Redaktionelle Öffentlichkeitsarbeit Im Betriebsrat | Betriebsrat

July 1, 2024, 12:43 am

W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Wie viele "Schwarze Bretter" kann es im Betrieb geben? Wir haben in den letzten Jahren eine Halle dazu gebaut und viele Kollegen/innen benutzen den neuen Ein/Ausgang. Das Offiezielle Schwarze Brett hängt aber im alten Gebäude. Unsere Personalchef behauptet das wir da eine Infotafel anbringen können, aber kein Schwarzes Brett. Ich konnte auf die schnelle nirgendwo finden ob es dazu eine Regelung gibt. Ich meine wie machen das große Betriebe? Drucken Empfehlen Melden 1 Antwort Erstellt am 24. 08. 2011 um 08:07 Uhr von schnubbe Ich sehe das Problem nicht. Wo könnt ihr die "Infotafel" anbringen? In der neuen Halle? Schwarzes Brett - Allgemeine Themen - Forum für Betriebsräte. Dann wäre doch alles gut. Schreibt oben drüber "Infotafel Betriebsrat" und pappt Eure Sachen daran. Ob das Teil "Schwarzes Brett" oder "Infotafel" heißt ist doch schnubbe, hauptsache die Infos des BR sind zu sehen Notfalls halte der GL den Fitting unter die Nase. §40 III. 2. Sachmittel Randnummer 115 (flage).....

Schwarzes Brett Betriebsrat Jewelry

hallo leute, das selbe Problem hatten wir als Wahlvorstand dieses Jahr auch. Da hatte ich mich im I-Net ein wenig schlau gemacht und folgendes Schreiben an die BL verfasst: "Sehr geehrter Herr XY, aus gegebenen Anlass möchte ich Sie als Wahlvorstand darauf hinweisen, dass gem. § 20 BetrVG niemand die Wahl behindern darf. Dazu ist im Fitting § 20 Rn 8 zu lesen: "Zur Wahl gehört auch die Wahlwerbung... die Wahlwerbung ein wesentlicher Bestandteil der Wahl ist, ist der Arbeitgeber nach Abs. 3 als verpflichtet anzusehen, im betriebsüblichen Rahmen auch Flächen zum Aushang von Wahlplakaten zur Verfügung zu stellen. " Das Recht auf Wahlwerbung wird durch die allgemeine Meinungsfreiheit geschützt. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsratswahl. Interne Kommunikation - Schwarzes Brett. Daher ist selbstverständlich auch den Wahlbewerbern die Wahlwerbung erlaubt. Wählen heißt auswählen. Deshalb müssen die Betriebsratskandidaten den Wählern bekannt sein und dürfen sich entsprechend vorstellen. Grundsätzlich gilt, dass die Art und Weise der Vorstellung den Wahlbewerbern überlassen bleibt.

Schwarzes Brett Betriebsrat Md

Stock des Gebäudes würden nur wenige Arbeitnehmern sehen. Im Pausenraum der Belegschaft könne der Betriebsrat nur »wild plakatieren« aber keine Aushänge an fester Stelle anbringen. Auch die Schaukästen in der Halle seien ungeeignet, weil die Mitarbeiter nicht einfach ihre Arbeitsplätze verlassen könnten, um sich dorthin zu begeben. LED-Monitore hätten dagegen den Vorteil, dass sie schneller aktualisiert und mit grafisch aufbereiteten Informationen bestückt werden können. Die Kosten für den Arbeitgeber seien vertretbar. LAG: Kein Anspruch auf Monitore Mit seinem Antrag ist der Betriebsrat allerdings vor den Gerichten gescheitert. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main entschied, der Betriebsrat habe keinen Anspruch auf die LED-Monitore. § 43 Mitbestimmung des Betriebsrates / 1. Räumlichkeiten, "Schwarzes Brett" u.a. | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Eine mündliche Zusage des Arbeitgebers, auf die sich der Betriebsrat zuerst berufen hatte, konnte das Gremium vor Gericht nicht beweisen. Ein gesetzlicher Anspruch nach § § 40 Abs. 2 BetrVG bestehe nicht. Zwar müsse der Arbeitgeber dem Betriebsrat auch die Informations- und Kommunikationstechnik für seine Arbeit stellen.

Betriebsrat Schwarzes Brett

Technikausstattung Nach § 40 II BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf Informations- und Kommunikationstechnik. Dieser Anspruch umfasst: Telefon incl. Anrufbeantworter bzw. auch Telefon für jedes einzelne Betriebsratsmitglied (z. B. BAG 27. 11. 02, BAGE 104, 32) Mobiltelefone (wenn es die betriebliche Situation erfordert z. viele Filialen, großer Betrieb, Schichtarbeit o. ä. ) Telefaxgerät (wenn notwendig) Blackberry oder PDAs, sofern Erforderlichkeit nachgewiesen wird (vgl. BAG 3. 9. Schwarzes brett betriebsrat jewelry. 03, AZ: 7 ABR 8/03) Navigationsgeräte (§ 40 II BetrVG) sofern Erforderlichkeit nachgewiesen wird (wird jedoch zumeist abgelehnt) Computer nebst Zubehör (Drucker, Bildschirm, Software) Laptops/ Notebooks, sofern Erforderlichkeit nachgewiesen wird (erhöhte Reisetätigkeiten, viele Filialen/ Standorte zu betreuen etc. ) Intranet zum Veröffentlichen der Informationen (BAG 3. 12. 03, AZ: 7 ABR 12/03) Internetnutzung z. zur Recherche (BAG 3. 03, AZ: 7 ABR 12/03) E-Mail Homepage des Betriebsrates im Intranet (BAG 1.

News, Grundlagen und Fachthemen rund um die tägliche Arbeit Bleiben Sie auf dem Laufenden! Was ist neu, welche Änderungen betreffen Sie in Ihrer täglichen Arbeit als Betriebsrat und Interessenvertreter? Hier finden Sie aktuelle News und Antworten auf wichtige Fragen in Ihrem Amt.

[email protected]