sich Eheleute in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben des Längstlebenden ein, wird häufig eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel vereinbart. Danach verliert ein Schlusserbe seinen Erbanspruch nach dem Längstlebenden, wenn er schon nach dem Tod des Erstverstobenen seinen Pflichtteil fordert. Er erhält dann auch nach dem Tod des Längstlebenden nur seinen Pflichtteil. Schenkungen zu Lebzeiten Berliner Testament | Erbrecht | AdvoGarant.de. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine solche Pflichtteilsstrafklausel nicht bereits dann erfüllt ist, wenn ein Schlusserbe nach dem Tod des Erstversterbenden eine Korrektur des ihm vorgelegten Nachlassverzeichnisses fordert. Im entschiedenen Fall hatte eine Schlusserbin die Erblasserin nach dem Tod deren Ehemannes aufgefordert, ihr ein Nachlassverzeichnis vorzulegen und verlangte nach dessen Zusendung eine Nachbesserung.

  1. OLG Frankfurt am Main: Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils – Justizjournalismus
  2. | Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils
  3. Schenkungen zu Lebzeiten Berliner Testament | Erbrecht | AdvoGarant.de

Olg Frankfurt Am Main: Verlangen Der Korrektur Eines Nachlassverzeichnisses Beinhaltet Nicht Mittelbar Die Forderung Des Pflichtteils – Justizjournalismus

Hiergegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde mit dem Argument ein, sie habe nicht ihren Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstobenen von der nunmehrigen Erblasserin gefordert. Wesentliche Entscheidungsgründe Das OLG Frankfurt am Main hat der Beschwerdeführerin Recht gegeben. Die Pflichtteilsstrafklausel sei vorliegend nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer Belastung der überlebenden Ehegattin geführt habe, sei darin allein noch kein Fordern des Pflichtteils nach § 2303 Abs. 1 BGB zu sehen, sondern zunächst nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses im Sinne von § 2314 Abs. | Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils. 1 BGB. Auf eine solche Auskunft sei der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Eheleute, die bereits den überlebenden Ehegatten vor einem Auskunftsverlangen der Schlusserben schützen wollten, müssten dies ihm Rahmen der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel deutlich zum Ausdruck bringen.

| Verlangen Der Korrektur Eines Nachlassverzeichnisses Beinhaltet Nicht Mittelbar Die Forderung Des Pflichtteils

Eheleute setzen sich im Testament häufig gegenseitig als Erben ein Am Ende sollen die gemeinsamen Kinder Erben werden Man kann die Kinder durch eine Vor- und Nacherbfolge schützen Der Begriff des Schlusserben spielt beim gemeinschaftlichen Testament und beim Erbvertrag eine Rolle. Als Schlusserbe wird diejenige Person bezeichnet, die eine Erbschaft erhalten soll, nachdem vor dem Schlusserben eine andere Person Erbe geworden ist. Relevant ist diese Konstruktion vor allem bei einem gemeinschaftlichen Testament oder einem Erbvertrag von Ehepartnern. Im Regelfall wollen sich Ehegatten für den Fall des Ablebens eines der beiden zunächst wechselseitig absichern. OLG Frankfurt am Main: Verlangen der Korrektur eines Nachlassverzeichnisses beinhaltet nicht mittelbar die Forderung des Pflichtteils – Justizjournalismus. Ehepartner setzten sich oft gegenseitig als Erben ein In vielen gemeinschaftlichen Testamenten oder auch Erbverträgen, die von Verheirateten erstellt werden, finden sich daher Anordnungen, wonach sich die Eheleute wechselseitig zu ihren Alleinerben einsetzen. Gleichzeitig haben Eheleute aber natürlich das Bedürfnis, vorhandene gemeinsame Kinder in Testament oder Erbvertrag zu bedenken.

Schenkungen Zu Lebzeiten Berliner Testament | Erbrecht | Advogarant.De

Hiergegen legte die Beschwerdeführerin Beschwerde mit dem Argument ein, sie habe nicht ihren Pflichtteil nach dem Tod des Erstverstobenen von der nunmehrigen Erblasserin gefordert. Entscheidung Das OLG gab ihr Recht. Die Pflichtteilsstrafklausel sei vorliegend nicht erfüllt. Auch wenn das Einfordern des Nachlassverzeichnisses und die hieran geübte Kritik zu einer Belastung der überlebenden Ehegattin geführt habe, sei darin allein noch kein Fordern des Pflichtteils nach § 2303 Abs. 1 BGB zu sehen, sondern zunächst nur das Verlangen einer Auskunft über den Wert des Nachlasses im Sinne von § 2314 Abs. 1 BGB. Auf eine solche Auskunft sei der Pflichtteilsberechtigte angewiesen, um eine für ihn sinnvolle Entscheidung treffen zu können. Eheleute, die bereits den überlebenden Ehegatten vor einem Auskunftsverlangen der Schlusserben schützen wollten, müssten dies ihm Rahmen der testamentarischen Pflichtteilsstrafklausel deutlich zum Ausdruck bringen. Beachten Sie | Der Beschluss ist rechtskräftig.

Insoweit kommt ihnen eine Erbenstellung nicht zu. Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 FamFG, die Festsetzung des Beschwerdewertes auf §§ 40 Abs. 1 Nr. 2, 61 GNotKG, dabei ausgehend von dem Interesse der Beteiligten zu 2, hälftige Miterbin des Nachlasses zu werden, anhand eines Gesamtnachlasses von 48. 500 €.

[email protected]