Stundenberechnung Bei Krankheit Im Schichtdienst Krankenhaus

June 30, 2024, 11:12 am

W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo Leute, wie verhält es sich, wenn ein Kollege 4Std. schon gearbeitet hat und plötzlich durch erkranken seines Kindes vom Kindergarten abholen musste. Für diesen Tag bekam er einen Krankenschein. Nun meine Frage, bekommt er die 4Std. gutgeschrieben? Oder sind diese in der Krankschreibung mit enthalten. BR-Forum: Krank,Gutschrift geleisteter Stunden? | W.A.F.. Gibt es hierzu vielleicht eine gesetzliche Regelung? Vielen Dank an Euch im Voraus Frodo Drucken Empfehlen Melden 8 Antworten Erstellt am 20. 12. 2014 um 18:46 Uhr von alterMann Hallo frode, durch den Krankenschein bekommt der Kollege für den Tag (normalerweise) eine Lohnfortzahlung in der Höhe seines durchschnittlichen Arbeitsverdienstes. Doppelt Lohn einstreichen geht nicht. Oder andersherum: Wenn er schon vier Stunden gearbeitet hat, bekommt er die Lohnfortzahlung nur für die restlichen Stunden, die er eben nicht gearbeitet hat. Erstellt am 20. 2014 um 19:32 Uhr von Pickel Auf was für Ideen manche kommen...

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Entsprechendes gilt für feiertagsbedingten Arbeitsausfall. An Krankheits- oder Feiertagen, die auf einen Freitag fallen, erfolgt dagegen überhaupt keine Anrechnung. Denn an Freitagen kann aufgrund der verabredeten Verteilung der Arbeitszeit auf die Tage Montag bis Donnerstag niemals krankheits- oder feiertagsbedingt die Arbeit ausfallen! Vom sogenannten Ausfallprinzip der Entgeltfortzahlung (Anrechnungsgrundsatz: "wie gearbeitet worden wäre") darf gemäß § 4 Abs. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst 10. 4 EFZG nur auf der Grundlage eines Tarifvertrags abgewichen werden. Sofern eine entsprechende tarifvertragliche Regelung vorliegt, kann anstelle der tatsächlich ausgefallenen Arbeitszeit beispielsweise auch die Anrechnung eines Durchschnittswerts ("Referenzwert") erfolgen, weshalb man in diesen Fällen auch vom "Durchschnittsprinzip" oder "Referenzprinzip" spricht. Dieser Durchschnittswert ergibt sich in der Regel durch eine gleichmäßige Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit auf die vorgesehenen Arbeitstage. Man spricht insoweit auch von der auf einen Arbeitstag entfallenden "anteiligen Vertragsarbeitszeit".

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Anrechnung von Ausfallzeiten nach Durchschnittsprinzip Eine vollkontinuierlich laufende Produktion wird mit 4 Schichtgruppen besetzt; innerhalb von 4 Wochen sind 21 Schichten mit je 8 Stunden anzurechnender Arbeitszeit abzuleisten. Minusstunden durch Krankheit? - Schichtplan-Fibel für Betroffene. Bei einer tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit von 37, 5 Stunden beträgt hier die durchschnittlich auf eine Schicht entfallende anteilige Vertragsarbeitszeit 7, 14 Stunden (37, 5 [Stunden/Woche] x 4 [Wochen]: 21 [Schichten] = 7, 14 Stunden = 7 Stunden 8 Minuten). An einem Krankheitstag wird dem erkrankten Mitarbeiter nicht die ausfallende Arbeitszeit (8, 0 Stunden), sondern nur der auf einen planmäßigen Arbeitstag entfallende Durchschnittswert (7, 14 Stunden) angerechnet. Erkrankt der Mitarbeiter an einem Tag, den der Arbeitgeber etwa im Rahmen einer betrieblichen Regelung zur An- und Absage von Schichten als Freischicht eingeplant hatte, so erhält er auch an diesem Tag 7, 14 Stunden. Zwar hat der Mitarbeiter an diesem Tag streng genommen keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, da die Arbeit nicht wegen der Krankheit, sondern wegen der Schichtabsage ausfällt.

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Arbeitsrechtsspezialisten sind anderer Meinung. Zum einen verstossen solche vereinfachenden Zeiterfassungssysteme dem Arbeitsgesetz. Dieses verlangt, dass die Arbeitszeit und auch die Absenzen korrekt erfasst werden. Zum anderen schreibt das Obligationenrecht vor, dass Angestellte bei Krankheit Anspruch auf den vollen – und nicht auf einen reduzierten – Lohn haben. Daraus folgt, dass einem Angestellten im Krankheitsfall die Zeit so gutgeschrieben werden muss, wie wenn er gearbeitet hätte. Krankheit, Unfall oder Ferien dürfen nicht zu Minusstunden führen. Für Lukas Weber heisst das: Er muss seine Minusstunden nicht nacharbeiten. Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst in 2019. Sollte ihm der Chef die Minusstunden vom Lohn abziehen, kann sich Weber ans Arbeitsgericht wenden und seinen Lohn einfordern. Das Verfahren ist bis zu einem Streitwert von 30'000 Franken kostenlos.

Alles andere verstößt gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz. Krankenschwester Innere, Stroke Unit #16 Vielen Dank schon mal... Werde morgen einen Gesprächs Termin beim obersten Chef vereinbaren, da sich mit der PDL eh nicht reden lässt. Glaub nicht das mein Chef weiß was hier abgeht... Wenn er sich genau so doof anstellen sollte (vllt um PDL nur nicht in den Rücken zu fallen) darf das von einer anderen Seite aus geklärt werden. Alles gefallen lassen muss man sich nun wirklich nicht.... - - - Aktualisiert - - - Nur was mir immer noch nicht einleuchtet warum PDL das damit begründet das wir eine 5 Tage Woche haben... Also 35 std in der Woche. #17 Nur was mir immer noch nicht einleuchtet warum PDL das damit begründet das wir eine 5 Tage Woche haben... Also 35 std in der Woche. [/QUOTE].. steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Stundenberechnung bei krankheit im schichtdienst in online. Florence123

(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann. Im Grundsatz gilt zwar: "Ohne Arbeit kein Lohn" (BGB § 326). Ist Deine Arbeit Dir wegen einer Erkrankung unmöglich oder unzumutbar, verspricht das Entgeltfortzahlungsgesetz Dir trotzdem Dein Entgelt: EntgFG § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. [... BR-Forum: Berechnung der Stunden im Krankheitsfall | W.A.F.. ] § 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts (1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

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