Sie verbessern ihre Fähigkeit, die neuen Wörter in das eigene mentale Lexikon einzuspeichern, wieder abzurufen und mit anderen Wörtern zu verknüpfen. Die Veranstaltung gibt einen kurzen theoretischen Überblick über Grundlagen und Diagnostik lexikalischer Störungen. Darauf aufbauend wird Sicherheit für die Umsetzung der Therapie und Elternberatung –anhand von Rollenspielen in Kleingruppen und Videosequenzen – vermittelt. Zur Vorbereitung und Umsetzung der Therapiemethode dient das Buch: Motsch, H. -J., Marks, D. -K. & Ulrich, T. (2018): Wortschatzsammler – Evidenzbasierte Strategietherapie lexikalischer Störungen im Kindesalter. 3. Motsch wortschatzsammler fortbildung berlin. Aufl.
Der Wortschatzsammler ist eine erfolgreiche, evidenzbasierte Therapiemethode für lexikalische Defizite bei Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen. Im Mittelpunkt stehen dabei - im Gegensatz zu bestehenden Elaborationstherapien - nicht einzelne Wörter, sondern Strate-gien zum Wortschatzerwerb: Die Kinder lernen, wie sie lexikalische Lücken erkennen und füllen können. Das Buch führt verständlich in das therapeutische Know-how ein und stellt je 20 ausgearbeitete Therapieeinheiten zum Wortschatzerwerb für das Vor- und Grundschulalter zur Verfügung. Die für die Therapie notwendigen Materialien sind im Anhang des PDF-E-Books enthalten. weitere Ausgaben werden ermittelt Prof. Dr. Hans-Joachim Motsch lehrt Sprachbehindertenpädagogik in schulischen und außerschulischen Bereichen an der Universität zu Köln. Literatur – Wortschatzsammler. Tanja Ulrich, Dipl. -Lehrlogopädin, ist am Lehrstuhl von Herrn Professor Motsch tätig. Dana-Kristin Marks arbeitet als Akademische Rätin an der Ludwig-Maximilian-Universität München. 1 - Impressum [Seite 4] 2 - Inhalt [Seite 5] 3 - Übersicht u?
Fortbildungen zum Thema Wortschatzsammler – Strategietherapie lexikalischer Störungen bei ein- und mehrsprachigen Kindern (Basis- und Aufbauseminar) Akadem. Sprachtherapeutin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik an der LMU München (Prof. Mayer) Koordinatorin des Forschungsprojektes "Der Wortschatzsammler – Effektivität lexikalischer Strategietherapie im Schulalter" (2012-2014) unter der Leitung von Prof. Motsch Seit 2016 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Sprachheilpädagogik an der LMU München Promotion 2017 zum Thema "Effektivität lexikalischer Strategietherapie im Schulalter unter besonderer Berücksichtigung mehrsprachig aufwachsender Kinder". Seit 2013 Fortbildungs- und Vortragstätigkeit im Bereich der lexikalischen Störungen und der "Wortschatzsammler"-Therapie. Ausgewählte Veröffentlichungen Das "Buch zum Kurs": Motsch, H. J., Marks, D. -K., Ulrich, T. (i. MülwärchWortschatzsammler: Fortbildung für Logopädinnen - Mülwärch. V. ): Der Wortschatzsammler - Evidenzbasierte Strategietherapie lexikalischer Störungen im Kindesalter.
Univ. -Prof. i. R. Dr. Hans-Joachim Motsch Univ. Hans-Joachim Motsch prägte über 30 Jahre hinweg die deutschsprachige Sprachheilpädagogik. Von 2004 bis 2017 hatte er den Lehrstuhl für Sprachbehindertenpädagogik an der Universität zu Köln inne. Im letzten Jahrzehnt galt sein Forschungsinteresse u. a. der Entwicklung evidenzbasierter Therapiemethoden für lexikalisch gestörte Kinder. In mehreren Forschungsprojekten entwickelte er den Wortschatzsammler und evaluierte die Effektivität des Therapiekonzepts in zwei randomisierten, kontrollierten Interventionsstudien. PD Dr. Tanja Ulrich PD Dr. Motsch wortschatzsammler fortbildung weiterbildung. Tanja Ulrich ist Diplom-Lehrlogopädin und Vertretungsprofessorin am Lehrstuhl für Sprach-behindertenpädagogik der Universität zu Köln. Von 2008 bis 2012 entwickelte und evaluierte sie im Rahmen ihres Promotionsstudiums gemeinsam mit Univ. Motsch das Therapiekonzept Wortschatzsammler für Kinder im Vorschulalter. Seit 2018 leitet sie das Forschungsprojekt " Wortschatzsammler im Unterricht", in dessen Rahmen die Methoden des sprachtherapeutischen Konzepts in den Unterricht implementiert werden sollen.
Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.